Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 448/2018
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 28.08.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
26.09.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Bericht über das Anmeldeverfahren in der 1. Klasse
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht über das Anmeldeverfahren in der 1. Klasse wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach entsprechender Beschlussfassung im Schulausschuss wurde zum Schuljahr 2018/19 die
Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen unbefristet auf 25 Schülerinnen und Schüler abgesenkt.
Dieser Beschluss brachte es mit sich, dass insgesamt 16 Kinder keinen Platz an der gewünschten
Grundschule erhalten konnten. Davon wurden 11 an anderen erftstädtischen Grundschulen angemeldet, fünf dieser Kinder stammten aus Nachbarkommunen und sind dann auch an einer dortigen
Schule angemeldet worden.
Für die einzelnen Grundschulen stellt sich die Verteilung wie folgt dar:
GGS Lechenich-Nord
GGS Lechenich-Süd
GGS Donatus
GGS E.-Kästner
GGS J.-Korzcak
GGS Gymnich
GGS St.-B. Concordia
an Wunschschule
abgelehnt
6
3
7
16
daher von einer anderen Grundschule zusätzlich aufgenommen
1
2
5
1
2
11
Aus Sicht der Schulleitungen hat sich das Verfahren bewährt. Die Begrenzung der Klassengröße
ist pädagogisch sinnvoll und das einheitliche Vorgehen aller Schulen führt zu einer abgestimmten
Kommunikation untereinander. Im Fall von Widersprüchen erfolgte eine juristische Beratung der
Schulen durch die Schulaufsicht; insgesamt wurden zwei Widersprüche erhoben, wovon einem
stattgegeben wurde.
Ablehnungen bringen für alle Beteiligten einen erhöhten Arbeitsaufwand mit sich; hier leisten insbesondere die Schulleitungen gute Überzeugungsarbeit und vermitteln den Erziehungsberechtigten die Gründe, die zu einer Nichtaufnahme geführt haben. Es ist jetzt schon festzustellen, dass
Eltern sich nun schon weit im Voraus nach Anmeldemöglichkeiten an der gewünschten Grundschule erkundigen, in der Hoffnung, eine frühzeitige Anmeldung würde den favorisierten Schulplatz
sichern.
Daher wird in Abstimmung mit den Schulleitungen künftig im Elternanschreiben noch deutlicher der
Ablauf des Anmeldeverfahrens dargestellt, insbesondere der Unterschied zwischen Anmeldung
und Aufnahme. Um einen möglichst wohnortnahen Schulbesuch sicherzustellen, wird zudem bereits in diesem Anschreiben darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung an der dem Wohnsitz
nächstgelegenen Grundschule die Wahrscheinlichkeit der Aufnahme erhöht.
In Vertretung
(Breetzmann)
-2-