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Mitteilung (Mitteilung über Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018 und über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
116 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:01
Aktualisiert
11.09.18, 18:01
Mitteilung (Mitteilung über Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018 und über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 ) Mitteilung (Mitteilung über Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018 und über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 )

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 07.09.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-141/2018 Mitteilung für den Gemeinderat am 20.09.2018 - öffentlich - Mitteilung über Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018 und über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 Mitteilung: Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018 Gemäß § 22 IV GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungen vorzulegen, sofern diese aus einem Haushaltsjahr in das nächste übertragen werden. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, so erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 sind als Anlage beigefügt. Insgesamt wurden im konsumtiven Bereich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 67.119,57€ und Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 67.119,57€ nach 2018 übertragen. Im Investitionsbereich wurden 497.961,69€ übertragen. Auszahlungsermächtigungen in Höhe von Die Ermächtigungen sind größtenteils durch Aufträge/Beschluss gebunden, so dass sich die Umsetzung auf das Jahresergebnis 2018 auswirkt. Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Gemäß § 83 II GO NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Anliegend beigefügt ist eine Übersicht aller überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017. Hierin enthalten sind somit neben den vom Rat beschlossenen erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen auch die Positionen, wo die Gemeinde aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Bindung zur Leistung verpflichtet ist (u.a. Nr. 14, 16, 63, 66). Diese Aufwendungen und Auszahlungen sind unabhängig von der Höhe des Betrages als unerheblich anzusehen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen erhöhen entsprechenden Positionen 2018, der Jahresfehlbedarf wird somit höher. die Die übertragenen Auszahlungsermächtigungen im Investitionsbereich erhöhen ebenfalls die entsprechenden Positionen in 2018. Da geplant war, diese Maßnahmen aus Investitionspauschalen zu finanzieren, stehen hier auch entsprechend höhere Restmittel aus Pauschalen zur Verfügung.