Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 361/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
25.09.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Schaffung von Wohnbauflächen an der Frenzenstraße, ErftstadtKonradsheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den südlichen Bereich des Grundstücks Frenzenstraße 102 in Erftstadt-Konradsheim ist aufgrund der vorliegenden planungsrechtlichen Voraussetzungen und den vorhandenen Planungsrestriktionen keine bauliche Entwicklung vorgesehen.
Die Fläche ist überwiegend versiegelt und wird derzeit als Parkplatz/LKW Aufstellfläche genutzt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich nicht als Baufläche dargestellt, sondern
als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert mit „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im
Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“. Ferner liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und grenzt unmittelbar an den Auenbereich des Lechenicher Mühlengraben. Außerdem liegen
Teile der Fläche im Überschwemmungsgebiet des Rotbachs bzw. Lechenicher Mühlengrabens.
Vor diesem Hintergrund sollte von einer Bebauung des Grundstücks abgesehen werden.
Anlage
- Anlageplan
- Antrag
In Vertretung
(Hallstein)
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