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Beschlussvorlage (Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
11.09.18, 11:02
Aktualisiert
11.09.18, 11:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 1005 /X.L. Datum: 10.09.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zustimmend zur Kenntnis mit dem Ziele, dass möglichst kurzfristig erste Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über das Förderprojekt realisiert werden können. Weiterhin beschließt der Rat zu untersuchen, inwieweit für die Ortslage Roderath bis zur Anbindung mit Glasfaser eine Übergangslösung über eine anderweitige Versorgungstechnik gefunden werden kann. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 20.03.2018 über den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim in Kenntnis gesetzt (siehe Vorlage 436 Z.5). Zwischenzeitlich haben weitere Informationsgespräche mit dem Kreis Euskirchen stattgefunden. Hierbei wurde u.a. mitgeteilt, dass der finale Zuwendungsbescheid in den nächsten Tagen erwartet wird, so dass nach Vorlage des Bescheides weitere Schritte zur Umsetzung der Maßnahme veranlasst werden können. Seitens des Kreises Euskirchen wurde nochmals bestätigt, dass ebenfalls kurzfristig die Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen soll, damit Art und Umfang und insbesondere die Prioritätenliste festgelegt werden. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass die Anbindung der Ortslage Roderath mit Glasfaser vordringlich realisiert wird. Zwischenzeitlich haben auch bereits mehrere Bürger des Ortes Roderath diesbezüglich Kontakt mit der Gemeinde, aber auch mit dem Kreis Euskirchen, aufgenommen und hierbei ebenfalls den Missstand hinsichtlich der Breitbandversorgung des Ortes Roderath dargelegt. Des Weiteren hat der Rat in seiner Sitzung am 05.12.2017 die beabsichtigte Glasfaseranbindung der Deutschen Telekom von Nettersheim nach Marmagen zur Versorgung des Baugebietes F 7 Marmagen „Die acht Morgen“ zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage 863). Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, mit der Deutschen Telekom zu verhandeln, dass die Anbindung von Nettersheim 3 über den gemeindlichen Wirtschaftsweg nicht über eine Freileitung sondern über Erdkabelverlegung erfolgt. Nachdem die Gemeinde gegenüber der Deutschen Telekom schriftlich dargelegt hat, dass bei einer Versorgung über Maste die Landwirtschaft bei der Nutzung des Wirtschaftsweges aufgrund der Größe der landwirtschaftlichen Maschinen beeinträchtigt werden könnte und sich darüber hinaus angrenzend an den Wirtschaftsweg eine Modellflugplatzanlage befindet, hat die Deutsche Telekom nach ersten Gesprächen erklärt, dass man aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sei, die gesamte Verlegestrecke als Erdkabel zu verlegen. Derzeit ist man lediglich bereit, im Bereich der Modellflugplatzanlage sowie unmittelbar vor dem Baugebiet F 7 eine Erdkabelverlegung durchzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister