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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Durchführung einer Elternbefragung zur Pauschalierung des Essensgeldes in den städtischen Betreuungseinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Durchführung einer Elternbefragung zur Pauschalierung des Essensgeldes in den städtischen Betreuungseinrichtungen) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Durchführung einer Elternbefragung zur Pauschalierung des Essensgeldes in den städtischen Betreuungseinrichtungen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 466/2018 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 13.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 20.09.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Durchführung einer Elternbefragung zur Pauschalierung des Essensgeldes in den städtischen Betreuungseinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Vorlage 244/2018 wurde von der Verwaltung im letzten JHA zurückgezogen, um diese mit den in der Sitzung erfolgten Anregungen etwas differenzierter und neu einzubringen. Die Verwaltung hatte dargestellt, dass es in der Elternschaft kein einheitliches Meinungsbild zu einer Pauschalisierung des Essengeldes gibt. Neben ablehnenden Positionen gibt es unter den Elternräten der städtischen Kitas auch Befürworter einer solchen Umstellung. Eine Prozentzahl der Eltern, die einer solchen Umstellung positiv gegenüber stehen, wurde von der Verwaltung nicht genannt. Die Bertelsmann-Stiftung hat in einer bundesweiten Elternbefragung zur "Kita-Qualität in Deutschland – Was wünschen sich Eltern?" ebenfalls bereits ein differenziertes Meinungsbild ermittelt: "...Fast alle Eltern (95 Prozent) fordern vom Bund, sich stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung zu beteiligen. 48 Prozent der Eltern sind zudem auch bereit, selbst einen höheren Beitrag für die Kinderbetreuung zu bezahlen. Die Bedingung hierfür ist jedoch eine Qualitätssteigerung in den Einrichtungen. 52 Prozent der Befragten können sich allerdings nicht vorstellen, für Qualitäts- steigerungen höhere Beiträge zu zahlen. Ein größerer Anteil der Eltern mit höheren Netto- Haushaltseinkommen könnte sich vorstellen, auf Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch zu verzichten, wenn sich dafür die Qualität der Kita verbessern würde. Bei den Haushalten mit einem Netto-Einkommen von unter 1.500 Euro monatlich können sich dies nur 35 Prozent vorstellen. Während in der Einkommensgruppe von 3.200 bis unter 4.500 Euro 61 Prozent auf die Beitragsfreiheit verzichten würden. Bei Familien mit noch höheren Einkommen sinkt diese Bereitschaft auf einen Anteil von 51 Prozent. Bundesweit empfinden gut zwei Drittel der Eltern die Zusatzkosten die für den Kita-Besuch entstehen als angemessen...." In den städtischen Einrichtungen wird von den Eltern als Zusatzkosten nur das Essensgeld erhoben. Zu den Gründen und ungeklärten Punkten, die der Stadtelternrat in seiner Anregung formuliert hat, finden sich in der neuen Vorlage 417/2018 weitere Erläuterungen. Den Kitas wird für den flexiblen Einsatz, z.B. für die "Schleckerunde" auch weiterhin ein Handgeld in bisheriger Höhe zur Verfügung stehen. Bei begründetem Bedarf kann dieses Budget auch aufgestockt werden. Überschüsse sollen jedoch gedeckelt werden. Die Benutzerordnung wurde differenziert und den Eltern, die für ihre Kinder 35 Stunden gebucht haben, stehen zwei Modelle zur Auswahl zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt daher der Anregung des Stadtelternrates auf Durchführung einer Elternbefragung nicht zu folgen. In Vertretung (Breetzmann) -2-