Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
181 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
11.10.18, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 378/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
25.09.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung; Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung. Der Anlageplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat mit Beschluss vom 17.10.2017 (V 203/2017) die Verwaltung beauftragt, die Flächen nördlich der Solarsiedlung in Lechenich zu entwickeln.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten Lechenichs, unmittelbar angrenzend an die Solarsiedlung sowie die geplanten drei Mehrfamilienhäuser und den Kindergarten. Mit der Entwicklung dieser Flä-
chen soll dem beschlossenen Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt mit dem Fokus
der Entwicklung neuer Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar entsprochen werden, um folglich dem Bedarf an Wohnraum in Erftstadt gerecht zu werden. Zudem stellt
die Erweiterung der Siedlungsflächen im Nordwesten Lechenichs aus städtebaulicher Sicht eine
sinnvolle Weiterentwicklung des Stadtteils dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Flächen geschaffen werden.
Die Stadt steht derzeit in Verhandlungen mit den Eigentümern der im Plangebiet gelegenen
Grundstücke, um die Flächen zu erwerben. Zur Abwicklung der Verträge und zur Neugestaltung
der Grundstücke für die künftige bauliche Nutzung ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens zweckmäßig. Die Einleitung eines solchen Verfahrens setzt den Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans voraus.
Anlage
- Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
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