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Dringlichkeitsentscheidung (V 408/2018 Fällung eines durch die Baumsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes im Einkaufszentrum Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Dringlichkeitsentscheidung (V 408/2018
Fällung eines durch die Baumsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes im Einkaufszentrum Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 410/2018 Amt: 65 Az.: 6710-15 Datum: 16.08.2018 gez. Breetzmann Erster Beigeordneter RPA Amtsleiter Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: BM / Dezernent Termin 25.09.2018 Bemerkungen beschließend V 408/2018 Fällung eines durch die Baumsatzung der Stadt Erftstadt geschützten Baumes im Einkaufszentrum Liblar Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. V 408/2018 Begründung der Dringlichkeit: Die Baumaßnahme im Einkaufszentrum Liblar kann aufgrund des in Rede stehenden Baumes an dieser Stelle nicht fortgeführt werden. Z.Zt. herrscht dort Stillstand. Um den Fortgang der Baumaßnahme nicht zu gefährden, ist die kurzfristige Entfernung des Baumes unerlässlich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 410/2018 wird zugestimmt. Erftstadt, den 15.08.2018 (Breetzmann) 1. Beigeordenerter (Alfred Zimmermann) 1. stellv. Ausschussvorsitzender