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Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
201 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
12.09.18, 11:40
Aktualisiert
12.09.18, 11:40
Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1004 /X.L. Datum: 12.09.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.09.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. den Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“, wie folgt zu ändern: a) Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m im nordwestlich ausgewiesenen Planbereich „WA3“, b) Anpassung und somit Veränderung der Gradientenhöhen (Straßenplanung) in m ü. NHN im gesamten Plangebiet, c) Anpassung der Planzeichnung durch die Anlegung einer Linksabbiegespur anstelle eines Minikreisels 2. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst. 3. Für diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Dabei ist von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abzusehen. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a, Abs. 1 BauGB abgesehen. 4. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 5. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist der Auftrag an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Der Auftrag zur topografischen Geländeaufnahme ist an das Vermessungsbüro Diefenbach, Blankenheim, zu erteilen. Begründung: a) Im Rahmen der Bauberatungsgespräche im Teilbereich „Brotkiste“ des Bebauungsplanes G 14 wurde deutlich, dass die im nördlich ausgewiesenen Bereich „WA3“ festgesetzte Traufhöhe von 3,50 m bei einer zweigeschossigen Bauweise nicht mehr realisierbar ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, diese Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m zu verändern. b) Der Bebauungsplan weist im nördlichen Bereich entlang der L 204 sowie in Teilbereichen entlang der Bahnhofstraße auf einer Breite von 10,0 m „Flächen für Anschüttungen“ (Schutzwall) aus. Diese Anschüttungen wurden im Zuge der Erschließungsmaßnahmen vorgenommen und entsprechende Bepflanzungen angelegt. Im Anschluss an den Schutzwall wurden Geländemodellierungen, die sich bis auf die Erschließungsstraße erstreckten, erforderlich. Der Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ legt Bezugspunkte auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Gradientenhöhen) fest. Durch die Veränderung 3 des Straßenniveaus wurden deshalb die Gradientenhöhen neu ermittelt. Sie sind im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14 entsprechend anzupassen. c) Mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Kreispolizeibehörde sowie dem Straßenbaulastträger wurde die Anbindung des Baugebietes „Brotkiste“ an die K 59 (Bahnhofstraße) nochmals erörtert. Hierbei bestand Einvernehmen, dass auf den angedachten Kreisel verzichtet werden und die Anbindung über eine Linksabbiegespur realisiert werden sollte. Die Anbindung soll in der denkbar kleinsten Lösung vorgenommen werden. Der geplante Kreisel ist nicht Bestandteil der Planzeichnung des Bebauungsplanes. Dennoch ist in der Begründung das Erfordernis zur Anlegung eines Kreisels dargestellt, so dass die Begründung in Bezug auf die verkehrliche Anbindung an das Plangebiet sowie die nachrichtliche Darstellung der jetzt vorgesehenen Linksabbiegespur ebenfalls zu ändern ist. Des Weiteren sind das Gelände topografisch neu zu erfassen und die aktuellen Grundstückszuschnitte in diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14 zu übernehmen. Es wird vorgeschlagen, die Veränderungen wie zuvor beschrieben im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14 durchzuführen und zuvor die topografische Geländeaufnahme durch das Vermessungsbüro Diefenbach vornehmen zu lassen. Der Auftrag für die Erstellung der Planunterlagen mit Begründung sollte der Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, erteilt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister