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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur hier: Benehmenserklärung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
12.09.18, 11:40
Aktualisiert
12.09.18, 11:40
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur
hier: Benehmenserklärung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -L/Kr Vorlage 997 /X.L. Datum: 12.09.2018 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur hier: Benehmenserklärung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, dem Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserverbandes Eifel-Rur durch formale Bestätigung der Benehmensherstellung zuzustimmen. Begründung: Am 16.08.2018 hat der Wasserverband Eifel-Rur den Entwurf zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2019 bis 2030 vorgelegt. Nach Sichtung der Unterlagen sind nachstehende Maßnahmen bezogen auf das Gemeindegebiet Nettersheim vorgesehen: 1. Regenüberlaufbecken Nettersheim – Anpassung Drosselwassermenge Diese Maßnahme wurde bereits im Fachausschuss am 21.11.2017 (siehe Vorlage 826) behandelt mit dem Beschluss des Rates, für das Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim/Urft Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Diesbezüglich werden derzeit durch ein Fachbüro Netzberechnungen durchgeführt, die dann abschließend mit dem Wasserband Eifel-Rur bzw. der Bezirksregierung abzustimmen sind. 2. Kläranlage Marmagen – Bau eines Regenrückhaltebeckens Diese Maßnahme wurde ebenfalls bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 19.06.2018 (siehe Vorlage 980) beraten. Ziel der Gemeinde ist es, dass neben dem möglichen Bau eines Regenrückhaltebeckens gleichzeitig Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie die Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie im Bereich des Gillesbaches mit Berücksichtigung findet. Hier werden derzeit seitens der Gemeinde Untersuchungen im Bereich des Gillesbaches und weiterer einleitender Gewässer durchgeführt. Nach Vorlage entsprechender Untersuchungsergebnisse ist die weitere Vorgehens- 3 weise mit dem Wasserverband Eifel-Rur sowie der Bezirksregierung abzustimmen. In die notwendigen Maßnahmen wurde zwischenzeitlich ebenfalls die Gemeinde Kall mit einbezogen. Ziel der Gemeinde muss es letztlich sein, eine gebührenverträgliche Lösung zu finden, da mit der Umsetzung weiterer Baumaßnahmen zwangsläufig eine Gebührenbelastung erfolgen würde. 3. Kläranlage Nettersheim/Urft – Maßnahmen zum Hochwasserschutz Bei der Besichtigung der Kläranlage Nettersheim/Urft am 19.06.2018 durch den Betriebsausschuss wurde bereits darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit bei extrem starken Regenfällen zu Hochwasserproblemen auf der Anlage durch das angrenzende Gewässer gekommen sei. Der Wasserverband Eifel-Rur beabsichtig daher, entsprechende Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchzuführen. Diesbezüglich sind zunächst die entsprechenden Grundlagen abzustimmen. Es wird vorgeschlagen, unter Einbeziehung der vorgenannten Maßnahmen die Benehmensherstellung zum Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserbandes Eifel-Rur zu erteilen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister