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Beschlussvorlage (EU-Umgebungslärmrichtlinie der 3. Stufe - Bericht zur Lärmsituation in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
26.09.18, 15:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 470/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 25.09.2018 Bemerkungen zur Kenntnis EU-Umgebungslärmrichtlinie der 3. Stufe - Bericht zur Lärmsituation in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der aktuelle „Bericht zur Lärmsituation“ für die Stadt Erftstadt (Anhang) wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Begründung: Durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat wurde die "Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) verabschiedet, um ein europaweit einheitliches Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Die Richtlinie wurde im Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) national umgesetzt. Das Land NRW hat einen Runderlass zur Durchführung der Lärmaktionsplanung herausgegeben. Hiernach ist die Stadt Erftstadt in der dritten Stufe der Lärmkartierung verpflichtet, für Straßen im Stadtgebiet, die mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr aufweisen, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen, wenn erhebliche Lärmbeeinträchtigungen vorhanden sind. Ähnliches gilt für Lärmbelastungen von Verkehrsflugzeugen und an Eisenbahnstrecken. Die Einzelheiten zur Durchführung einer Lärmaktionsplanung sind von den Betroffenheiten im Stadtgebiet abhängig. Die Überprüfung der Lärmsituation in der dritten Stufe 2017/2018 auf Grundlage der Berechnungen des LANUV hat ergeben, dass im Stadtgebiet Erftstadt - nach wie vor - keine erheblichen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen im Sinne der o. g. EU-Richtlinie vorhanden sind. Im Vergleich zur Lärmberechnung der zweiten Stufe ist die Anzahl der Einwohner, die kritischen Lärmpegelbereichen ausgesetzt sind, bei den 24-Stunden-Werten von 75 Einwohner auf null, bei den Nachtzeiten von 36 auf lediglich noch 5 Einwohner zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund nutzt die Stadtverwaltung Erftstadt die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens mit einem „Bericht zur Lärmsituation“, der im Rahmen des Runderlasses des Landesumweltministeriums möglich ist. Ein Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für diesen Bericht nicht erforderlich. Im Rahmen der Berichtspflicht wird der aktuelle „Bericht zur Lärmsituation Stadt Erftstadt“ über das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an die EUKommission weitergeleitet. In Vertretung (Hallstein) -2-