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Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:07
Aktualisiert
10.09.18, 18:07
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 139/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauverwaltung und -aufsicht 15 Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 15 02.07.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 139/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 02.07.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Zur Sitzung des Hauptausschusses am 16. Mai 2017, TOP 7, Neufassung der Ordnung über die Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen für die Stadt Wesseling - Vergabeordnung - Vorlage 230/2016, wurde seitens der SPD-Fraktion unter dem Datum 8. Mai 2017 ein Ergänzungsantrag mit Beschlussentwurf und Begründung eingebracht. In der Sitzung wurde bezüglich dieses Antrages beschlossen: „Aufgrund des Ergänzungsantrags der SPDFraktion vom 08.05.2017 wird folgendes beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW im Bau- und Vergabeausschuss vorzustellen.“ a) Aktuelle Rechtslage Das aktuelle Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW ist seit dem 30. März 2018 in Kraft (GV NRW S. 172 / SGV NRW 701). Es wurde vom Landtag NRW mittels des „Gesetzes zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen - Entfesselungspaket I“ (Artikel 2) beschlossen und ersetzt seitdem das bisherige TVgG NRW. Auf Grund des vorher geltenden TVgG vom 21. Januar 2017 hatte die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindliche Landesregierung am 21. Februar 2017 die „Verordnung zur Durchführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW“ in Kraft gesetzt. Nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung war deren Zweck „die Konkretisierung und Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 2017“. Dabei ergänzte diese Verordnung „neben den Vorschriften für die einzelnen Regelungsbereiche die Grundsätze der Vergabe gemäß § 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Anm.: aus Januar 2017) NRW“. Diese Verordnung ist, ebenso wie das TVgG 2017, durch Artikel 15 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Gesetzes zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen - Entfesselungspaket I aufgehoben worden. Eine neue Rechtsverordnung gemäß § 3 TVgG 2018 besteht aktuell nicht. b) Zentrale Vergabestelle der Stadt Wesseling Seit Januar 2017 besteht, organisatorisch eingebunden in den Bereich 60-Bauverwaltung und -aufsicht, eine Zentrale Vergabestelle (ZVS), besetzt mit 2 Vollzeitsachbearbeitern, die für alle städtischen Vergaben ab einem Auftragswert von 10.000 € netto zuständig ist. Vergaben unterhalb dieses Auftragswertes werden, wie bisher, komplett in den sachlich zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung abgewickelt. Seit August 2017 werden in der ZVS alle Vergaben mittels des Vergabemanagementsystems (VMS) COSINEX abgewickelt. Dieses VMS stellt sicher, dass die Vergaben (alle erforderlichen Schritte) auf der Basis des TVgG und weiterer für Vergaben relevanter Rechtsvorschriften durchgeführt und revisionssicher dokumentiert werden. Für die tägliche verwaltungsinterne Arbeit wurde durch den Bürgermeister die „Geschäftsanweisung Zentrale Vergabestelle der Stadt Wesseling“ erlassen; in Ergänzung hierzu durch die Leitung der ZVS (Bereichsleitung 60) noch ein Leitfaden zur Durchführung eines Vergabeverfahrens für alle Vergabearten herausgegeben. Geschäftsanweisung und Leitfaden sind von allen städtischen Beschäftigten, die mit Vergabeangelegenheiten befasst sind, strikt zu beachten. Die Implementierung des VMS (eingebunden in die KDVZ Rhein-Erft-Rur) verursachte im Jahr 2017 einmalige Anschaffungs- und Installationskosten in Höhe von rd. 35.000 €. Jährlich ab 2018 fallen weitere Wartungs- und Supportkosten von ca. 12.370 € an, die über die KDVZ abgerechnet werden.