Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 379/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
25.09.2018
Bemerkungen
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete
Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplanänderung erhält
die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung Nr. 23, Erftstadt-Gymnich, Photovoltaikanlage
A61. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der FNP-Änderung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Begründung:
Der
Rat
der
Stadt
Erftstadt
hat
mit
Beschluss
vom
17.04.2018
der
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage entlang der Autobahn A61 nördlich von Gymnich zugestimmt (s.a. V 195/2018)
Die Firma RheinEnergie AG Köln beabsichtigt in Erftstadt Gymnich im Außenbereich eine Freiflächensolaranlage mit einer Leistung von 2x750 kWp auf einer Fläche von ca. 2,4 ha zu errichten.
Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist der Bau der Anlage in zwei Abschnitten (ca. 750 kWp) mit einem zeitlichen Abstand von
24 Monaten erforderlich.
Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich ist nicht privilegiert. Zur Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die
Aufstellung eines Bebauungsplanes (siehe auch V 381/2018) erforderlich. Beide Planungen werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Die Verwaltung hat die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen dargelegt und erftstadtspezifische Rahmenbedingungen in den Vorlagen V 421/2017 und V31/2018 vorgeschlagen. Ein Konzept zur Steuerung von Freiflächensolaranlagen im Stadtgebiet ist Gegenstand der Sitzung. Die in
Gymnich beabsichtigte Anlage entspricht diesen Rahmenbedingungen.
Aktuell ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und soll
künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage mit landwirtschaftlicher
Nutzung dargestellt werden.
Die Planung ist mit der Regionalplanungsbehörde vorabgestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes die
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Anlageplan
Vorentwurf FNP-Änderung
Erläuterungsbericht zum Planungskonzept
In Vertretung
(Hallstein)
-2-