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Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch, Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung; Bezug V 378/2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
13.09.18, 15:02
Aktualisiert
13.09.18, 15:02
Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch, Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung; Bezug V 378/2018) Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch, Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung; Bezug V 378/2018)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 490/2018 Az.: U 170 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 11.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 13.09.2018 vorberatend Rat 09.10.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch, Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung; Bezug V 378/2018 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Bereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nördlich Solarsiedlung wird die Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch angeordnet. Begründung: Um das mit dem Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ziel der Schaffung von Wohnbaugrundstücken zu erreichen, müssen die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit den Planfestsetzungen in Einklang gebracht werden. Dies lässt sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nur durch ein Umlegungsverfahren realisieren. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan soll im Rat am 09.10.2018 gefasst werden. Der Umwandlung der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wohnbauland stehen die Eigentümer positiv gegenüber. Durch das Instrument der Umlegung soll der Stadt Erftstadt die Möglichkeit gegeben werden, ohne Zeitverzögerung bodenordnende Maßnahmen einzuleiten. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch sind gegeben. In Vertretung (Hallstein) -2-