Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
12.09.18, 11:40
Aktualisiert
12.09.18, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -L/Kr
Vorlage 997 /X.L.
Datum: 12.09.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur
hier: Benehmenserklärung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dem Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserverbandes Eifel-Rur durch formale Bestätigung der Benehmensherstellung zuzustimmen.
Begründung:
Am 16.08.2018 hat der Wasserverband Eifel-Rur den Entwurf zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2019 bis 2030 vorgelegt. Nach Sichtung der Unterlagen sind nachstehende Maßnahmen bezogen auf das Gemeindegebiet Nettersheim vorgesehen:
1. Regenüberlaufbecken Nettersheim – Anpassung Drosselwassermenge
Diese Maßnahme wurde bereits im Fachausschuss am 21.11.2017 (siehe
Vorlage 826) behandelt mit dem Beschluss des Rates, für das Einzugsgebiet
der Kläranlage Nettersheim/Urft Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Diesbezüglich werden derzeit durch ein Fachbüro Netzberechnungen durchgeführt, die dann abschließend mit dem Wasserband Eifel-Rur
bzw. der Bezirksregierung abzustimmen sind.
2. Kläranlage Marmagen – Bau eines Regenrückhaltebeckens
Diese Maßnahme wurde ebenfalls bereits in der Sitzung des Fachausschusses
am 19.06.2018 (siehe Vorlage 980) beraten. Ziel der Gemeinde ist es, dass
neben dem möglichen Bau eines Regenrückhaltebeckens gleichzeitig Maßnahmen
des
Hochwasserschutzes
sowie
die
Umsetzung
der
EU-
Wasserrahmenrichtlinie im Bereich des Gillesbaches mit Berücksichtigung
findet. Hier werden derzeit seitens der Gemeinde Untersuchungen im Bereich
des Gillesbaches und weiterer einleitender Gewässer durchgeführt. Nach Vorlage entsprechender Untersuchungsergebnisse ist die weitere Vorgehens-
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weise mit dem Wasserverband Eifel-Rur sowie der Bezirksregierung abzustimmen. In die notwendigen Maßnahmen wurde zwischenzeitlich ebenfalls
die Gemeinde Kall mit einbezogen. Ziel der Gemeinde muss es letztlich sein,
eine gebührenverträgliche Lösung zu finden, da mit der Umsetzung weiterer
Baumaßnahmen zwangsläufig eine Gebührenbelastung erfolgen würde.
3. Kläranlage Nettersheim/Urft – Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Bei der Besichtigung der Kläranlage Nettersheim/Urft am 19.06.2018 durch
den Betriebsausschuss wurde bereits darauf hingewiesen, dass es in der
Vergangenheit bei extrem starken Regenfällen zu Hochwasserproblemen auf
der Anlage durch das angrenzende Gewässer gekommen sei. Der Wasserverband Eifel-Rur beabsichtig daher, entsprechende Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchzuführen. Diesbezüglich sind zunächst die entsprechenden Grundlagen abzustimmen.
Es wird vorgeschlagen, unter Einbeziehung der vorgenannten Maßnahmen die
Benehmensherstellung zum Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes des
Wasserbandes Eifel-Rur zu erteilen.
gez. Pracht
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Bürgermeister