Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
201 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
12.09.18, 11:40
Aktualisiert
12.09.18, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1004 /X.L.
Datum: 12.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“ im
Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. den Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“, wie folgt zu ändern:
a) Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m im nordwestlich ausgewiesenen Planbereich „WA3“,
b) Anpassung und somit Veränderung der Gradientenhöhen (Straßenplanung)
in m ü. NHN im gesamten Plangebiet,
c) Anpassung der Planzeichnung durch die Anlegung einer Linksabbiegespur
anstelle eines Minikreisels
2. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.
3. Für diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Brotkiste“
ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Dabei ist von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
abzusehen. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a, Abs. 1
BauGB abgesehen.
4. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Begründung
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
5. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist der Auftrag an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Der Auftrag zur topografischen Geländeaufnahme ist an das Vermessungsbüro Diefenbach, Blankenheim, zu erteilen.
Begründung:
a) Im Rahmen der Bauberatungsgespräche im Teilbereich „Brotkiste“ des Bebauungsplanes G 14 wurde deutlich, dass die im nördlich ausgewiesenen Bereich „WA3“ festgesetzte Traufhöhe von 3,50 m bei einer zweigeschossigen
Bauweise nicht mehr realisierbar ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, diese
Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m zu verändern.
b) Der Bebauungsplan weist im nördlichen Bereich entlang der L 204 sowie in
Teilbereichen entlang der Bahnhofstraße auf einer Breite von 10,0 m „Flächen
für Anschüttungen“ (Schutzwall) aus. Diese Anschüttungen wurden im Zuge
der Erschließungsmaßnahmen vorgenommen und entsprechende Bepflanzungen angelegt. Im Anschluss an den Schutzwall wurden Geländemodellierungen, die sich bis auf die Erschließungsstraße erstreckten, erforderlich.
Der Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ legt Bezugspunkte auf der
öffentlichen Verkehrsfläche (Gradientenhöhen) fest. Durch die Veränderung
3
des Straßenniveaus wurden deshalb die Gradientenhöhen neu ermittelt. Sie
sind im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14 entsprechend
anzupassen.
c) Mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Kreispolizeibehörde sowie dem
Straßenbaulastträger wurde die Anbindung des Baugebietes „Brotkiste“ an die
K 59 (Bahnhofstraße) nochmals erörtert. Hierbei bestand Einvernehmen, dass
auf den angedachten Kreisel verzichtet werden und die Anbindung über eine
Linksabbiegespur realisiert werden sollte. Die Anbindung soll in der denkbar
kleinsten Lösung vorgenommen werden. Der geplante Kreisel ist nicht Bestandteil der Planzeichnung des Bebauungsplanes. Dennoch ist in der Begründung das Erfordernis zur Anlegung eines Kreisels dargestellt, so dass die Begründung in Bezug auf die verkehrliche Anbindung an das Plangebiet sowie
die nachrichtliche Darstellung der jetzt vorgesehenen Linksabbiegespur ebenfalls zu ändern ist.
Des Weiteren sind das Gelände topografisch neu zu erfassen und die aktuellen
Grundstückszuschnitte in diese 6. Änderung des Bebauungsplanes G 14 zu übernehmen.
Es wird vorgeschlagen, die Veränderungen wie zuvor beschrieben im Rahmen der
6. Änderung des Bebauungsplanes G 14 durchzuführen und zuvor die topografische Geländeaufnahme durch das Vermessungsbüro Diefenbach vornehmen zu
lassen. Der Auftrag für die Erstellung der Planunterlagen mit Begründung sollte
der Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, erteilt werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister