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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung von Wohnbauflächen an der Frenzenstraße, Erftstadt-Konradsheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 361/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 25.09.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Schaffung von Wohnbauflächen an der Frenzenstraße, ErftstadtKonradsheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Für den südlichen Bereich des Grundstücks Frenzenstraße 102 in Erftstadt-Konradsheim ist aufgrund der vorliegenden planungsrechtlichen Voraussetzungen und den vorhandenen Planungsrestriktionen keine bauliche Entwicklung vorgesehen. Die Fläche ist überwiegend versiegelt und wird derzeit als Parkplatz/LKW Aufstellfläche genutzt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich nicht als Baufläche dargestellt, sondern als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert mit „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“. Ferner liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und grenzt unmittelbar an den Auenbereich des Lechenicher Mühlengraben. Außerdem liegen Teile der Fläche im Überschwemmungsgebiet des Rotbachs bzw. Lechenicher Mühlengrabens. Vor diesem Hintergrund sollte von einer Bebauung des Grundstücks abgesehen werden. Anlage - Anlageplan - Antrag In Vertretung (Hallstein) -2-