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Beschlussvorlage (Die Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Beschlussvorlage (Die Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung
im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Die Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung
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im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 478/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 25.09.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Die Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der „Bericht zur Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt Im Vorfeld der anstehenden Neuaufstellung des Regionalplanes des RP Köln gibt es in vielen Bereichen (Wohnbau- und Gewerbeflächen) stark gesteigerte Aktivitäten. Dies gilt auch für die Flä- chenausweisung von Abgrabungen und Deponien. Parallel dazu verstärken sich die Auswirkungen der vorhandenen Tagebaue auf die Förderung von Trinkwasser. Beide Entwicklungen führen dazu, dass für große Teile des Stadtgebietes der Stadt Erftstadt zukünftig Einschränkungen zu erwarten sind. 1. Wasserwirtschaft-Trinkwasserförderung Die im Einzugsbereich der Erftscholle liegenden Wasserwerke sind in den kommenden Jahrzehnten in immer stärkerem Maße durch den Wiederanstieg des Grundwassers und die Veränderung der Fließrichtungen sowie die Grundwasserdurchströmung der vom Tagebau Hambach und den Alttagebauen der Ville deponierten Bodenmassen beeinflusst. Es handelt sich hierbei schwerpunktmäßig um Verunreinigungen mit Sulfat. Nur für das Wasserwerk Dirmerzheim (und evtl. das Wasserwerk Türnich) ist keine Beeinflussung zu erwarten. Es ist damit zu rechnen, dass von Norden her die Wasserwerke nach und nach ihre Förderung einstellen und die zu liefernden Wassermengen auf die südlicheren Wasserwerke übertragen werden. Letztlich bleibt dann nur noch das Wasserwerk Dirmerzheim (und mit einer geringen Wahrscheinlichkeit das Wasserwerk Türnich) als einzige Trinkwasserförderung für den Gesamtbereich der Erftscholle. Verlagerung der Fördermengen: WW Glesch -> WW Paffendorf WW Paffendorf bereits erfolgt WW Sindorf ca. 2050 WW Sindorf -> WW Dirmerzheim ca. 2080 WW Türnich -> WW Dirmerzheim ggf. Verlagerung Damit werden insgesamt 11,5 Mio m³/a (evtl. + 2,2 Mio m³/a aus Türnich) Rohwasser zum Wasserwerk Dirmerzheim verlagert. Parallel zu dieser Entwicklung hat das Wasserwerk Dirmerzheim (RWE-Power AG) mit den Stadtwerken Hürth ein Netzverbund zur Versorgung der Bevölkerung und des Chemieparks beschlossen, der die zu fördernde Wassermenge in Dirmerzheim nochmals erhöht. [Wasserverbrauch Hürth: ca. 19,5 Mio m³/a; davon liefert RWE 16 Mio m³ und die Stadtwerke 3,5 Mio m³] (KStA 07.07.2018). Das WW Dirmerzheim wird damit zur wichtigsten Wassergewinnungsanlage der Erftscholle. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser Wichtigkeit das gesamte Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim als Schutzgebiet festgesetzt wird. Für Erftstadt ist damit der gesamte Bereich zwischen der Erper Scholle (läuft durch Erp und dann nach Süden) und der Erftscholle (läuft am östlichen Rand von Kierdorf, Köttingen und Liblar) schutzwürdig. Der zu schützende Einflussbereich reicht entlang der Erftscholle bis Rheinbach. Entsprechende Restriktionen sind zu erwarten. Die Trinkwasserschutzverordnung für die Trinkwasserbrunnen zwischen Gymnich, Dirmerzheim und Kierdorf ist seit Jahren in Arbeit. Ein entsprechender Entwurf liegt bisher noch nicht vor. Welche Schutzgebietsausweisungen für welche Gebiete erfolgen, steht damit noch nicht fest. Es ist aber aufgrund der höheren Fördermenge davon auszugehen, dass sich die im Entwurf ausgewiesenen Schutzzonen deutlich erweitern. Z.Zt. wird mit der Darstellung ‚vorläufiges Trinkwasserschutzgebiet‘ auf der Basis der aktuellen Fördermengen gearbeitet. Im Zuge des vorbeugenden -2- Trinkwasserschutzes gelten aber dort bereits entsprechende Einschränkungen (Bauen, Landwirtschaft etc.). Eine der zukünftigen Restriktionen ist bereits formuliert worden: ‚Eine DK 1 Deponie ist in dem Einzugsbereich nicht vorstellbar‘ (Aussage RP Köln Dezernat 54). Das schließt m.E. auch die jetzige Einrichtung der Deponie Rhiem & Sohn aus Gründen des vorbeugenden Trinkwasserschutzes mit ein. 2. Abfalldeponierung Im Vorfeld der Änderung des Regionalplanes (RP Köln) werden von verschiedenen Akteuren z.Zt. Überlegungen zum Weiterbetrieb bzw. zur Wiederinbetriebnahme von Abfalldeponien zur Genehmigung vorgelegt. Der Bedarf von weiterem Deponievolumen (insbesondere Deponieklasse 1 (DK 1: gering belasteter Erdaushub, Bauschutt, mineralische Abfälle, Kraftwerksreststoffe (*Erklärung der Deponieklassen s. letzte Seite)) ist im Regierungsbezirk Köln festgestellt. Auswirkungen auf den Bereich der Stadt Erftstadt haben dabei folgende Deponiestandorte:  Abgrabung und Deponie Rhiem & Sohn Erftstadt-Erp  Deponien der Vereinigten Ville (Deponieverbund Ville), Hürth, Erftstadt, Brühl  Deponie Haus Forst Kerpen-Manheim (REMONDIS SE&Co.KG) Deponie Rhiem & Sohn Erftstadt-Erp Hier wird im Rahmen des Regionalplanes eine Erweiterung der Abgrabung sowie die Folgenutzung als Deponie der Klasse 1 (DK1) angestrebt. Hierzu ist, nach oder parallel zu einer Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, eine Flächennutzungsplanänderung sowie zur Genehmigung der Baustoff-Recyclinganlage ggf. die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Deponieverbund Ville Die laufende Folgenutzung der Braunkohletagebaus Ville erstreckt sich z.Zt. auf 3 Deponien: - Aschedeponie der RWE AG (Rheinische Baustoffwerke) Deponieklasse 1 - Hausmülldeponie jetzt MVA-Aschen der Stadt Köln (AWB) Deponieklasse 2 - Sondermülldeponie der REMONDIS SE&Co.KG Deponieklasse 3 Zurzeit ist die Beantragung der Laufzeitverlängerung der 3 Deponien durch das Überlagern nach Deponieabschluss durch 3 weitere Deponien (gleiche Deponieklassen) in Arbeit. Die Aschedeponie der RWE AG (Rheinische Baustoffwerke) ist als DK1-Deponie genehmigt für Kraftwerksaschen (überwiegender Anteil) und mineralische Abfälle (geringerer Anteil). Aufgrund -3- des Zurückgehens der Aschemengen ist eine Mengenreduktion der Aschen mit gleichzeitiger Mengenerhöhung der mineralischen Abfälle beabsichtigt. Deponie Haus Forst Die ehemalige Kreismülldeponie (Hausmüll Deponieklasse 2) des Rhein-Erft-Kreises ist zwischenzeitlich im Eigentum von REMONDIS SE&Co.KG. Als Kreismülldeponie ist sie abgeschlossen. REMONDIS beabsichtigt die Fläche mit einer Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle zu überdecken. Bezüglich der Antragstellung für DK1 Deponien im Verfahren des Gebietsentwicklungsplanes ist eine Konkurrenzsituation zwischen den drei oben genannten Deponien nicht auszuschließen. *Erklärung Deponieklassen (DK): DK 0 nicht belasteter Erdaushub DK 1 gering belasteter Erdaushub Bauschutt und vergleichbare mineralisch gewerbliche Abfälle Kraftwerksreststoffe aus den Braunkohlekraftwerken und Veredelungsbetrieben DK 2 Vorbehandelter Hausmüll (MVA-Asche) oder mineralische Bauabfälle DK 3 stärker belastete mineralische Bauabfälle (Bauschutt und Bodenaushub) Abfälle aus industriellen Prozessen (BRD: ca. 30 Deponien) DK 4 stark belastete Abfälle (nur Untertagedeponien) In Vertretung (Hallstein) -4-