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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
94 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
11.09.18, 18:07
Aktualisiert
11.09.18, 18:07
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 04.09.2018 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: BE Vorlagennummer: VL-180/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer neuen Hundesteuersatzung Sachdarstellung: Nicht unerhebliche Teile der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde Langerwehe sind aktuell überarbeitet worden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Erfahrungswerte ist der als Anlage beigefügte Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Langerwehe erstellt worden. Folgende Sachverhalte wurden u.a. bearbeitet:  Die Steuerpflicht wurde um §1 Abs.4 ergänzt.  Die Hundesteuersätze der Gemeinde Langerwehe wurden unter § 2 Abs. 1 erhöht, es wurde ein fünfter Steuersatz für „zwei oder mehr gefährliche Hunde“ eingefügt.  Bei der Steuerbefreiung wurde unter §3 Abs. 5 eine neue Befreiung für Hundezuchten aufgenommen.  Bei der allgemeinen Steuerermäßigung wurde der §4 Abs.2 a) aus der Satzung herausgenommen, da sich derselbe Sachverhalt aus §3 Abs. 3 erschließt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Es werden Mehreinnahmen von ca. 16.000,00 € erzielt. Drucksache VL-180/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat B) Der Rat beschließt den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Langerwehe mit Inkraftsetzung zum 01.01.2019 in der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)