Daten
Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
10.09.18, 18:07
Aktualisiert
10.09.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
143/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Taktverdichtung der Stadtbahn Linie 16 von Wesseling bis Bonn
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.07.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 143/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
11.07.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Taktverdichtung der Stadtbahn Linie 16 von Wesseling bis Bonn
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der in der Vorlage beschriebenen Taktverdichtung der Stadtbahnlinie 16 und zwar
-
der Einführung eines 10-Minuten-Taktes von montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit von ca.
7:30 Uhr bis 9:30 Uhr und ca. 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie
der Einführung eines 30-Minuten-Taktes bis Betriebsschluss
(Bausteine 1a und 2 der der Vorlage 143/2018 beigefügten Anlage)
und optional
-
der Einführung eines 30-Minuten-Taktes an Sonn und Feiertagen sowie
der Einführung von Verbesserungen im Nachtverkehr an Wochenenden
(Bausteine 3 und 7 der der Vorlage 143/2018 beigefügten Anlage)
zu und beauftragt die Verwaltung, die Leistungserweiterung zu vereinbaren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling ist ein Mittelzentrum zwischen den beiden Oberzentren Köln und Bonn. Da die Region
zwischen diesen beiden Oberzentren prosperiert und für Berufspendler und auch Studenten immer attraktiver wird, steigt der Bedarf für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr. Der Rat hat deshalb mit
Beschluss vom 30.05.2017 einer Taktverdichtung der Stadtbahnlinie 16 in Richtung Köln zugestimmt.
Seinerzeit hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass auch eine bessere Vertaktung in Richtung Bonn
verfolgt wird, auch um die Stadtbahnhaltestellen Wesseling Süd und Urfeld besser an den ÖPNV anzubinden. Sie hat dabei ausgeführt, dass eine dichtere Taktung Richtung Bonn schwieriger ist, weil drei Tarifzonen zu betrachten und neben der Stadt Wesseling die Städte Bonn und Bornheim sowie der Rhein-SiegKreis zu beteiligen sind. Zwischenzeitlich haben diese Kommunen Beschlüsse zur Taktverdichtung der Linie
16 gefasst.
Die möglichen Bausteine für eine bessere Taktung der Linie 16 Richtung Bonn ergeben sich aus der anliegenden Tabelle.
Die Stadt Bonn hat die Bausteine 1c, 2, 3 und 7 beschlossen, die für die Stadt, schlösse sie sich diesen Beschlüssen an, Mehraufwendungen in Höhe von rd. 411.000 € bedeuteten.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat sich, wie die Stadt Bornheim, für die Bausteine 1a und 2 ausgesprochen. Über die
Umsetzung der Bausteine 3 und 7 wird die Stadt Bornheim im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019
entscheiden.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt eine Leistungserweiterung entsprechend den Beschlüssen des Rhein-Sieg-Kreises
und der Stadt Bornheim vor, d.h. die Einführung eines 10-Minuten-Taktes von montags bis freitags in der
Hauptverkehrszeit von ca. 7:30 Uhr bis 9:30 Uhr und ca. 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Baustein 1a der anliegenden Tabelle) sowie die Einführung eines 30-Minuten-Taktes bis Betriebsschluss (Baustein 2). Diese Taktverdichtungen sind mit Mehraufwendungen für die Stadt in Höhe von rd. 158.000 € verbunden.
Optional schlägt die Verwaltung zudem die Einführung eines 30-Minuten-Taktes an Sonn- und Feiertagen
(Baustein 3) und die Verbesserung des Nachtverkehrs zum Wochenende (Baustein 7) - vergleichbar den
Regelungen in Richtung Köln - vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt Bornheim und der Rhein-SiegKreis diesen Angebotsverbesserungen ebenfalls zustimmen. Für diese Bausteine ergeben sich für die Stadt
Mehraufwendungen von jeweils 9.000 € jährlich.
Basis der Kostenberechnung sind die sog. Nutzzug-Kilometer (Kilometer x Stadtbahnfahrt). Das Verfahren
zur Ermittlung des von der Stadt zu entrichtenden Aufwandsdeckungsfehlbetrages richtet sich nach der
Richtlinie des VRS-Zweckverbands und ist einheitlich für alle mitbedienten Gebietskörperschaften.
Wird dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, ist zu prüfen, ob eine Umsetzung der Taktverdichtung noch zum
nächsten Fahrplanwechsel (Dezember 2018) möglich ist. Sollte der zeitliche Vorlauf zu kurz sein, würde die
Umsetzung im Sommer 2019 angestrebt.
3. Alternativen
Die Einführung eines 10-Minuten-Taktes durchgehend von ca. 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr - wie sie die Stadt
Bonn beschlossen hat - empfiehlt die Verwaltung wegen der erheblichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen
nicht.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die von der Verwaltung unter Ziffer 2 vorgeschlagenen Taktverdichtungen bedeuten für die Stadt jährliche
Mehraufwendungen in Höhe von rund 158.000 €. Der Betrag erhöht sich um weitere 18.000 €, wenn auch
die Bausteine 3 und 7 (siehe Ziffer 3) umgesetzt würden. Die erforderlichen Haushaltsmittel müssten in den
Haushalt 2019/2020 eingestellt werden.