Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 43/2018 1. Ergänzung
Az.: 61.20-20 / 21. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 11.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
25.09.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 021, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße
Teilbereich Nord
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die 21. Flächennutzungsplanänderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB wird nach Prüfung und Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange über die vorgebrachten Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße Teilbereich Nord entsprechend der
beigefügten Abwägungstabellen A und B entschieden.
II. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße Teilbereich
Nord wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung mit dem Umweltbericht anerkannt. Der Flächennutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beigefügt.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 20.03.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 21. Änderung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 16.02.2017 bis
24.03.2017 sowie die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 30.03.2017 bis
21.04.2017 durchgeführt. Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit in einer öffentlichen Versammlung am
06.04.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 26.09.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.11.2017 bis einschließlich 21.12.2017.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 die ursprüngliche Planänderung
geteilt und den Teilbereich südlich der Weilerswister Straße der 021. Änderung, des Flächennutzungsplanes, E. – Friesheim, beschlossen. Der Teilbereich nördlich der Weilerswister Straße wurde nicht beschlossen.
Wesentliche Begründung war die unterschiedliche Auffassung der politischen Parteien bezüglich
der Größe der vorgesehenen Dorfgebietsdarstellung. Außerdem bestand weiterer Beratungsbedarf
in Hinblick auf die Frage des Umgangs mit dem vermuteten Bodendenkmal und einer eventuellen
Überschwemmung bei Hochwasser des angrenzenden Rotbaches. Hierzu wurde der nun beigefügte abgestimmte Vermerk vom Termin am 27.04.2018 mit dem Erftverband erbeten. Da die örtlichen Gegebenheit (Weiße Burg/ Wiesenfläche) Planzielsetzungen (Wohnbaufläche/ Dorfgebiet)
und die Plankonflikte (u.a. Bau und Bodendenkmal/ Hochwasser) zwischen dem nördlichen und
südlichen Teilbereich der FNP-Änderung unterschiedlich sind und auch inhaltlich nicht in Abhängigkeit stehen, sodass dadurch auch die Grundzüge der Planänderung nicht betroffen sind, hat der
Rat die Teilung der Planänderung beschlossen und den nördlichen Teilbereich zur erneuten Beratung in den Fachausschuss verwiesen.
Es sind drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 12 Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB eingegangen. Nach der erfolgten Abwägung sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.
Nach der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander kann
der Beschluss über die 21. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich Nord gefasst werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung
der Planzeichnung, der Abwägungsvorschlag, die Niederschrift der öffentlichen Versammlung und
die Zusammenfassende Erklärung (Entwurf) vervielfältigt und die übrigen Unterlagen im SD-Net
beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils ein vollständiges Exemplar der Unterlagen.
Anlagen:
1. Anlageplan
2. Rechtsplan nördlicher Teil
3. Begründung
4. Abwägungstabelle - BauGB § 3(1), § 4(1), A und B
5. Abwägungstabelle - BauGB § 3(2), § 4(2), A und B
6. Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 06.04.2017
7. Zusammenfassende Erklärung (Entwurf)
8. Stellungnahmen - BauGB § 3(1), § 4(1) (nur im SD-Net)
9. Stellungnahmen - BauGB § 3(2), § 4(2) (nur im SD-Net)
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10. Umweltbericht (nur im SD-Net)
11. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (nur im SD-Net)
12. Tischvorlage (V 43/2018)
13. Vermerk Überschwemmungsgebiet Erftverband Mai 2018
In Vertretung
(Hallstein)
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