Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
312320.pdf
Größe
259 kB
Erstellt
11.09.18, 12:00
Aktualisiert
15.09.18, 03:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0193/WP17
öffentlich
11.09.2018
Neue Richtlinie für den Stadtteilfonds
Beratungsfolge:
TOP: 9
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.10.2018
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die geänderte Fassung der
Richtlinie „Stadtteilfonds“.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Stadtteilfonds unterstützt die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene
Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Einrichtungen vor Ort. Der Stadtteilfonds
•
ist ein finanzieller Zuschuss durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für
Quartiersprojekte, die ansonsten nicht aus eigener Kraft finanziert werden können
•
fördert im bottom-up-Prinzip initiierte Projekte mit dem Ziel, die Bürgerschaft zu aktivieren
und miteinzubeziehen
•
bindet die Stadtteilkonferenzen als Beratungsgremium für die Projektbewilligung mit ein
•
stärkt die räumliche Identifikation mit dem und die Zugehörigkeit zum Quartier stärken, fördert
die Integration in Nachbarschaft und Quartier und trägt zur positiven Imagebildung des
Quartiers bei
•
ist für Quartiere konzipiert, die eine Stadtteilkonferenz aufweisen
Der Anlass zur Anpassung und Aktualisierung der Richtlinie für den Stadtteilfonds ist zum einen eine
Evaluation der letzten Förderjahre, zum anderen wurde die Aktualisierung aufgrund der Entstehung
weiterer Stadtteilkonferenzen notwendig.
In den letzten Jahren konnten viele Projekte über den Stadtteilfonds gefördert und so umgesetzt
werden. Es handelt sich dabei um Stadtteilfeste, kulturelle sowie sportbezogene Veranstaltungen,
Kursangebote und kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld. Das „Mitmachen“, Begegnung und die
Stärkung der kooperativen Arbeit vor Ort sind die entscheidenden Effekte. Erfreulich haben sich
sowohl die Projektanzahl als auch die Projektsummen in den letzten drei Jahren entwickelt. Es ist zu
bemerken, dass viele Projekte ohne die Förderung durch den Fonds nicht durchgeführt worden wären.
Tab.: Entwicklung der Stadtteilfondsprojekte
Nutzung des
Stadtteilfonds zur
Förderung von
Projekte
2013
2014
2015
2016
2017
Projektanzahl
17
11
19
25
23
2018
Stand
August
30
Fördersumme
insgesamt €
20.048
14.8891
20.670
30.205
26.654
44.062
Aus der Förderpraxis hat sich ergeben, dass einige Aspekte der Richtlinien verändert bzw. klarer
dargestellt werden sollten, um eine effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin zu
ermöglichen. Zudem ist die Anzahl der Stadtteilkonferenzen gestiegen, was eine klare Verteilung der
zur Verfügung stehenden Mittel nach einem Verteilungsschlüssel notwendig macht. Die Überarbeitung
der Richtlinie wurde im Arbeitskreis „Stadtteilkonferenzen“ angekündigt und positiv aufgenommen. Die
wesentlichen Änderungen in der neuen Richtlinie (siehe Anhang 1) lauten:
-
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach einem neuen Schlüssel auf alle
Stadtteilkonferenzen verteilt. Für den Fall, dass Quartiere ihre Mittel nicht abrufen sollten, ist
eine Regel ausgearbeitet worden, in welcher Weise andere, sehr aktive Quartiere die Mittel
nutzen können.
Ab dem 28.08.2014 galt eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung. Aufgrund dessen
wurden 2 Stadtteilfonds-Anträge mit einer Antragssumme von insgesamt 2150,00 EURO abgelehnt. Weitere Anträge in
diesem Jahr wurden entsprechend nicht mehr gestellt.
1
Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 3/4
-
Die möglichen Förderkontexte (was kann gefördert?) werden präzisiert und übersichtlich
dargestellt. Neu ist, dass erfolgreich durchgeführte Projekte, deren Wiederholung angestrebt
wird, die aber nicht aus eigener Kraft oder durch andere Fördermittel finanziert werden
können, erneut für die Dauer von 1 Jahr bezuschusst werden können.
-
Der zu erbringende Eigenanteil bezieht sich auf die Gesamtprojektsumme und nicht auf den
beantragten Zuschuss (Vereinheitlichung der Regel mit Blick auf andere städtische
Förderinstrumente)
Anlage/n:
Anlage 1: Richtlinie Stadtteilfonds
Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 4/4
Richtlinie
zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung
aus einem Stadtteilfonds
1. Präambel
Die Stadt Aachen bekennt sich zu einer verstärkten und verbesserten Beteiligung
ihrer Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.. Dazu
zählt, dass Bewohnerinnen und Bewohner an der Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel (Stadtteilfonds) in ihrem Stadtteil beteiligt werden. Das geschieht über die Stadtteilkonferenzen, die mit einem entsprechenden Fonds ausgestattet werden und deren Arbeit damit eine besondere Wertschätzung erfährt.
2. Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen in Aachener Quartieren, in
denen eine Stadtteilkonferenz besteht. Auch Bewohnerinnen und Bewohner können
ein Projekt umsetzen, wenn sie einen institutionellen Partner zur Abwicklung des
Projekts finden. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den „Kriterien für die
Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ entsprechen (Anlage 1) und die einen gemeinnützigen Charakter haben.
3. Projektträger, Antrags- und Bewilligungsverfahren
Gefördert werden Projekte, die im Quartier stattfinden und für das Quartier konzipiert
werden. Solche Projekte richten sich an die Bevölkerung vor Ort, animieren zum
Mitmachen, fördern Begegnung und setzen damit positive Impulse für die nachbarschaftliche und quartiersbezogene Entwicklung. Zu solchen Projekten zählen Aktionen wie Stadtteilfeste, Vortrags- und Informationsabende und sonstige Veranstaltungen wie Lesungen oder Ausstellungen sowie offene und kontinuierlich stattfindende
Begegnungs- und Kommunikationsangebote im Sport-, Spiel- und Kulturbereich.
Auch kleine Aufwertungs- und Verschönerungsaktionen im Wohnumfeld können gefördert werden (z.B. Büchertauschschränke).
Des Weiteren können Bürgerwerkstätten oder Workshops zum Thema der Quartiersentwicklung und die Erarbeitung von Befragungen durch den Stadtteilfonds unterstützt werden.
Wichtiges Kriterium bei den Projekten ist die Zugänglichkeit bzw. Offenheit der Angebote und der Einbezug der Bevölkerung.
Der Stadtteilfonds kann einzelne oder mehrere Komponenten des Projekts finanzieren, wenn diese nicht aus eigener Kraft oder durch andere Fördermittel finanziert
werden können.
Bei der Projektart und dem Projektzeitraum kann unterschieden werden in:
- einmalige Projekte und Veranstaltungen, zum Beispiel eintägige Einzelaktionen oder über einen kurzen Zeitraum stattfindende Aktionen/Projekte
- wiederkehrende Einzelaktionen, wie z.B. Stadtteilfeste
- regelmäßig und über einen längeren Zeitraum stattfindende Projekte, z.B. offene Kursangebote, wobei Projekte maximal für eine Dauer von 1 Jahr geför-
dert werden können (Eine kurzfristige Verlängerung der Projektlaufzeit muss
mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration abgestimmt werden)
Wenn langlebige Gegenstände über den Stadtteilfonds erworben werden gilt: Diese
Gegenstände sollen nach Ablauf des Zuwendungszwecks (Projektende) als Quartiersgut anderen Institutionen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Solche Gegenstände können Equipment für Feste (Tische/Bänke), für Kurse (z.B. Nähmaschinen) oder Moderationsequipment sein.
Erfolgreich durchgeführte Projekte, deren Wiederholung angestrebt wird, die aber
nicht aus eigener Kraft finanziert werden können, können erneut bezuschusst werden (maximal 1 Jahr), wenn sich das Ziel (Quartiersbezug) nicht verändert und die
sonstigen Vorgaben beachtet werden. Bewährte Ansätze sollen damit gesichert werden.
Juristische Personen sowie das Gremium Stadtteilkonferenz selbst können Projektträger sein. Das bedeutet: Das Gremium Stadtteilkonferenz ist antragsberechtigt wie
auch Einzelpersonen oder Personengruppen außerhalb der Stadtteilkonferenz.
Wenn eine der genannten Gruppen/Personen ein Projekt plant, sind sie einhergehend auch Projektträger.
Die Auszahlung auf entsprechende Konten kann nur bei juristischen Personen erfolgen. Für alle anderen gilt: Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ausschließlich unter Vorlage von Rechnungen und direkt an den Rechnungsgeber; eine Auszahlung
auf private Konten kann nicht erfolgen. Die Projektträger, sowohl Mitglieder der
Stadtteilkonferenz als auch Bewohnerinnen und Bewohner, richten unter Verwendung des Antragsformulars Projektanträge an die Stadtteilkonferenz. Dabei sind die
„Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“
zu berücksichtigen.
Es wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Projekt-Gesamtsumme gefordert, der
möglichst durch ehrenamtliches Engagement erbracht werden soll. Dabei kann ein
Satz von 10,00 € je ehrenamtlich geleisteter Stunde abgerechnet werden.
Rechenbeispiel:
Antrag für Straßenfest wird gestellt, die Gesamtprojektsumme beträgt 500 Euro, die angefragte Summe für den Stadtteilfonds liegt bei insg. 250 €
Es sind 10% der Gesamtprojektsumme als Eigenanteil zu erbringen. Dies
kann durch Eigenmittel erfolgen. In diesem Fall wären dies 50 Euro Eigenanteil.
Oder es fließen im Rahmen des Projekts 5x1 Stunde ehrenamtliches Engagement (wie z.B. Helferinnen und Helfer, die bei der Vorbereitung eines Stadtteilfestes unterstützen) mit ein.
Alternativ kann die Bereitstellung von Räumlichkeiten als Eigenanteil angegeben werden.
Die Stadtteilkonferenz oder ein von ihr eingesetztes Gremium bewertet die Anträge
anhand der „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den
Stadtteilfonds“.
Die Stadtteilkonferenz leitet die von ihr geprüften Projektanträge an den Fachbereich
Wohnen, Soziales und Integration mit Entscheidungsvorschlag weiter.
Bis zu einer Höhe von 2.000 € je Vorhaben entscheidet der Fachbereich Soziales
und Integration über die Bewilligung der Projektanträge. Hierüber setzt er den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in regelmäßigen Abständen
(1 x im Jahr) in Kenntnis.
Die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Projektanträge werden dem Ausschuss
für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt.
Bei positiver Bescheidung erfolgt die Zuwendung durch den Fachbereich Soziales
und Integration an den Projektträger über einen Zuwendungsbescheid.
Bei Abschluss des Projektes weist der Projektträger die tatsächlich verausgabten
Mittel über einen Verwendungsnachweis nach. Der Verwendungsnachweis wird dem
Fachbereich Soziales und Integration mit Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Hier
erfolgt die abschließende Prüfung. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Der
Spätestens drei Monate nach Projektende ist der Verwendungsnachweis beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Originalbelegen vorzulegen.
4. Berechnung der Höhe des Stadtteilfonds
Es bestehen derzeit 11 Stadtteilkonferenzen, auf die die Stadtteilfonds-Mittel verteilt
werden.
Die Höhe des Fonds, der für die einzelnen Stadtteilkonferenzen reserviert wird, orientiert sich an der Einwohnerzahl des Stadtteils nach den folgenden Vorgaben:
Stadtteilfonds-Mittel (Euro)
Stadtteilkonferenzen
Einwohner
4.000 Einwohner
und weniger
über 4.000
Einwohner
Faktor 2
Faktor 0,5
Brand (Lebenräume 511+513+514)
9.896
4.948
Burtscheid (Lebenräume 410+420+430)
16.768
8.384
Forst
21.336
10.668
Haaren
12.479
6.240
Hörn/Königshügel/Muffet
5.594
2.797
Kronenberg
2.736
Kullen/Steppenberg/Vaalserquartier
10.177
5.089
Ost/Rothe Erde
22.798
11.399
Preuswald
2.089
Richterich
8.702
4.351
Westparkviertel (Lebenräume 151+161+162)
8.284
4.142
Summe
120.859
5.472
4.178
67.667
Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Stadtteilkonferenzen
nicht in gleicher Weise vom Stadtteilfonds Gebrauch machen. Einige Stadtteilkonferenzen reizen ihr Budget nicht aus, andere schöpfen ihre Mittel aus. Damit das zur
Verfügung stehende Budget bestmöglich ausgeschöpft werden kann, wird daher vereinbart, dass der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu einem Stichtag
nach den Sommerferien eines jeden Jahres mit den Sprecherteams der Stadtteilkonferenzen Kontakt aufnimmt, die den Fonds bis dahin kaum oder gar nicht in Anspruch genommen haben. Es wird geklärt, ob Vorhaben für das zweite Halbjahr geplant sind und welches Budget eingeplant wird. Bestehen auch nach den Sommerferien keine weiteren Planungen, so kann ein Teil des zur Verfügung stehenden Geldes (mindestens 50%) für die anderen Stadtteilkonferenzen zur Verfügung gestellt
werden. Vorrang haben dann die Stadtteilkonferenzen, die in dem laufenden Jahr
bereits aktiv waren und zusätzlich Mittel brauchen können.
5. Allgemeine Bestimmungen
Bei den Stadtteilfonds handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht und Verpflichtungen für die Stadt Aachen sind
nicht ableitbar.
Die Stadt Aachen behält sich vor, eine Überprüfung der Angaben vorzunehmen. In
begründeten Fällen ist eine Rückforderung möglich.
Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Eine Förderung durch den Stadtteilfonds wird nachrangig gewährt. Andere Mittel –
z.B. die bezirklichen Mittel und zielgruppenspezifische Fördertöpfe – haben Vorrang.
Bei der Bewerbung und Plakatierung im Rahmen der geförderten Projekte muss der
Projektträger auf die Förderung durch die Stadt Aachen verweisen. Ein entsprechendes Logo wird vom Fachbereich Wohnen, Sozialen und Integration zur Verfügung
gestellt.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2019 in Kraft