Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 408/2018
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -- 65.2 -- Datum: 10.08.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
25.09.2018
Bemerkungen
beschließend
Fällung eines durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes
im Einkaufzentrum Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 450,00
0,00
Folgekosten in €:
ca. 500,00
Kostenträger:
Sachkonto:
- 65 Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
ca. 450,00
ca. 500,00
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines geschützten Baumes im Einkaufzentrum Libar wird zugestimmt.
(Standort des Baumes siehe im beigefügter Kartenausschnitt)
Begründung:
Im Zuge der Baumaßnahmen im Einkaufszentrum hat sich herausgestellt, dass ein geschützter
Schnurbaum (Sophora japonica) mit einem Stammumfang von 1,65 m nicht wie eigentlich geplant
erhalten werden kann (Standort ist im beigefügten Plan markiert).
Erst durch die Entfernung des vorhandenen Pflasters wurde ersichtlich, dass die Wurzeln des v.g.
Schnurbaums eine erhebliche größere Ausdehnung aufwiesen, als bei der Planung erkennbar war.
Das neue Pflaster kann aufgrund der oberflächennahen Wurzelausdehnung nicht in der vorgesehenen Bauhöhe verlegt werden. Es ist auch absehbar, dass durch das derzeit vorhandene Wurzelwerk das neue Pflaster in kurzer Zeit angehoben würde.
Leider ist es auch nicht möglich die vorhandenen Wurzeln entsprechend den vorgegebenen Abmessungen zu kürzen. Hierdurch könnte die erforderliche Standsicherheit nicht mehr gewährleistet
werden. Bereits bei einer leichten Windböe könnte der Schnurbaum umstürzen.
Entsprechend der aufgezeigten Sachlage kann der v.g. Baum leider nicht erhalten werden.
Es ist beabsichtigt an einer besser geeigneten Stelle im Einkaufszentrum einen Ersatzbaum zu
pflanzen.
Im näheren Umfeld des vorhandenen Baumes stehen z.Zt. die Bauarbeiten still. Es ist durchaus
möglich, dass die ausführende Firma Stillstandskosten geltend machen wird.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme ist daher eine schnellst mögliche Entfernung des
Schnurbaumes erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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