Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Gewinnverwendung )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
10.09.18, 18:07
Aktualisiert
10.09.18, 18:07
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 197/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 30.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 197/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Böhmer 30.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2017 werden, wie in der Vorlage beschriebener Fassung, festgestellt. Das Jahresergebnis 2017 von 351.169,90 € wird wie folgt verwendet: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 410.973,39 € in die Rücklage eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. 410.973,39 € 58.803,49 € Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2017 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss - festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Betriebszweige, 351.169,90 € (Vorjahr: Gewinn 691.933,46 €). Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich für 2017 ein Gewinn in Höhe von 410.973,39 €. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen musste die Rechnungsstellung mehrerer Jahre (20122017) an Straßen NRW zurückgenommen werden. Insofern sind trotz erhöhter Mengen bei unveränderten Abwasserentgeltpreisen die Umsatzerlöse in Summe um 195 T€ reduziert. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Fremdleistungen für Instandhaltung und Betrieb um 182 T€ auf 1.755 T€. Die Personalkosten reduzierten sich um 41 T€, die Kapitalkosten reduzierten sich um 50 T€ und die Sonstigen Aufwendungen stiegen um 65 T€. Unter Berücksichtigung der Auflösung für Ertragsrückstellungen in Höhe von 165.237,21 € ergab sich für das Jahr 2017 ein Gewinn von 410.973,39 €. Nach Abzug der zum Werteerhalt notwendigen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 410.973,39 € ist das Ergebnis ausgeglichen. Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung ist ausgeglichen. Die Erlöse erhöhten sich um 99 T€. Die Verwertungserlöse Papier erhöhten sich um 54 T€. Der Materialaufwand erhöhte sich um 82 T€. Für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde eine Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 86 T€ gebildet. Die Straßenreinigung schließt mit einem Betriebsergebnis von 23 T€ ab. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 429 T€. Der Betriebsgewinn wird in die Rückstellung für Gebührenausgleich eingestellt. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist für 2017 einen Verlust von 59.803,49 € aus. Die Erlöse im Bereich des Betriebshofes erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 138 T€ auf 3.166 T€. Die Fremdleistungen und die Betriebskosten erhöhten sich um 29 T€, die Personalkosten erhöhten sich um 286 T€ (Aufbau Personalbestand) und die sonstigen Aufwendungen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 4 T€. Es wird vorgeschlagen: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 410.973,39 € in die Rücklage eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. 410.973,39 € 58.803,49 €