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Vorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Kettenheimer Straße; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:01
Aktualisiert
11.09.18, 18:01
Vorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Kettenheimer Straße;
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- 
         und Behördenbeteiligung)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.09.2018 Dezernat: II Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-142/2018 Vorlage für den Gemeinderat am 20.09.2018 - öffentlich - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Kettenheimer Straße; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerund Behördenbeteiligung Begründung: Für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung und der entsprechende Wertungsvorschlag sind der Anlage beigefügt. Ferner sind der Vorlage die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und ASP 1 beigefügt. Beschlussvorschlag: A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge. B Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß ist mit Begründung, Umweltbericht und ASP 1 für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Auswirkungen auf den Haushalt: