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Beschlussvorlage ( )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 43/2018 1. Ergänzung Az.: 61.20-20 / 21. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 11.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 25.09.2018 vorberatend 09.10.2018 beschließend Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 021, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße Teilbereich Nord I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die 21. Flächennutzungsplanänderung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB wird nach Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange über die vorgebrachten Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße Teilbereich Nord entsprechend der beigefügten Abwägungstabellen A und B entschieden. II. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße Teilbereich Nord wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung mit dem Umweltbericht anerkannt. Der Flächennutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beigefügt. Begründung: In seiner Sitzung vom 20.03.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 21. Änderung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 16.02.2017 bis 24.03.2017 sowie die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 30.03.2017 bis 21.04.2017 durchgeführt. Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit in einer öffentlichen Versammlung am 06.04.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 26.09.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.11.2017 bis einschließlich 21.12.2017. Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 die ursprüngliche Planänderung geteilt und den Teilbereich südlich der Weilerswister Straße der 021. Änderung, des Flächennutzungsplanes, E. – Friesheim, beschlossen. Der Teilbereich nördlich der Weilerswister Straße wurde nicht beschlossen. Wesentliche Begründung war die unterschiedliche Auffassung der politischen Parteien bezüglich der Größe der vorgesehenen Dorfgebietsdarstellung. Außerdem bestand weiterer Beratungsbedarf in Hinblick auf die Frage des Umgangs mit dem vermuteten Bodendenkmal und einer eventuellen Überschwemmung bei Hochwasser des angrenzenden Rotbaches. Hierzu wurde der nun beigefügte abgestimmte Vermerk vom Termin am 27.04.2018 mit dem Erftverband erbeten. Da die örtlichen Gegebenheit (Weiße Burg/ Wiesenfläche) Planzielsetzungen (Wohnbaufläche/ Dorfgebiet) und die Plankonflikte (u.a. Bau und Bodendenkmal/ Hochwasser) zwischen dem nördlichen und südlichen Teilbereich der FNP-Änderung unterschiedlich sind und auch inhaltlich nicht in Abhängigkeit stehen, sodass dadurch auch die Grundzüge der Planänderung nicht betroffen sind, hat der Rat die Teilung der Planänderung beschlossen und den nördlichen Teilbereich zur erneuten Beratung in den Fachausschuss verwiesen. Es sind drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 12 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB eingegangen. Nach der erfolgten Abwägung sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor. Nach der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander kann der Beschluss über die 21. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich Nord gefasst werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung, der Abwägungsvorschlag, die Niederschrift der öffentlichen Versammlung und die Zusammenfassende Erklärung (Entwurf) vervielfältigt und die übrigen Unterlagen im SD-Net beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils ein vollständiges Exemplar der Unterlagen. Anlagen: 1. Anlageplan 2. Rechtsplan nördlicher Teil 3. Begründung 4. Abwägungstabelle - BauGB § 3(1), § 4(1), A und B 5. Abwägungstabelle - BauGB § 3(2), § 4(2), A und B 6. Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 06.04.2017 7. Zusammenfassende Erklärung (Entwurf) 8. Stellungnahmen - BauGB § 3(1), § 4(1) (nur im SD-Net) 9. Stellungnahmen - BauGB § 3(2), § 4(2) (nur im SD-Net) -2- 10. Umweltbericht (nur im SD-Net) 11. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (nur im SD-Net) 12. Tischvorlage (V 43/2018) 13. Vermerk Überschwemmungsgebiet Erftverband Mai 2018 In Vertretung (Hallstein) -3-