Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 478/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
25.09.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Die Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung
im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der „Bericht zur Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt“ wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Situation Wasserwirtschaft/Abgrabungen/Abfalldeponierung
im Bereich und Umfeld der Stadt Erftstadt
Im Vorfeld der anstehenden Neuaufstellung des Regionalplanes des RP Köln gibt es in vielen Bereichen (Wohnbau- und Gewerbeflächen) stark gesteigerte Aktivitäten. Dies gilt auch für die Flä-
chenausweisung von Abgrabungen und Deponien. Parallel dazu verstärken sich die Auswirkungen
der vorhandenen Tagebaue auf die Förderung von Trinkwasser. Beide Entwicklungen führen dazu,
dass für große Teile des Stadtgebietes der Stadt Erftstadt zukünftig Einschränkungen zu erwarten
sind.
1. Wasserwirtschaft-Trinkwasserförderung
Die im Einzugsbereich der Erftscholle liegenden Wasserwerke sind in den kommenden Jahrzehnten in immer stärkerem Maße durch den Wiederanstieg des Grundwassers und die Veränderung
der Fließrichtungen sowie die Grundwasserdurchströmung der vom Tagebau Hambach und den
Alttagebauen der Ville deponierten Bodenmassen beeinflusst. Es handelt sich hierbei schwerpunktmäßig um Verunreinigungen mit Sulfat. Nur für das Wasserwerk Dirmerzheim (und evtl. das
Wasserwerk Türnich) ist keine Beeinflussung zu erwarten. Es ist damit zu rechnen, dass von Norden her die Wasserwerke nach und nach ihre Förderung einstellen und die zu liefernden Wassermengen auf die südlicheren Wasserwerke übertragen werden. Letztlich bleibt dann nur noch das
Wasserwerk Dirmerzheim (und mit einer geringen Wahrscheinlichkeit das Wasserwerk Türnich) als
einzige Trinkwasserförderung für den Gesamtbereich der Erftscholle.
Verlagerung der Fördermengen:
WW Glesch
->
WW Paffendorf
WW Paffendorf
bereits erfolgt
WW Sindorf
ca. 2050
WW Sindorf
->
WW Dirmerzheim
ca. 2080
WW Türnich
->
WW Dirmerzheim
ggf. Verlagerung
Damit werden insgesamt 11,5 Mio m³/a (evtl. + 2,2 Mio m³/a aus Türnich) Rohwasser zum Wasserwerk Dirmerzheim verlagert.
Parallel zu dieser Entwicklung hat das Wasserwerk Dirmerzheim (RWE-Power AG) mit den Stadtwerken Hürth ein Netzverbund zur Versorgung der Bevölkerung und des Chemieparks beschlossen, der die zu fördernde Wassermenge in Dirmerzheim nochmals erhöht. [Wasserverbrauch
Hürth: ca. 19,5 Mio m³/a; davon liefert RWE 16 Mio m³ und die Stadtwerke 3,5 Mio m³] (KStA
07.07.2018).
Das WW Dirmerzheim wird damit zur wichtigsten Wassergewinnungsanlage der Erftscholle.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser Wichtigkeit das gesamte Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim als Schutzgebiet festgesetzt wird. Für Erftstadt ist damit der
gesamte Bereich zwischen der Erper Scholle (läuft durch Erp und dann nach Süden) und der Erftscholle (läuft am östlichen Rand von Kierdorf, Köttingen und Liblar) schutzwürdig. Der zu schützende Einflussbereich reicht entlang der Erftscholle bis Rheinbach. Entsprechende Restriktionen
sind zu erwarten.
Die Trinkwasserschutzverordnung für die Trinkwasserbrunnen zwischen Gymnich, Dirmerzheim
und Kierdorf ist seit Jahren in Arbeit. Ein entsprechender Entwurf liegt bisher noch nicht vor. Welche Schutzgebietsausweisungen für welche Gebiete erfolgen, steht damit noch nicht fest. Es ist
aber aufgrund der höheren Fördermenge davon auszugehen, dass sich die im Entwurf ausgewiesenen Schutzzonen deutlich erweitern. Z.Zt. wird mit der Darstellung ‚vorläufiges Trinkwasserschutzgebiet‘ auf der Basis der aktuellen Fördermengen gearbeitet. Im Zuge des vorbeugenden
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Trinkwasserschutzes gelten aber dort bereits entsprechende Einschränkungen (Bauen, Landwirtschaft etc.).
Eine der zukünftigen Restriktionen ist bereits formuliert worden:
‚Eine DK 1 Deponie ist in dem Einzugsbereich nicht vorstellbar‘ (Aussage RP Köln Dezernat 54).
Das schließt m.E. auch die jetzige Einrichtung der Deponie Rhiem & Sohn aus Gründen des vorbeugenden Trinkwasserschutzes mit ein.
2. Abfalldeponierung
Im Vorfeld der Änderung des Regionalplanes (RP Köln) werden von verschiedenen Akteuren z.Zt.
Überlegungen zum Weiterbetrieb bzw. zur Wiederinbetriebnahme von Abfalldeponien zur Genehmigung vorgelegt. Der Bedarf von weiterem Deponievolumen (insbesondere Deponieklasse 1 (DK
1: gering belasteter Erdaushub, Bauschutt, mineralische Abfälle, Kraftwerksreststoffe (*Erklärung
der Deponieklassen s. letzte Seite)) ist im Regierungsbezirk Köln festgestellt.
Auswirkungen auf den Bereich der Stadt Erftstadt haben dabei folgende Deponiestandorte:
Abgrabung und Deponie Rhiem & Sohn Erftstadt-Erp
Deponien der Vereinigten Ville (Deponieverbund Ville), Hürth, Erftstadt, Brühl
Deponie Haus Forst Kerpen-Manheim (REMONDIS SE&Co.KG)
Deponie Rhiem & Sohn Erftstadt-Erp
Hier wird im Rahmen des Regionalplanes eine Erweiterung der Abgrabung sowie die Folgenutzung als Deponie der Klasse 1 (DK1) angestrebt. Hierzu ist, nach oder parallel zu einer Änderung
des Gebietsentwicklungsplanes, eine Flächennutzungsplanänderung sowie zur Genehmigung der
Baustoff-Recyclinganlage ggf. die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Deponieverbund Ville
Die laufende Folgenutzung der Braunkohletagebaus Ville erstreckt sich z.Zt. auf 3 Deponien:
-
Aschedeponie der RWE AG (Rheinische Baustoffwerke)
Deponieklasse 1
-
Hausmülldeponie jetzt MVA-Aschen der Stadt Köln (AWB)
Deponieklasse 2
-
Sondermülldeponie der REMONDIS SE&Co.KG
Deponieklasse 3
Zurzeit ist die Beantragung der Laufzeitverlängerung der 3 Deponien durch das Überlagern nach
Deponieabschluss durch 3 weitere Deponien (gleiche Deponieklassen) in Arbeit.
Die Aschedeponie der RWE AG (Rheinische Baustoffwerke) ist als DK1-Deponie genehmigt für
Kraftwerksaschen (überwiegender Anteil) und mineralische Abfälle (geringerer Anteil). Aufgrund
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des Zurückgehens der Aschemengen ist eine Mengenreduktion der Aschen mit gleichzeitiger
Mengenerhöhung der mineralischen Abfälle beabsichtigt.
Deponie Haus Forst
Die ehemalige Kreismülldeponie (Hausmüll Deponieklasse 2) des Rhein-Erft-Kreises ist zwischenzeitlich im Eigentum von REMONDIS SE&Co.KG. Als Kreismülldeponie ist sie abgeschlossen.
REMONDIS beabsichtigt die Fläche mit einer Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle zu
überdecken.
Bezüglich der Antragstellung für DK1 Deponien im Verfahren des Gebietsentwicklungsplanes ist eine Konkurrenzsituation zwischen den drei oben genannten Deponien nicht auszuschließen.
*Erklärung Deponieklassen (DK):
DK 0 nicht belasteter Erdaushub
DK 1 gering belasteter Erdaushub
Bauschutt und vergleichbare mineralisch gewerbliche Abfälle
Kraftwerksreststoffe aus den Braunkohlekraftwerken und Veredelungsbetrieben
DK 2 Vorbehandelter Hausmüll (MVA-Asche) oder mineralische Bauabfälle
DK 3 stärker belastete mineralische Bauabfälle (Bauschutt und Bodenaushub)
Abfälle aus industriellen Prozessen (BRD: ca. 30 Deponien)
DK 4 stark belastete Abfälle
(nur Untertagedeponien)
In Vertretung
(Hallstein)
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