Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
10.09.18, 18:07
Aktualisiert
10.09.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
204/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Hochwasserpumpwerk und Notstromkonzept für die Abwasserreinigungsanlage Rodderweg
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.09.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 204/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Merkens
04.09.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Hochwasserpumpwerk und Notstromkonzept für die Abwasserreinigungsanlage Rodderweg
Beschlussentwurf:
Der Absicht der Betriebsleitung, die Planung des Hochwasserpumpwerkes und die Planung eines Notstromkonzeptes für die Abwasserreinigungsanlage Rodderweg, unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt
Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach dem Landeswassergesetz NRW (§84, Abs. 3, Pkt. 2) sind Abwasseranlagen entsprechend den
allgemein anerkannten Regeln der Technik in festgesetzten Überschwemmungsgebieten
hochwassersicher zu errichten und zu betreiben. Vorhandene Abwasseranlagen sind bis zum 31.12.2021
entsprechend nachzurüsten. Es wird eine Hochwassersicherheit von mindesten HQ100 verlangt.
Mit dieser Verordnung wurde für die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rodderweg ein Konzept für den
Hochwasserschutz erstellt. In dem Konzept ist festgestellt wurden, dass bei einem Hochwasser HQ100
der Ablauf der ARA nicht sichergestellt werden kann. Zur Erreichung der Hochwassersicherheit wird am
Ablauf der ARA ein Pumpwerk mit 300 l/s benötigt, das den Abfluss bei Hochwasser gewährleistet.
Dieses kann nach dem erstellten Konzept stationär sowie mobil ausgeführt werden.
Ferner kam es in diesem Jahr zu zwei Stromausfällen im Stadtgebiet, bei denen auch die ARA
Rodderweg betroffen gewesen ist. obwohl eine Stromeinspeisung aus zwei unabhängigen Netzen dies
verhindern sollte. Die genannten Stromausfälle hatten keinen Einfluss auf den Klärbetrieb, da sie nur
wenige Stunden dauerten. Um in Zukunft vor länger andauernden Stromausfällen geschützt zu sein und
einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, soll ein Notstromkonzept erstellt werden.
2. Lösung
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist für die Gewährleistung des Hochwasserschutzes auf der
Abwasserreinigungsanlage Rodderweg die Planung eines Hochwasserpumpwerkes (mobil oder
stationär) erforderlich, sodass bis zum 31.12.2021 die Vorgaben erfüllt werden können.
Zur Gewährleistung eines einwandfreien Betriebes auch bei Stromausfall soll ein Notstromkonzept für die
ARA Rodderweg erstellt werden. Hierdurch wird die Sicherstellung des Betriebes auch bei längeren
Stromausfällen gewährleistet und soll einerseits das Hochwasserpumpwerk andererseits die
wesentlichen Anlagen der ARA Rodderweg mit Strom versorgen. Denkbar ist ebenfalls eine Kooperation
mit den Stadtwerken Wesseling in Bezug auf die Wasserversorgung.
In einer Planung soll diese Kombinationsfähigkeit durch ein erfahrenes Ingenieurbüro überprüft werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Mittelbedarf ergab sich unter der Annahme der Errichtung eines stationären Pumpwerkes folgendermaßen:
2017:
2018:
2019:
2020:
2021:
30.000 €
10.000 €
560.000 €
700.000 €
300.000 €
Gesamtausgabebedarf:
1.600.000
Die Verwaltung ist jedoch davon überzeugt, dass ein Hochwasserschutz unter dem Einsatz von mobilen
Pumpen auf der ARA Rodderweg den angesetzten Mittelbedarf bei weitem nicht erreicht und ein
Notstromkonzept einschl. der Aggregate abdeckt.