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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61; 
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61; 
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 379/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 25.09.2018 Bemerkungen beschließend Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, Erftstadt-Gymnich, Photovoltaikanlage A61. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der FNP-Änderung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat mit Beschluss vom 17.04.2018 der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage entlang der Autobahn A61 nördlich von Gymnich zugestimmt (s.a. V 195/2018) Die Firma RheinEnergie AG Köln beabsichtigt in Erftstadt Gymnich im Außenbereich eine Freiflächensolaranlage mit einer Leistung von 2x750 kWp auf einer Fläche von ca. 2,4 ha zu errichten. Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist der Bau der Anlage in zwei Abschnitten (ca. 750 kWp) mit einem zeitlichen Abstand von 24 Monaten erforderlich. Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich ist nicht privilegiert. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (siehe auch V 381/2018) erforderlich. Beide Planungen werden im Parallelverfahren durchgeführt. Die Verwaltung hat die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen dargelegt und erftstadtspezifische Rahmenbedingungen in den Vorlagen V 421/2017 und V31/2018 vorgeschlagen. Ein Konzept zur Steuerung von Freiflächensolaranlagen im Stadtgebiet ist Gegenstand der Sitzung. Die in Gymnich beabsichtigte Anlage entspricht diesen Rahmenbedingungen. Aktuell ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und soll künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage mit landwirtschaftlicher Nutzung dargestellt werden. Die Planung ist mit der Regionalplanungsbehörde vorabgestimmt. Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Anlagen:  Anlageplan  Vorentwurf FNP-Änderung  Erläuterungsbericht zum Planungskonzept In Vertretung (Hallstein) -2-