Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 381/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
25.09.2018
Bemerkungen
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 194, E.-Gymnich, Photovoltaikanlage A61;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete
Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 194, Erftstadt-Gymnich, Photovoltaikanlage
A61. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Der Vorentwurf des VBP wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, aufgrund
des Planungskonzeptes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage durchzuführen und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Begründung:
Der
Rat
der
Stadt
Erftstadt
hat
mit
Beschluss
vom
17.04.2018
der
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage entlang der Autobahn A61 nördlich von Gymnich zugestimmt ( i. V. m. V 195/2018).
Die Firma RheinEnergie AG Köln beabsichtigt in Erftstadt Gymnich im Außenbereich eine Freiflächensolaranlage mit einer Leistung von 2x750 kWp auf einer Fläche von ca. 2,4 ha zu errichten.
Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist der Bau der Anlage in zwei Abschnitten (ca. 750 kWp) mit einem zeitlichen Abstand von
mindestens 24 Monaten erforderlich.
Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich ist nicht privilegiert. Die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen (FNP-Änderung sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes) sind zu schaffen.
Die Verwaltung hat die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen dargelegt und erftstadtspezifische Rahmenbedingungen in den Vorlagen V 421/2017, V31/2018 vorgeschlagen. Ein Konzept
zur Steuerung von Freiflächensolaranlagen im Stadtgebiet ist Gegenstand der Sitzung. Die in
Gymnich beabsichtigte Anlage entspricht diesen Rahmenbedingungen.
Die Kosten der Planung übernimmt der Projektentwickler.
Die geplante Photovoltaikanlage (PVA) soll in einem Abstand von 18m zur BAB errichtet werden.
Nach § 9 Abs.1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) besteht eine 40m Anbauverbotszone zu Bundesautobahnen (BAB). Ein Abrücken von der Grundstücksgrenze weg von der Autobahn in Richtung
Westen würde zu einer nachteiligen Grundstücksausnutzung führen, da ein Streifen entstehen
würde, der wirtschaftlich nicht nutzbar wäre.
Vom Landesbetrieb Straßenbau Autobahnniederlassung Krefeld ist eine entsprechende Ausnahmeregelung bereits in Aussicht gestellt worden.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der
Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Planung ist mit der Regionalplanungsbehörde vorabgestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des Planungskonzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Anlageplan
Planungskonzept
Erläuterungsbericht
In Vertretung
(Hallstein)
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