Daten
Kommune
Wesseling
Größe
172 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:07
Aktualisiert
10.09.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
184/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
69. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lindenstraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
28.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 184/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
28.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
69. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lindenstraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf der
69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lindenstraße“ (einschließlich Begründungsvorentwurf)
als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ (einschließlich Begründungsvorentwurf) als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 die Aufstellung
der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lindenstraße“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ beschlossen. Diese Aufstellungsbeschlüsse wurden am 06.06.2018 ortsüblich
bekanntgemacht. Am 03.07.2018 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz für die
städtebauliche Variante 1 als Grundlage für das weitere Verfahren entschieden.
1. Problem
Die Stadt Wesseling plant bereits seit längerem eine weitere Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauflächen zur Arrondierung des nördlichen Stadtrandes im Ortsteil Berzdorf. Mit dem seit dem 25.06.1997 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“ wurde, neben einer Neuordnung der gewerblichen Flächen im Nordwesten des Stadtteils, u.a. eine Erweiterung der Wohnbebauung nördlich der Lindenstraße
avisiert. Dieses Planungsziel konnte jedoch bisher nicht umgesetzt werden. Mit einem modifizierten städtebaulichen Konzept soll nun die Entwicklung dieser Flächen wieder vorangetrieben werden.
Das Plangebiet umfasst die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Lindenstraße und westlich der bestehenden Wohnbebauung entlang der Straße Am Nordbahnhof. Im Norden grenzt das Plangebiet unmittelbar an das Stadtgebiet von Köln, auf dem die überwiegend vom Güterverkehr genutzte sog.
Nordbahntrasse verläuft. Im Westen schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, die künftig als Gewerbegebiet entwickelt werden sollen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich.
2. Lösung
Die vorliegenden Vorentwürfe der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ geben den aktuellen Sachstand der planerischen Festlegungen
auf der Grundlage der verfügbaren Informationen wieder. Zur weiteren Konkretisierung der Planung müssen
die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der erforderlichen Gutachten
(Schallschutzuntersuchung, Umweltprüfung, Niederschlagswasserbeseitigungskonzept usw.) abgewartet
werden. Das Gutachtenerfordernis wird im Rahmen der Beteiligungsverfahren weiter konkretisiert.
Es wird vorgeschlagen, mit den Vorentwurfsfassungen der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lindenstraße“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der interessierten Öffentlichkeit wird im Rahmen der Auslage der Vorentwurfsunterlagen (Aushang im Neuen Rathaus) die Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen zu äußern.
Durch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können neue Erkenntnisse gewonnen werden, die insbesondere für die durchzuführende Umweltprüfung von Relevanz sind.
Der Vorentwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lindenstraße“ sieht eine Darstellung als
Wohnbaufläche (W) vor.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ sieht als Baugebiet ein
Allgemeines Wohngebiet (W) sowie die dazugehörige Erschließungsstraße als öffentliche Verkehrsfläche
vor. Außerdem beinhaltet der Bebauungsplan Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen, zu den Flächen für Stellplätze sowie eine Spiel- und eine Grillplatzfläche. Die
Inhalte des Bebauungsplanes werden im weiteren Verfahren weiter konkretisiert.
3. Alternativen
Ohne die Aufstellung des Bebauungsplanes kann die geplante Wohnbebauung nicht in avisierter Größe
realisiert werden. Die Bebaubarkeit des Standortes würde sich nach dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“ richten.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Erstellung erforderlicher Gutachten werden
durch den Vorhabenträger getragen.
Anlagen:
69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lindenstraße“
- Geltungsbereich der 69. FNP-Änderung
- Planzeichnung Vorentwurf (verkleinert)
- Begründung Vorentwurf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/132 „ Lindenstraße“
- Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
- Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Vorentwurf (verkleinert)
- Textliche Festsetzungen Vorentwurf
- Begründung Vorentwurf
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der FNP-Änderung (Vorentwurf) und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes (Vorentwurf) im Originalmaßstab.