Daten
Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:01
Aktualisiert
20.11.18, 18:01
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Drucksache: WP9-37/2018
1. Ergänzung
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Schul- und Bildungsausschuss
10.07.2018
Schul- und Bildungsausschuss
25.09.2018
Abstimmungsergebnis:
Kenntnisnahme
Betreff:
Qualitätsentwicklung in der Offenen Ganztagsschule
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für
a) eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen zum 01.08.2019 aus und schlägt der
Rat der Stadt Bedburg vor, hierfür ausreichende Haushaltsmittel in den Haushalt 2019
aufzunehmen,
b) stimmt den vorgelegten inhaltlichen Rahmenbedingungen (Anlage 3) zu und
c) beauftragt die Verwaltung die Trägerschaft anhand der vorgelegten Kriterien beschränkt
auszuschreiben (Anlage 1 und 2) und zu vergeben (Anlage 5).
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bereits in der Sitzungsvorlage WP9-207/2017 im Schul- und Bildungsausschuss am 30.01.2018
wurde dargelegt, dass ein bloßer räumlicher Ausbau der Grundschulen keine nachhaltige Lösung
für die steigende Nachfrage an OGS-Plätzen bieten kann. Um auf lange Sicht allen Eltern einen
Platz bieten zu können, ist es vielmehr notwendig, auch alternative Lösungswege ins Auge zu
fassen, die zunächst eine optimale Auslastung der bereits vorhandenen Ressourcen
berücksichtigen.
Es besteht aber auch Einvernehmen, dass die Qualität in der Offenen Ganztagsschule `besser´
werden soll. Da aber jeder unter Qualität etwas anderes versteht und Veränderungen auch
`gemessen´ werden sollen, wurde der Prozess der Qualitätsverbesserung in der Offenen
Ganztagsschule noch einmal durch den Schulträger vorangetrieben.
In einer großen Auftaktveranstaltung am 21.02.2018 wurden unter fachlicher Begleitung durch den
LVR und einer Moderatorin alle Lehrerinnen, Lehrer, Schulleiterinnen, Betreuungskräfte,
Trägervertreter, Jugendamt und Schulverwaltungsamt auf den anstehenden Prozess vorbereitet
und die Bedarfe erarbeitet. In einem ersten Schritt wurde u.a. ein sogenannter Qualitätszirkel
gegründet, der sich wie folgt zusammensetzt:
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•
•
•
•
alle vier Schulleitungen der Bedburger offenen Ganztagsgrundschulen
alle vier Leitungen der Nachmittagsbetreuung der offenen Ganztagsgrundschulen
alle Trägervertreter der Jugendhilfe der offenen Ganztagsgrundschulen
je eine Elternvertretung
zusätzlich zwei Lehrern*innen
zwei Kollegen*innen der Nachmittagsbetreuung der offenen Ganztagsgrundschulen
und der Schulsozialarbeit
Damit alle Beteiligten den gleichen Stand haben und im Qualitätszirkel die gleichen Grundlagen
bekannt sind, gab es auch (neben vielen anderen bilateralen Gesprächen und Treffen) vorab ein
Gespräch, in dem einer der beiden Träger das tatsächlich eingesetzte Personal mit den drei
betroffenen Schulleitung abgestimmt hat.
Das Treffen des Qualitätszirkels am 25.04.2018 beschäftigte sich in erster Linie mit der
Feststellung, welche (kurzfristige) Ziele man angehen muss und mit der Festlegung von
Arbeitsgruppen, die bis zum nächsten Treffen Arbeitsgrundlagen schaffen sollen.
Hierbei ist es wichtig, immer einen Blick in Richtung Landesregierung zu werfen, da angefangen mit
dem Erlass vom 16.02.2018, aus Sicht der Verwaltung eine Veränderung der Offenen
Ganztagsschule in einem erheblichen Umfang erwartet wird.
Aus Sicht der Verwaltung müssen unsere gemeinsamen Ziele sein,
die Offene Ganztagsschule als Teil der Schule insgesamt zu etablieren
(eine `Einheit´ und nicht Schule neben Betreuung)
Standards für die Offene Ganztagsschule festzulegen
daran gemessen, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen und
Qualitätsindikatoren festzulegen.
Soweit hierüber Einvernehmen erzielt werden kann, muss - wenn die Stadt Bedburg die Qualität
auch dauerhaft sicherstellen und fortentwickeln will - eine fachliche Begleitung und Prüfung durch
die Stadt Bedburg erfolgen. Dies ist mit dem aktuellen Personal des Schulverwaltungsamtes nicht
möglich.
Beschlussvorlage WP9-37/2018 1. Ergänzung
Seite 2
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses wird eine der gebildeten Arbeitsgruppen die
`Vorstellung des OGS Qualitätszirkels´ vornehmen.
Ergänzung zum 25.09.2018
Die Stelle der Fachberaterin / des Fachberater für die OGS wird kurzfristig ausgeschrieben. Die
voraussichtlichen Kosten belaufen sich hierfür auf jährlich ca. 33.000 €.
Der Qualitätszirkel hatte grundsätzlich beschlossen, dass zwei weitere Arbeitsgruppen zu den
Themen `Raum´ und `Personal´ ihre Ergebnisse vorstellen. Hiervon wird ggf. abzuweichen sein, da
zumindest Teile der Arbeitsgruppen bereits in die Erstellung von Rahmenbedingungen eingebunden
wurden und keine weiteren zeitlichen Ressourcen hatten.
Es besteht ein grundsätzliches Einvernehmen im Qualitätszirkel darüber, dass eine Anpassung der
Rahmenbedingungen schnellstmöglich – Ziel kann der 01.08.2019 sein – erfolgen sollte. Das würde
aber bedeuten, dass allein für die Haushaltsplanungen ein Beschluss der anzustrebenden
Rahmenbedingungen in der heutigen Sitzung erfolgen muss und nicht in einem mittelfristig
wirkenden Arbeitskreis entwickelt werden kann.
Die Verwaltung hat daher in enger Abstimmung mit den Schulleitungen die Rahmenbedingungen
(beigefügt als Anlage 1) erstellt, in denen eine Vielzahl von Punkten aus den Gesprächen mit
Schulleitungen, Mitarbeier/innen der OGS und Schulen, aus den diversen Arbeitskreisen, aber auch
aus anderen Kommunen und Fortbildungsveranstaltungen zusammengetragen worden sind, die
eine bessere Situation für die OGS in Bedburg bedeuten würden. Hierbei wurde versucht, möglichst
viele Ideen, Anregungen und Kritiken mit einzubinden.
Aus Sicht der Verwaltung nimmt man damit zwar dem Qualitätszirkel die ersten Entscheidungen –
vielleicht unwiederbringlich – ab, alternativ würde eine Veränderung zum 01.08.2019 aber als nicht
realistisch angesehen.
Die Anlage 2 stellt das `grobe´ Anforderungsprofil und die Anlage 3 ein Leistungsverzeichnis dar.
Diese Anlagen sind – da sie erst bei der Ausschreibung final erstellt und veröffentlicht werden sollen
– im nicht öffentlichen Teil der Unterlagen beigefügt. Gleiches gilt für den Entwurf der
Wertungsmatrix als Anlage 4.
Die Betreuung durch die OGS stellt ohne Zweifel eine rechtlich vorgegeben Maßnahme dar und ist
keine disponible, freiwillige Leistung. Allerdings gilt dies im Zweifle nur für die finanziellen Mittel,
welche im Erlass geregelt sind. Darüberhinausgehende Zahlungen – so gut sie auch begründet
sind – könnten im Rahmen der Haushaltsgenehmigung dazu führen, dass die Stadt Bedburg
nachweisen muss, welche andere Leistung hierfür zur Deckung eingespart wurde oder dass die
Erbringung dieser Leistung alternativlos ist.
Die Finanzierung der OGS basiert in großen Teilen auf einer Landesförderung und wird mit einem
kommunalen Eigenanteil aufgestockt. Dieser Eigenanteil kann und wird in der Stadt Bedburg über
die Elternbeiträge refinanziert. Hierdurch trägt die Stadt Bedburg tatsächlich lediglich die Kosten für
die Bereitstellung der Räume und der Betriebskosten.
Das Land zahlte im Schuljahr 2018/19 für Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf jeweils
1.085 € bzw. jeweils 2.188 € für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf. Der Eigenanteil der
Kommune (refinanzierbar über Elternbeiträge) beträgt im Schuljahr 2018/19 insgesamt 461 € je
Schülerinnen und Schüler. Die Beträge erhöhen sich jährlich um 3%.
Beschlussvorlage WP9-37/2018 1. Ergänzung
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STADT
BEDBURG
Schuljahr
2019/20
Land
Kommune / Eltern
Summe
maximal 3)
maximal 3)
maximal 3)
Sitzungsvorlage
SuS ohne
SuS mit
Förderbedarf
Förderbedarf
1.118 €
475 €
1.593 €
2.100 €
2.200 €
2.300 €
2.254 €
475 €
2.729 €
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Seite: 4
für
eine für
alle jährliche
Gruppe 1)
Schüler 2) Mehrkosten
30.222 € 338.486 €
-11.875 € 133.000 €
-42.497 € 475.966 €
-52.500 € 588.000 €
112.034 €
55.000 € 616.000 €
140.034 €
57.500 € 644.000 €
168.034 €
1) Gruppe mit 25 Schülerinnen und Schüler, davon rund 8% mit Förderbedarf
2) für Schuljahr 2018/19 wird mit rund 280 SchülerInnen in der OGS geplant (Ø 1.684 € je SchülerIn)
3) Bei den Vorschlägen wird ein Durchschnittsbetrag je Schüler ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl von
Kindern mit anerkannten Förderbedarfen zu Grunde gelegt, die Deckung erfolgt über die Gesamtdeckung. Hierfür
spricht gerade die Tatsache, dass nicht alle Kinder mit Förderbedarfen ein AOSF Verfahren durchlaufen.
Für die Haushaltsberatungen wurden dem Fachdienst vorsorglich Mehrkosten für das Jahr 2019 in
Höhe von 135.000 € (ohne die Personalkosten) gemeldet.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stellt die Trägerschaft der OGS einen
Dienstleistungsauftrag dar, der vom § 103 GWB erfasst wird. Eine Ausschreibungspflicht besteht
somit dann, wenn es sich um einen Neuvertrag handelt und der entsprechende Schwellenwert
überschritten wird. Sofern der bestehende Vertrag verlängert bzw. angepasst werden soll, liegt
keine Ausschreibungspflicht vor. Aus hiesiger Sicht ist die Anwendung des Vergaberechts
erkennbar aus der Tatsache, dass es für die vorgenannte Dienstleistung einen entsprechenden
CPV-Code im Hauptteil gibt, dieser lautet 85312000. Des Weiteren ist bei einem Blick in das
Bundesausschreibungsblatt zu sehen, dass Ausschreibungen anderer Kommunen für die OGSTrägerschaften bereits die Regel darstellen.
Daher ist es aus hiesiger Sicht vergaberechtlich nicht vertretbar, auf ein öffentliches, transparentes
und diskriminierungsfreies Verfahren zu verzichten, um ohne jeglichen Wettbewerb Verträge
auszuhandeln. Dies stellt auch einen Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorgaben dar, da es im §
25 GemHVO NRW heißt: „Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder
eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur
des Geschäfts oder besondere Umstände eine freihändige Vergabe rechtfertigen.“ Aus Sicht der
Rechnungsprüfung sind derzeit keine Rechtfertigungsgründe für eine freihändige Vergabe ohne
jeglichen Wettbewerb erkennbar.
Es gibt zwar ein Gutachten darüber, dass eine Ausschreibung für Leistungen nach dem SGB nicht
erforderlich sei. Der Leiter des RPA, Herr Thißen kennt dieses Gutachten, hält es aber – wie viele
andere Vergaberechtsexperten – für zweifelhaft und muss darauf hinweisen, dass es bei einer
gerichtlichen Auseinandersetzung wohl kaum standhalten würde. Aus rechtlicher Sicht gesehen
wäre man nur mit einer Ausschreibung in jedem Fall auf der sicheren Seite. Wie bereits dargestellt,
haben sich inzwischen viele Kommunen dieser Rechtsauffassung angeschlossen, denn nur so ist
die Vielzahl der veröffentlichten Verfahren im Bundesausschreibungsblatt zu erklären.
Die Voraussetzungen für eine vergabefreie Anpassung bzw. Verlängerung eines bestehenden
Vertrages finden man im § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Grundsätzlich
gilt, dass der Charakter des Altvertrages beibehalten werden muss und keine wesentlichen
Änderungen vorliegen. Auch gilt gem. § 132 (3) Ziffer 2. GWB eine Veränderung einer 10%Anpassung im Bereich der Dienstleistungen, eine Preissteigerung um 35 % würde eine
Ausschreibungspflicht in jedem Falle auslösen.
Beschlussvorlage WP9-37/2018 1. Ergänzung
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STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Die Verträge mit Rapunzel Kinderhaus e.V und Regenbogengruppe e.V. bezüglich der Trägerschaft
der OGS verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit der Verlängerung nicht 9
Monate vor dem Ende des Schuljahres (31.07.) widersprochen wird.
Möchte man zum 01.08.2019 die Rahmenbedingungen und die hierfür notwendigen Verträge in der
hier vorgeschlagenen Form anpassen, muss daher gekündigt und neu ausgeschrieben werden.
Soweit keine Kündigung / neue Ausschreibung erfolgt, werden die aktuellen Standards nicht
angepasst werden können.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Es wird aktuell mit steigenden Schülerzahlen insgesamt, aber vor allem auch im Bereich der Betreuungsnachfrage
gerechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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