Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 490/2018
Az.: U 170
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 11.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
13.09.2018
vorberatend
Rat
09.10.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch, Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung; Bezug V 378/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für den Bereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung
wird die Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch angeordnet.
Begründung:
Um das mit dem Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ziel der Schaffung von Wohnbaugrundstücken zu erreichen, müssen die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit den Planfestsetzungen in Einklang gebracht werden. Dies lässt sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes
nur durch ein Umlegungsverfahren realisieren.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan soll im Rat am 09.10.2018 gefasst werden. Der
Umwandlung der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wohnbauland stehen die Eigentümer positiv gegenüber. Durch das Instrument der Umlegung soll der Stadt Erftstadt die Möglichkeit gegeben werden, ohne Zeitverzögerung bodenordnende Maßnahmen einzuleiten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff.
Baugesetzbuch sind gegeben.
In Vertretung
(Hallstein)
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