Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
116 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:01
Aktualisiert
11.09.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 07.09.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-141/2018
Mitteilung
für den
Gemeinderat am 20.09.2018
- öffentlich -
Mitteilung über Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018 und
über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
im Haushaltsjahr 2017
Mitteilung:
Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018
Gemäß § 22 IV GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungen
vorzulegen, sofern diese aus einem Haushaltsjahr in das nächste übertragen
werden. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen,
so erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden
Jahres.
Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr
2018 sind als Anlage beigefügt.
Insgesamt wurden im konsumtiven Bereich Aufwandsermächtigungen in Höhe von
67.119,57€ und Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 67.119,57€ nach 2018
übertragen.
Im Investitionsbereich wurden
497.961,69€ übertragen.
Auszahlungsermächtigungen
in
Höhe
von
Die Ermächtigungen sind größtenteils durch Aufträge/Beschluss gebunden, so dass
sich die Umsetzung auf das Jahresergebnis 2018 auswirkt.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Gemäß § 83 II GO NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im
Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Anliegend beigefügt ist eine Übersicht aller überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017. Hierin enthalten sind
somit neben den vom Rat beschlossenen erheblichen Aufwendungen und
Auszahlungen auch die Positionen, wo die Gemeinde aufgrund rechtlicher oder
vertraglicher Bindung zur Leistung verpflichtet ist (u.a. Nr. 14, 16, 63, 66). Diese
Aufwendungen und Auszahlungen sind unabhängig von der Höhe des Betrages als
unerheblich anzusehen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen erhöhen
entsprechenden Positionen 2018, der Jahresfehlbedarf wird somit höher.
die
Die übertragenen Auszahlungsermächtigungen im Investitionsbereich erhöhen
ebenfalls die entsprechenden Positionen in 2018. Da geplant war, diese Maßnahmen
aus Investitionspauschalen zu finanzieren, stehen hier auch entsprechend höhere
Restmittel aus Pauschalen zur Verfügung.