Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
26.09.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 470/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
25.09.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
EU-Umgebungslärmrichtlinie der 3. Stufe - Bericht zur Lärmsituation in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der aktuelle „Bericht zur Lärmsituation“ für die Stadt Erftstadt (Anhang) wird dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Begründung:
Durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat wurde die "Richtlinie 2002/49/EG
über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie)
verabschiedet, um ein europaweit einheitliches Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen
durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.
Die Richtlinie wurde im Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über die
Lärmkartierung (34. BImSchV) national umgesetzt. Das Land NRW hat einen Runderlass zur
Durchführung der Lärmaktionsplanung herausgegeben. Hiernach ist die Stadt Erftstadt in der
dritten Stufe der Lärmkartierung verpflichtet, für Straßen im Stadtgebiet, die mehr als 3 Millionen
Kraftfahrzeuge pro Jahr aufweisen, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen, wenn erhebliche
Lärmbeeinträchtigungen vorhanden sind. Ähnliches gilt für Lärmbelastungen von
Verkehrsflugzeugen und an Eisenbahnstrecken.
Die Einzelheiten zur Durchführung einer Lärmaktionsplanung sind von den Betroffenheiten im
Stadtgebiet abhängig. Die Überprüfung der Lärmsituation in der dritten Stufe 2017/2018 auf
Grundlage der Berechnungen des LANUV hat ergeben, dass im Stadtgebiet Erftstadt - nach wie
vor - keine erheblichen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen im Sinne der o. g. EU-Richtlinie
vorhanden sind. Im Vergleich zur Lärmberechnung der zweiten Stufe ist die Anzahl der Einwohner,
die kritischen Lärmpegelbereichen ausgesetzt sind, bei den 24-Stunden-Werten von 75 Einwohner
auf null, bei den Nachtzeiten von 36 auf lediglich noch 5 Einwohner zurückgegangen.
Vor diesem Hintergrund nutzt die Stadtverwaltung Erftstadt die Möglichkeit eines vereinfachten
Verfahrens mit einem „Bericht zur Lärmsituation“, der im Rahmen des Runderlasses des
Landesumweltministeriums möglich ist. Ein Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für diesen Bericht nicht erforderlich.
Im Rahmen der Berichtspflicht wird der aktuelle „Bericht zur Lärmsituation Stadt Erftstadt“ über das
NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an die EUKommission weitergeleitet.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-