Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
94 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:07
Aktualisiert
11.09.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 04.09.2018
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
BE
Vorlagennummer: VL-180/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Sachdarstellung:
Nicht unerhebliche Teile der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde
Langerwehe sind aktuell überarbeitet worden.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Erfahrungswerte ist der als Anlage beigefügte
Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Langerwehe erstellt worden.
Folgende Sachverhalte wurden u.a. bearbeitet:
Die Steuerpflicht wurde um §1 Abs.4 ergänzt.
Die Hundesteuersätze der Gemeinde Langerwehe wurden unter § 2 Abs. 1 erhöht,
es wurde ein fünfter Steuersatz für „zwei oder mehr gefährliche Hunde“ eingefügt.
Bei der Steuerbefreiung wurde unter §3 Abs. 5 eine neue Befreiung für Hundezuchten aufgenommen.
Bei der allgemeinen Steuerermäßigung wurde der §4 Abs.2 a) aus der Satzung
herausgenommen, da sich derselbe Sachverhalt aus §3 Abs. 3 erschließt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Es werden Mehreinnahmen von ca. 16.000,00 € erzielt.
Drucksache VL-180/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
B) Der Rat beschließt
den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Langerwehe mit
Inkraftsetzung zum 01.01.2019 in der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)