Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 452/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 06.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
25.09.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 25, Erftstadt-Erp, Erweiterung Abgrabung und Deponie Erp;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete
Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplanänderung erhält
die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung Nr. 25, Erftstadt-Erp, Erweiterung Abgrabung
und Deponie Erp. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Die Firma Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG beabsichtigt die Erweiterung ihrer Abgrabungs- und Deponieflächen im Norden bzw. Nordwesten des bestehenden Betriebsgeländes.
Die langfristigen Planungen der Firma Rhiem & Sohn sind bereits beim Runden Tisch (21.02.2017)
sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 07.06.2016 ausführlich
vorgestellt worden.
Die Erweiterung geht über den im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich als
Fläche für Abgrabungen und Deponie hinaus. Im Regionalplan sind bereits ca. 10 ha als Bereiche
für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze bzw. Abgrabungsbereiche
(BSAB) festgesetzt, die im FNP noch als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind. Im Zuge
der Regionalplanänderung sollen zusätzliche Flächen (ca. 60 ha) als BSAB ausgewiesen werden.
Im Flächennutzungsplan sind die Erweiterungsflächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Großteil der bestehenden Abgrabungsflächen wird bis 2031 verfüllt und renaturiert. Mit
der Erweiterung nach Norden wird sich langfristig der Kiesabbau weg von der Ortschaft Erp entwickeln und im Zwischenraum eine rekultivierte, begrünte Landschaft auf den Deponieflächen entstehen.
Die Regionalplanungsbehörde hat angeregt parallel zur Regionalplanänderung auch auf kommunaler Ebene die Bauleitplanung durchzuführen. Zur Anpassung des Flächennutzungsplanes an die
Ziele der Raumordnung, ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Neben der Erweiterung der Abgrabungsflächen und der Deponie sollen auch eine Anlage zur Kiesaufbereitung und
eine Anlage für Recycling gebaut werden. Dies ist in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Die Flächennutzungsplanänderung sichert die beabsichtigte Nutzung langfristig. Außerdem dient
sie als Grundlage das zukünftige Bestehen des Betriebes Rhiem & Sohn zu gewährleisten.
Auf die Vorlage 287/2016 wird verwiesen.
Anlagen:
Anlageplan
Auszug aus Präsentation „Zukunftspläne Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG“
aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.09.2016
In Vertretung
(Hallstein)
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