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Vorlage (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) hier: Weitergabe von Mehreinnahmen Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
11.09.18, 17:49
Aktualisiert
11.09.18, 17:49
Vorlage (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
hier: Weitergabe von Mehreinnahmen 
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018) Vorlage (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
hier: Weitergabe von Mehreinnahmen 
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 05.09.2018 301/2018 (161/2018, 282/2018) Betreff Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) hier: Weitergabe von Mehreinnahmen Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018 Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei den jeweiligen OGS-Kostenstellen Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer Dez. III Team Haushalt FB 30 Radermacher Brandt i.V. Assenmacher Dartsch Beschlussentwurf: Der Schulausschuss beschließt, die erhöhten Einnahmen aus Landesmitteln, städtischem Pflichtbeitrag und den OGS-Elternbeiträgen an die OGS-Träger weiterzugeben unter der Voraussetzung, dass der Mehrbetrag zur Finanzierung der Personalkosten zugunsten einer qualitativ höheren individuellen Förderung, insbesondere bei der Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit, verwendet wird. Im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel sind zu diesem Zweck in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Erläuterungen: Die für die OGS bestimmten Mehreinnahmen sollen, wie in VL 282/2018 ausgeführt, an die OGS-Träger weitergegeben werden. Diese betragen für das Schuljahr 2018/19 rund 107 € pro Kind, für das Schuljahr 2019/20 und 2020/21 rund 80 €. In dieser Sache gab es intensiven Austausch mit dem Landesministerium für Schule und Bildung (MSB). Von dort wurde der Wille des Gesetzgebers betont, die zusätzlichen Mittel für eine Qualitätsentwicklung in den OGSen einzusetzen. Bezüglich einer tariflichen Bezahlung kann derzeit noch keine Lösung angeboten werden, denn auch eine Ausschreibung der Trägerschaften für die OGSen in Brühl wäre bzgl. der Bezahlung der OGS-Mitarbeiterschaft nicht zielführend: Aufgrund der Überschreitung des Drucksache 301/2018 Seite - 2 – Schwellenwertes für soziale Dienstleistungen (750.000 Euro) müsste die Ausschreibung europaweit erfolgen und in europaweiten Ausschreibungen verstößt die Forderung einer Tarifbindung des Unternehmens gegen EU-Recht und wäre somit rechtswidrig (Unternehmen dürfen wegen fehlender Tarifbindung nicht ausgeschlossen werden). Es können allerdings tarifvertragliche Elemente bezogen auf die jeweilige OGS in die Ausschreibung aufgenommen werden, wobei ein gewisses Restrisiko verbleibt. Auch dies würde jedoch eine Kündigung der Verträge verbunden mit einer europaweiten Ausschreibung der Folgeverträge voraussetzen. In der Landesregierung wird die Finanzierung der OGSen auch im Hinblick auf die dortige Mitarbeiterschaft diskutiert. Laut Aussage des zuständigen Referates im MSB wird derzeit an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, nachdem der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz künftig festgeschrieben werden soll. In diesem Zusammenhang wird aufgrund der Konnexitäts-Relevanz zwangsläufig auch die Finanzierung neu geregelt werden müssen. Finanzielle Auswirkungen Der Beschluss ist haushaltsneutral, da die Mehraufwendungen in Höhe der Mehrerträge gedeckt werden. Ein überplanmäßiger Bedarf kann nicht festgestellt werden.