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Beschlussvorlage (Qualitätsentwicklung in der Offenen Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:01
Aktualisiert
20.11.18, 18:01
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-37/2018 1. Ergänzung Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 10.07.2018 Schul- und Bildungsausschuss 25.09.2018 Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Betreff: Qualitätsentwicklung in der Offenen Ganztagsschule Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für a) eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen zum 01.08.2019 aus und schlägt der Rat der Stadt Bedburg vor, hierfür ausreichende Haushaltsmittel in den Haushalt 2019 aufzunehmen, b) stimmt den vorgelegten inhaltlichen Rahmenbedingungen (Anlage 3) zu und c) beauftragt die Verwaltung die Trägerschaft anhand der vorgelegten Kriterien beschränkt auszuschreiben (Anlage 1 und 2) und zu vergeben (Anlage 5). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits in der Sitzungsvorlage WP9-207/2017 im Schul- und Bildungsausschuss am 30.01.2018 wurde dargelegt, dass ein bloßer räumlicher Ausbau der Grundschulen keine nachhaltige Lösung für die steigende Nachfrage an OGS-Plätzen bieten kann. Um auf lange Sicht allen Eltern einen Platz bieten zu können, ist es vielmehr notwendig, auch alternative Lösungswege ins Auge zu fassen, die zunächst eine optimale Auslastung der bereits vorhandenen Ressourcen berücksichtigen. Es besteht aber auch Einvernehmen, dass die Qualität in der Offenen Ganztagsschule `besser´ werden soll. Da aber jeder unter Qualität etwas anderes versteht und Veränderungen auch `gemessen´ werden sollen, wurde der Prozess der Qualitätsverbesserung in der Offenen Ganztagsschule noch einmal durch den Schulträger vorangetrieben. In einer großen Auftaktveranstaltung am 21.02.2018 wurden unter fachlicher Begleitung durch den LVR und einer Moderatorin alle Lehrerinnen, Lehrer, Schulleiterinnen, Betreuungskräfte, Trägervertreter, Jugendamt und Schulverwaltungsamt auf den anstehenden Prozess vorbereitet und die Bedarfe erarbeitet. In einem ersten Schritt wurde u.a. ein sogenannter Qualitätszirkel gegründet, der sich wie folgt zusammensetzt: • • • • • • • alle vier Schulleitungen der Bedburger offenen Ganztagsgrundschulen alle vier Leitungen der Nachmittagsbetreuung der offenen Ganztagsgrundschulen alle Trägervertreter der Jugendhilfe der offenen Ganztagsgrundschulen je eine Elternvertretung zusätzlich zwei Lehrern*innen zwei Kollegen*innen der Nachmittagsbetreuung der offenen Ganztagsgrundschulen und der Schulsozialarbeit Damit alle Beteiligten den gleichen Stand haben und im Qualitätszirkel die gleichen Grundlagen bekannt sind, gab es auch (neben vielen anderen bilateralen Gesprächen und Treffen) vorab ein Gespräch, in dem einer der beiden Träger das tatsächlich eingesetzte Personal mit den drei betroffenen Schulleitung abgestimmt hat. Das Treffen des Qualitätszirkels am 25.04.2018 beschäftigte sich in erster Linie mit der Feststellung, welche (kurzfristige) Ziele man angehen muss und mit der Festlegung von Arbeitsgruppen, die bis zum nächsten Treffen Arbeitsgrundlagen schaffen sollen. Hierbei ist es wichtig, immer einen Blick in Richtung Landesregierung zu werfen, da angefangen mit dem Erlass vom 16.02.2018, aus Sicht der Verwaltung eine Veränderung der Offenen Ganztagsschule in einem erheblichen Umfang erwartet wird. Aus Sicht der Verwaltung müssen unsere gemeinsamen Ziele sein,     die Offene Ganztagsschule als Teil der Schule insgesamt zu etablieren (eine `Einheit´ und nicht Schule neben Betreuung) Standards für die Offene Ganztagsschule festzulegen daran gemessen, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen und Qualitätsindikatoren festzulegen. Soweit hierüber Einvernehmen erzielt werden kann, muss - wenn die Stadt Bedburg die Qualität auch dauerhaft sicherstellen und fortentwickeln will - eine fachliche Begleitung und Prüfung durch die Stadt Bedburg erfolgen. Dies ist mit dem aktuellen Personal des Schulverwaltungsamtes nicht möglich. Beschlussvorlage WP9-37/2018 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses wird eine der gebildeten Arbeitsgruppen die `Vorstellung des OGS Qualitätszirkels´ vornehmen. Ergänzung zum 25.09.2018 Die Stelle der Fachberaterin / des Fachberater für die OGS wird kurzfristig ausgeschrieben. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich hierfür auf jährlich ca. 33.000 €. Der Qualitätszirkel hatte grundsätzlich beschlossen, dass zwei weitere Arbeitsgruppen zu den Themen `Raum´ und `Personal´ ihre Ergebnisse vorstellen. Hiervon wird ggf. abzuweichen sein, da zumindest Teile der Arbeitsgruppen bereits in die Erstellung von Rahmenbedingungen eingebunden wurden und keine weiteren zeitlichen Ressourcen hatten. Es besteht ein grundsätzliches Einvernehmen im Qualitätszirkel darüber, dass eine Anpassung der Rahmenbedingungen schnellstmöglich – Ziel kann der 01.08.2019 sein – erfolgen sollte. Das würde aber bedeuten, dass allein für die Haushaltsplanungen ein Beschluss der anzustrebenden Rahmenbedingungen in der heutigen Sitzung erfolgen muss und nicht in einem mittelfristig wirkenden Arbeitskreis entwickelt werden kann. Die Verwaltung hat daher in enger Abstimmung mit den Schulleitungen die Rahmenbedingungen (beigefügt als Anlage 1) erstellt, in denen eine Vielzahl von Punkten aus den Gesprächen mit Schulleitungen, Mitarbeier/innen der OGS und Schulen, aus den diversen Arbeitskreisen, aber auch aus anderen Kommunen und Fortbildungsveranstaltungen zusammengetragen worden sind, die eine bessere Situation für die OGS in Bedburg bedeuten würden. Hierbei wurde versucht, möglichst viele Ideen, Anregungen und Kritiken mit einzubinden. Aus Sicht der Verwaltung nimmt man damit zwar dem Qualitätszirkel die ersten Entscheidungen – vielleicht unwiederbringlich – ab, alternativ würde eine Veränderung zum 01.08.2019 aber als nicht realistisch angesehen. Die Anlage 2 stellt das `grobe´ Anforderungsprofil und die Anlage 3 ein Leistungsverzeichnis dar. Diese Anlagen sind – da sie erst bei der Ausschreibung final erstellt und veröffentlicht werden sollen – im nicht öffentlichen Teil der Unterlagen beigefügt. Gleiches gilt für den Entwurf der Wertungsmatrix als Anlage 4. Die Betreuung durch die OGS stellt ohne Zweifel eine rechtlich vorgegeben Maßnahme dar und ist keine disponible, freiwillige Leistung. Allerdings gilt dies im Zweifle nur für die finanziellen Mittel, welche im Erlass geregelt sind. Darüberhinausgehende Zahlungen – so gut sie auch begründet sind – könnten im Rahmen der Haushaltsgenehmigung dazu führen, dass die Stadt Bedburg nachweisen muss, welche andere Leistung hierfür zur Deckung eingespart wurde oder dass die Erbringung dieser Leistung alternativlos ist. Die Finanzierung der OGS basiert in großen Teilen auf einer Landesförderung und wird mit einem kommunalen Eigenanteil aufgestockt. Dieser Eigenanteil kann und wird in der Stadt Bedburg über die Elternbeiträge refinanziert. Hierdurch trägt die Stadt Bedburg tatsächlich lediglich die Kosten für die Bereitstellung der Räume und der Betriebskosten. Das Land zahlte im Schuljahr 2018/19 für Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf jeweils 1.085 € bzw. jeweils 2.188 € für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf. Der Eigenanteil der Kommune (refinanzierbar über Elternbeiträge) beträgt im Schuljahr 2018/19 insgesamt 461 € je Schülerinnen und Schüler. Die Beträge erhöhen sich jährlich um 3%. Beschlussvorlage WP9-37/2018 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Schuljahr 2019/20 Land Kommune / Eltern Summe maximal 3) maximal 3) maximal 3) Sitzungsvorlage SuS ohne SuS mit Förderbedarf Förderbedarf 1.118 € 475 € 1.593 € 2.100 € 2.200 € 2.300 € 2.254 € 475 € 2.729 € ---- Seite: 4 für eine für alle jährliche Gruppe 1) Schüler 2) Mehrkosten 30.222 € 338.486 € -11.875 € 133.000 € -42.497 € 475.966 € -52.500 € 588.000 € 112.034 € 55.000 € 616.000 € 140.034 € 57.500 € 644.000 € 168.034 € 1) Gruppe mit 25 Schülerinnen und Schüler, davon rund 8% mit Förderbedarf 2) für Schuljahr 2018/19 wird mit rund 280 SchülerInnen in der OGS geplant (Ø 1.684 € je SchülerIn) 3) Bei den Vorschlägen wird ein Durchschnittsbetrag je Schüler ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl von Kindern mit anerkannten Förderbedarfen zu Grunde gelegt, die Deckung erfolgt über die Gesamtdeckung. Hierfür spricht gerade die Tatsache, dass nicht alle Kinder mit Förderbedarfen ein AOSF Verfahren durchlaufen. Für die Haushaltsberatungen wurden dem Fachdienst vorsorglich Mehrkosten für das Jahr 2019 in Höhe von 135.000 € (ohne die Personalkosten) gemeldet. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stellt die Trägerschaft der OGS einen Dienstleistungsauftrag dar, der vom § 103 GWB erfasst wird. Eine Ausschreibungspflicht besteht somit dann, wenn es sich um einen Neuvertrag handelt und der entsprechende Schwellenwert überschritten wird. Sofern der bestehende Vertrag verlängert bzw. angepasst werden soll, liegt keine Ausschreibungspflicht vor. Aus hiesiger Sicht ist die Anwendung des Vergaberechts erkennbar aus der Tatsache, dass es für die vorgenannte Dienstleistung einen entsprechenden CPV-Code im Hauptteil gibt, dieser lautet 85312000. Des Weiteren ist bei einem Blick in das Bundesausschreibungsblatt zu sehen, dass Ausschreibungen anderer Kommunen für die OGSTrägerschaften bereits die Regel darstellen. Daher ist es aus hiesiger Sicht vergaberechtlich nicht vertretbar, auf ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu verzichten, um ohne jeglichen Wettbewerb Verträge auszuhandeln. Dies stellt auch einen Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorgaben dar, da es im § 25 GemHVO NRW heißt: „Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine freihändige Vergabe rechtfertigen.“ Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind derzeit keine Rechtfertigungsgründe für eine freihändige Vergabe ohne jeglichen Wettbewerb erkennbar. Es gibt zwar ein Gutachten darüber, dass eine Ausschreibung für Leistungen nach dem SGB nicht erforderlich sei. Der Leiter des RPA, Herr Thißen kennt dieses Gutachten, hält es aber – wie viele andere Vergaberechtsexperten – für zweifelhaft und muss darauf hinweisen, dass es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wohl kaum standhalten würde. Aus rechtlicher Sicht gesehen wäre man nur mit einer Ausschreibung in jedem Fall auf der sicheren Seite. Wie bereits dargestellt, haben sich inzwischen viele Kommunen dieser Rechtsauffassung angeschlossen, denn nur so ist die Vielzahl der veröffentlichten Verfahren im Bundesausschreibungsblatt zu erklären. Die Voraussetzungen für eine vergabefreie Anpassung bzw. Verlängerung eines bestehenden Vertrages finden man im § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Grundsätzlich gilt, dass der Charakter des Altvertrages beibehalten werden muss und keine wesentlichen Änderungen vorliegen. Auch gilt gem. § 132 (3) Ziffer 2. GWB eine Veränderung einer 10%Anpassung im Bereich der Dienstleistungen, eine Preissteigerung um 35 % würde eine Ausschreibungspflicht in jedem Falle auslösen. Beschlussvorlage WP9-37/2018 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Verträge mit Rapunzel Kinderhaus e.V und Regenbogengruppe e.V. bezüglich der Trägerschaft der OGS verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit der Verlängerung nicht 9 Monate vor dem Ende des Schuljahres (31.07.) widersprochen wird. Möchte man zum 01.08.2019 die Rahmenbedingungen und die hierfür notwendigen Verträge in der hier vorgeschlagenen Form anpassen, muss daher gekündigt und neu ausgeschrieben werden. Soweit keine Kündigung / neue Ausschreibung erfolgt, werden die aktuellen Standards nicht angepasst werden können. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es wird aktuell mit steigenden Schülerzahlen insgesamt, aber vor allem auch im Bereich der Betreuungsnachfrage gerechnet. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-37/2018 1. Ergänzung Seite 5