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Mitteilung (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:01
Aktualisiert
11.09.18, 18:01
Mitteilung (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.07.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-108/2018 Mitteilung für den Gemeinderat am 20.09.2018 - öffentlich - Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW Mitteilung: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Das Jahresergebnis 2017 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 560.038,86€ aus. Im Haushaltsplan 2017 war ein Fehlbedarf in Höhe von 1.496.727,53€ eingeplant (fortgeschriebener Ansatz). Es ist somit im Vergleich zur Planung ein um 936.688,67€ deutlich verbessertes Ergebnis zu verzeichnen. Der Jahresabschluss 2017 wird, wie vom Gemeinderat beschlossen, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller, Berger & Kollegen geprüft. Gegebenenfalls kann sich das Ergebnis durch Erkenntnisse während der Prüfung noch verändern. Sobald der Prüfbericht vorliegt, wird dieser dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung und im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auswirkungen auf den Haushalt: