Daten
Kommune
Wesseling
Größe
200 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
10.09.18, 18:07
Aktualisiert
10.09.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
166/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Satzungsbeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
- 80 -
22.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 166/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
22.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Listen 1.1-1.3, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Listen 2.1 und 2.2, Abwägungsvorschläge)
- erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Listen 3.1 und 3.2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen
zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/127
"Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B mit Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und
10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes
vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (VL 136/2016). Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet
liegt im Norden von Wesseling-Berzdorf und ist aufgrund seiner Lage innerhalb des Siedlungszusammenhangs sowie der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen und zu vorhandenen bzw. geplanten Nahversorgungsstandorten aus städtebaulicher Sicht für eine Wohnnutzung besonders gut geeignet.
Im bisherigen Verfahrensverlauf wurden verschiedene städtebauliche Varianten erarbeitet, die im Rahmen
einer Bürgerinformationsveranstaltung am 17.01.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Aufgrund der
während der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurde das ursprüngliche
Plangebiet in zwei Teilbereiche (A und B) aufgeteilt. Der Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg/ Buchenstraße/Langenackerstraße“ Teilplan A (westliche Teilfläche) ist seit 26.07.2017 rechtskräftig.
Für den östlichen Teilbereich (Teilplan B) wurden zunächst weitere Bebauungsvarianten erarbeitet. In seiner
Sitzung am 23.05.2017 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz das städtebauliche
Konzept Variante C als Grundlage für die Weiterführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 3/127
„Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B (VL 95/2017). Die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 04.07.2017 beschlossen
und fanden in der Zeit vom 03.08.2017 - 08.09.2017 statt.
1. Problem
Aufgrund der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde eine erneute
Offenlage des Bebauungsplanes erforderlich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der
Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 23.05.2018 öffentlich bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
einschließlich Begründung, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen
haben in der Zeit vom 01.06.2018 bis einschließlich 15.06.2018 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling
erneut öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belage sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Verfahren beteiligt worden.
2. Lösung
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden zahlreiche Stellungnahmen aus der Nachbarschaft des Plangebietes eingereicht. Im Folgenden wird eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Themen der Stellungnahmen und der daraufhin vorgenommenen Änderungen der Bebauungsplanunterlagen gegeben.
1. Frühzeitige Beteiligungsverfahren (Auswertungstabelle, Listen 1.1-1.3)
Auswertung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
(09.01.2017 - 27.01.2017)
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sind bei der Stadt Wesseling 15 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die Stellungnahme Nr. 06 wurde mit einer Unterschriftenliste mit 33 Unterschriften eingereicht. Die konkreten Inhalte der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der Liste 1.1 zu entnehmen.
Am 17.01.2017 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Die vorgebrachten Anregungen
und Bedenken sowie die Abwägungsvorschläge sind der Liste 1.2 zu entnehmen.
Von der Öffentlichkeit wurden Anregungen und Bedenken insbesondere zu den folgenden Themen geäußert: städtebauliches Konzept, Siedlungsdichte, Maß der baulichen Nutzung, Verschattung, Bauweise, Öffentlichkeitsbeteiligung, Anzahl der Wohneinheiten, Nebenanlagen, Erschließung und Stellplätze, Lärmbelästigungen, Verkehrsbelastung, Wertminderungen der Grundstücke, Entwässerung.
Aufgrund der Anregungen aus der Bürgerinformationsveranstaltung sowie den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde der ursprüngliche Planentwurf in Bezug auf folgende Aspekte angepasst bzw. überarbeitet:
-
die Festsetzungen zur Gebäudehöhe (First- und Traufhöhe) wurden an die vorhandenen
Gebäudehöhen angepasst,
die überbaubare Grundstücksfläche wurde reduziert, der Abstand zu den nördlich angrenzenden Grundstücken wurde vergrößert (5 m statt 3 m),
die Erschließung der Grundstücke wurde angepasst,
der ruhende Verkehr wurde überwiegend an den vorhandenen Erschließungsstraßen angeordnet.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung haben insgesamt 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden im
Bebauungsplan einige Hinweise (z. B. zu den Themen Bodendenkmäler, Entwässerung usw.) aufgenommen. Wesentliche Planänderungen haben sich dadurch nicht ergeben. Die Inhalte der Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind der Liste 1.3 zu entnehmen.
Mit Schreiben vom 26.04.2017 hat die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 (Immissionsschutz) Bedenken
gegen eine Wohnbauentwicklung innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände der Betriebsbereiche
gemäß Seveso-III-Richtlinie vorgebracht.
Die Verwaltung hält die Entwicklung des Wohngebiets zwischen der Buchenstraße und Langenackerstraße
innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände von Störfallanlagen für vertretbar. Die Begründung zum
Bebauungsplan und der Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Seveso-III-Richtlinie der
Stadt Wesseling (Vorlage Nr. 80/2018) geben einen fundierten, abgewogenen Rahmen für die Bauleitplanung „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ vor. Der enorme Wohnraumbedarf in der Region
spricht für die Entwicklung des Baugebiets innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände. Der Standort
trägt dem Postulat der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Rechnung und ermöglicht eine Schonung
des in Wesseling ohnehin begrenzten Freiraums im Außenbereich. Durch entsprechende Regelungen in den
Baugenehmigungen (bauliche und organisatorische Schutzmaßnahmen) kann angemessen auf das theoretisch gegebene Risiko eines „Dennoch-Störfalls“ reagiert werden. Weitere Argumente für die Baugebietsentwicklung finden sich in der Begrünung zum Bebauungsplan.
2. Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung (Auswertungstabelle, Listen 2.1 und 2.2)
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(03.08.2017 - 08.09.2017)
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind bei der Stadt Wesseling 5 schriftliche Stellungnahmen von 4
Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die Stellungnahmen Nr. 01.1 und 01.2 wurden mit einer Unterschriftenliste mit 35 Unterschriften eingereicht. Die konkreten Inhalte der Stellungnahmen sowie entsprechende
Abwägungsvorschläge sind der Liste 2.1 zu entnehmen.
Von der Öffentlichkeit wurden Anregungen und Bedenken insbesondere zu den folgenden Themen geäußert: städtebauliches Konzept, Siedlungsdichte, Maß der baulichen Nutzung, Firstrichtung, Verschattung,
Bauweise, Einblickmöglichkeiten, Öffentlichkeitsbeteiligung, Anzahl der Wohneinheiten, Nebenanlagen, Erschließung und Stellplätze, Lärmbelästigungen, Verkehrsbelastung, Wertminderungen der Grundstücke,
Seveso-III-Richtlinie, Entwässerung sowie zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB bzw. der
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit wurde der ursprüngliche Planentwurf in Bezug auf folgende Aspekte angepasst bzw. überarbeitet:
Anpassung der Firsthöhe an die Umgebungsbebauung (gemäß Lageplan vom ÖbVI) sowie
Regelungen zu der Einhaltung der Traufhöhe
Festsetzung der Firstrichtung gemäß dem beschlossen Entwurf der Variante C.
Festlegung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) ohne „Spielräume“
Regelung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten mit max. 6 Wohnungen pro Gebäude.
Bei den erfolgten Änderungen und Anpassungen der Bebauungsplanunterlagen nach den bereits durchgeführten formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB handelt es sich um wesentliche Änderungen, die eine wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erfordern.
Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung haben 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen
zum Bebauungsplanverfahren Nr. 3/127, Teilplan B abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 2.2 zu entnehmen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden im Bebauungsplan einige Hinweise weiter konkretisiert. Wesentliche Planänderungen haben sich dadurch nicht ergeben.
Mit Schreiben vom 09.08.2017 hat die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 (Immissionsschutz) an ihrer Stellungnahme vom 26.04.2017 festgehalten und die damals vorgebrachten Bedenken aufrechterhalten (siehe
oben). Die Verwaltung hält aus den o. g. Gründen die geplante Wohnbauentwicklung an diesem Standort
weiterhin für verträglich (siehe auch die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge
gemäß Liste 2.2).
3. Erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
(Auswertungstabelle, Listen 3.1 und 3.2)
Auswertung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
(01.06.2018 – 15.06.2018)
Aufgrund der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und daraufhin folgenden Änderungen und Anpassungen des Bebauungsplanes wurde eine erneute
Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind bei der Stadt Wesseling 9 schriftliche Stellungnahmen
von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die Stellungnahme Nr. 01 wurde mit einer Unterschriftenliste mit
35 Unterschriften eingereicht. Die konkreten Inhalte der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der Liste 3.1 zu entnehmen.
Von der Öffentlichkeit wurden ähnliche Anregungen und Bedenken geäußert wie bei den vorherigen Beteiligungsverfahren. Ergänzend wurden folgende Themen angesprochen: vorgestellte Ansichten der Planung,
Anzahl der Unterschriften in der Vorlage 59/2018, Anordnung der Flächen für Müllentsorgung und Spielflächen, Bedarfsprüfung der erforderlichen Wohnbauflächen, Belästigungen während der Bauphase sowie
Erhebung von Anliegerbeiträgen.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen hat sich kein weiterer Änderungsbedarf für die Planung ergeben.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der vorherigen Beteiligungsverfahren
und sich daraus ergebenden Änderungen der Planung ausreichend berücksichtigt.
Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der erneuten Beteiligung haben 5 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 3/127, Teilplan B abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung
der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 3.2 zu entnehmen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen haben sich lediglich kleinere unbedeutende Anpassungen in
den Hinweisen und der Begründung ergeben. Wesentliche Planänderungen haben sich dadurch nicht ergeben.
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B umfasst die im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§
13a Abs. 3 Nr. 2, 4 Abs. 1 BauGB), die bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) sowie die bei der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.
3. Alternativen
Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Wohnbebauung im dargestellten Umfang nicht realisierbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes, der erforderlichen Fachgutachten sowie für die Erschließung des zentral gelegenen Baugrundstücks werden durch den Vorhabenträger getragen. Der zur
Erschließung der Grundstücke erforderliche Ausbau der Buchenstraße wird durch die Stadt Wesseling
durchgeführt und über Erschließungsbeiträge abgerechnet.
Anlagen:
- Geltungsbereich
- Abwägungsvorschläge zu der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung
(Listen 1.1-1.3)
- Abwägungsvorschläge zu der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
(Listen 2.1 und 2.2)
- Abwägungsvorschläge zu der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
(Listen 3.1 und 3.2)
- Planzeichnung (verkleinert)
- textliche Festsetzungen
- Begründung
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplans (Satzungsfassung) im Originalmaßstab
1:500.