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Beschlussvorlage (Fällung eines durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes im Einkaufzentrum Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Beschlussvorlage (Fällung eines durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes im Einkaufzentrum Liblar) Beschlussvorlage (Fällung eines durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes im Einkaufzentrum Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 408/2018 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -- 65.2 -- Datum: 10.08.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 25.09.2018 Bemerkungen beschließend Fällung eines durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes im Einkaufzentrum Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 450,00 0,00 Folgekosten in €: ca. 500,00 Kostenträger: Sachkonto: - 65 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ca. 450,00 ca. 500,00 Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung eines geschützten Baumes im Einkaufzentrum Libar wird zugestimmt. (Standort des Baumes siehe im beigefügter Kartenausschnitt) Begründung: Im Zuge der Baumaßnahmen im Einkaufszentrum hat sich herausgestellt, dass ein geschützter Schnurbaum (Sophora japonica) mit einem Stammumfang von 1,65 m nicht wie eigentlich geplant erhalten werden kann (Standort ist im beigefügten Plan markiert). Erst durch die Entfernung des vorhandenen Pflasters wurde ersichtlich, dass die Wurzeln des v.g. Schnurbaums eine erhebliche größere Ausdehnung aufwiesen, als bei der Planung erkennbar war. Das neue Pflaster kann aufgrund der oberflächennahen Wurzelausdehnung nicht in der vorgesehenen Bauhöhe verlegt werden. Es ist auch absehbar, dass durch das derzeit vorhandene Wurzelwerk das neue Pflaster in kurzer Zeit angehoben würde. Leider ist es auch nicht möglich die vorhandenen Wurzeln entsprechend den vorgegebenen Abmessungen zu kürzen. Hierdurch könnte die erforderliche Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden. Bereits bei einer leichten Windböe könnte der Schnurbaum umstürzen. Entsprechend der aufgezeigten Sachlage kann der v.g. Baum leider nicht erhalten werden. Es ist beabsichtigt an einer besser geeigneten Stelle im Einkaufszentrum einen Ersatzbaum zu pflanzen. Im näheren Umfeld des vorhandenen Baumes stehen z.Zt. die Bauarbeiten still. Es ist durchaus möglich, dass die ausführende Firma Stillstandskosten geltend machen wird. Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme ist daher eine schnellst mögliche Entfernung des Schnurbaumes erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -2-