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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
312320.pdf
Größe
259 kB
Erstellt
11.09.18, 12:00
Aktualisiert
15.09.18, 03:03

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0193/WP17 öffentlich 11.09.2018 Neue Richtlinie für den Stadtteilfonds Beratungsfolge: TOP: 9 Datum Gremium Zuständigkeit 04.10.2018 Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die geänderte Fassung der Richtlinie „Stadtteilfonds“. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der Stadtteilfonds unterstützt die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Einrichtungen vor Ort. Der Stadtteilfonds • ist ein finanzieller Zuschuss durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für Quartiersprojekte, die ansonsten nicht aus eigener Kraft finanziert werden können • fördert im bottom-up-Prinzip initiierte Projekte mit dem Ziel, die Bürgerschaft zu aktivieren und miteinzubeziehen • bindet die Stadtteilkonferenzen als Beratungsgremium für die Projektbewilligung mit ein • stärkt die räumliche Identifikation mit dem und die Zugehörigkeit zum Quartier stärken, fördert die Integration in Nachbarschaft und Quartier und trägt zur positiven Imagebildung des Quartiers bei • ist für Quartiere konzipiert, die eine Stadtteilkonferenz aufweisen Der Anlass zur Anpassung und Aktualisierung der Richtlinie für den Stadtteilfonds ist zum einen eine Evaluation der letzten Förderjahre, zum anderen wurde die Aktualisierung aufgrund der Entstehung weiterer Stadtteilkonferenzen notwendig. In den letzten Jahren konnten viele Projekte über den Stadtteilfonds gefördert und so umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um Stadtteilfeste, kulturelle sowie sportbezogene Veranstaltungen, Kursangebote und kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld. Das „Mitmachen“, Begegnung und die Stärkung der kooperativen Arbeit vor Ort sind die entscheidenden Effekte. Erfreulich haben sich sowohl die Projektanzahl als auch die Projektsummen in den letzten drei Jahren entwickelt. Es ist zu bemerken, dass viele Projekte ohne die Förderung durch den Fonds nicht durchgeführt worden wären. Tab.: Entwicklung der Stadtteilfondsprojekte Nutzung des Stadtteilfonds zur Förderung von Projekte 2013 2014 2015 2016 2017 Projektanzahl 17 11 19 25 23 2018 Stand August 30 Fördersumme insgesamt € 20.048 14.8891 20.670 30.205 26.654 44.062 Aus der Förderpraxis hat sich ergeben, dass einige Aspekte der Richtlinien verändert bzw. klarer dargestellt werden sollten, um eine effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin zu ermöglichen. Zudem ist die Anzahl der Stadtteilkonferenzen gestiegen, was eine klare Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel nach einem Verteilungsschlüssel notwendig macht. Die Überarbeitung der Richtlinie wurde im Arbeitskreis „Stadtteilkonferenzen“ angekündigt und positiv aufgenommen. Die wesentlichen Änderungen in der neuen Richtlinie (siehe Anhang 1) lauten: - Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach einem neuen Schlüssel auf alle Stadtteilkonferenzen verteilt. Für den Fall, dass Quartiere ihre Mittel nicht abrufen sollten, ist eine Regel ausgearbeitet worden, in welcher Weise andere, sehr aktive Quartiere die Mittel nutzen können. Ab dem 28.08.2014 galt eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung. Aufgrund dessen wurden 2 Stadtteilfonds-Anträge mit einer Antragssumme von insgesamt 2150,00 EURO abgelehnt. Weitere Anträge in diesem Jahr wurden entsprechend nicht mehr gestellt. 1 Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2018 Seite: 3/4 - Die möglichen Förderkontexte (was kann gefördert?) werden präzisiert und übersichtlich dargestellt. Neu ist, dass erfolgreich durchgeführte Projekte, deren Wiederholung angestrebt wird, die aber nicht aus eigener Kraft oder durch andere Fördermittel finanziert werden können, erneut für die Dauer von 1 Jahr bezuschusst werden können. - Der zu erbringende Eigenanteil bezieht sich auf die Gesamtprojektsumme und nicht auf den beantragten Zuschuss (Vereinheitlichung der Regel mit Blick auf andere städtische Förderinstrumente) Anlage/n: Anlage 1: Richtlinie Stadtteilfonds Vorlage FB 56/0193/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2018 Seite: 4/4 Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds 1. Präambel Die Stadt Aachen bekennt sich zu einer verstärkten und verbesserten Beteiligung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.. Dazu zählt, dass Bewohnerinnen und Bewohner an der Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel (Stadtteilfonds) in ihrem Stadtteil beteiligt werden. Das geschieht über die Stadtteilkonferenzen, die mit einem entsprechenden Fonds ausgestattet werden und deren Arbeit damit eine besondere Wertschätzung erfährt. 2. Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen Antragsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen in Aachener Quartieren, in denen eine Stadtteilkonferenz besteht. Auch Bewohnerinnen und Bewohner können ein Projekt umsetzen, wenn sie einen institutionellen Partner zur Abwicklung des Projekts finden. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ entsprechen (Anlage 1) und die einen gemeinnützigen Charakter haben. 3. Projektträger, Antrags- und Bewilligungsverfahren Gefördert werden Projekte, die im Quartier stattfinden und für das Quartier konzipiert werden. Solche Projekte richten sich an die Bevölkerung vor Ort, animieren zum Mitmachen, fördern Begegnung und setzen damit positive Impulse für die nachbarschaftliche und quartiersbezogene Entwicklung. Zu solchen Projekten zählen Aktionen wie Stadtteilfeste, Vortrags- und Informationsabende und sonstige Veranstaltungen wie Lesungen oder Ausstellungen sowie offene und kontinuierlich stattfindende Begegnungs- und Kommunikationsangebote im Sport-, Spiel- und Kulturbereich. Auch kleine Aufwertungs- und Verschönerungsaktionen im Wohnumfeld können gefördert werden (z.B. Büchertauschschränke). Des Weiteren können Bürgerwerkstätten oder Workshops zum Thema der Quartiersentwicklung und die Erarbeitung von Befragungen durch den Stadtteilfonds unterstützt werden. Wichtiges Kriterium bei den Projekten ist die Zugänglichkeit bzw. Offenheit der Angebote und der Einbezug der Bevölkerung. Der Stadtteilfonds kann einzelne oder mehrere Komponenten des Projekts finanzieren, wenn diese nicht aus eigener Kraft oder durch andere Fördermittel finanziert werden können. Bei der Projektart und dem Projektzeitraum kann unterschieden werden in: - einmalige Projekte und Veranstaltungen, zum Beispiel eintägige Einzelaktionen oder über einen kurzen Zeitraum stattfindende Aktionen/Projekte - wiederkehrende Einzelaktionen, wie z.B. Stadtteilfeste - regelmäßig und über einen längeren Zeitraum stattfindende Projekte, z.B. offene Kursangebote, wobei Projekte maximal für eine Dauer von 1 Jahr geför- dert werden können (Eine kurzfristige Verlängerung der Projektlaufzeit muss mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration abgestimmt werden) Wenn langlebige Gegenstände über den Stadtteilfonds erworben werden gilt: Diese Gegenstände sollen nach Ablauf des Zuwendungszwecks (Projektende) als Quartiersgut anderen Institutionen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Solche Gegenstände können Equipment für Feste (Tische/Bänke), für Kurse (z.B. Nähmaschinen) oder Moderationsequipment sein. Erfolgreich durchgeführte Projekte, deren Wiederholung angestrebt wird, die aber nicht aus eigener Kraft finanziert werden können, können erneut bezuschusst werden (maximal 1 Jahr), wenn sich das Ziel (Quartiersbezug) nicht verändert und die sonstigen Vorgaben beachtet werden. Bewährte Ansätze sollen damit gesichert werden. Juristische Personen sowie das Gremium Stadtteilkonferenz selbst können Projektträger sein. Das bedeutet: Das Gremium Stadtteilkonferenz ist antragsberechtigt wie auch Einzelpersonen oder Personengruppen außerhalb der Stadtteilkonferenz. Wenn eine der genannten Gruppen/Personen ein Projekt plant, sind sie einhergehend auch Projektträger. Die Auszahlung auf entsprechende Konten kann nur bei juristischen Personen erfolgen. Für alle anderen gilt: Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ausschließlich unter Vorlage von Rechnungen und direkt an den Rechnungsgeber; eine Auszahlung auf private Konten kann nicht erfolgen. Die Projektträger, sowohl Mitglieder der Stadtteilkonferenz als auch Bewohnerinnen und Bewohner, richten unter Verwendung des Antragsformulars Projektanträge an die Stadtteilkonferenz. Dabei sind die „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ zu berücksichtigen. Es wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Projekt-Gesamtsumme gefordert, der möglichst durch ehrenamtliches Engagement erbracht werden soll. Dabei kann ein Satz von 10,00 € je ehrenamtlich geleisteter Stunde abgerechnet werden. Rechenbeispiel:  Antrag für Straßenfest wird gestellt, die Gesamtprojektsumme beträgt 500 Euro, die angefragte Summe für den Stadtteilfonds liegt bei insg. 250 €  Es sind 10% der Gesamtprojektsumme als Eigenanteil zu erbringen. Dies kann durch Eigenmittel erfolgen. In diesem Fall wären dies 50 Euro Eigenanteil.  Oder es fließen im Rahmen des Projekts 5x1 Stunde ehrenamtliches Engagement (wie z.B. Helferinnen und Helfer, die bei der Vorbereitung eines Stadtteilfestes unterstützen) mit ein.  Alternativ kann die Bereitstellung von Räumlichkeiten als Eigenanteil angegeben werden. Die Stadtteilkonferenz oder ein von ihr eingesetztes Gremium bewertet die Anträge anhand der „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“. Die Stadtteilkonferenz leitet die von ihr geprüften Projektanträge an den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Entscheidungsvorschlag weiter. Bis zu einer Höhe von 2.000 € je Vorhaben entscheidet der Fachbereich Soziales und Integration über die Bewilligung der Projektanträge. Hierüber setzt er den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in regelmäßigen Abständen (1 x im Jahr) in Kenntnis. Die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Projektanträge werden dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Bei positiver Bescheidung erfolgt die Zuwendung durch den Fachbereich Soziales und Integration an den Projektträger über einen Zuwendungsbescheid. Bei Abschluss des Projektes weist der Projektträger die tatsächlich verausgabten Mittel über einen Verwendungsnachweis nach. Der Verwendungsnachweis wird dem Fachbereich Soziales und Integration mit Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Hier erfolgt die abschließende Prüfung. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Der Spätestens drei Monate nach Projektende ist der Verwendungsnachweis beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Originalbelegen vorzulegen. 4. Berechnung der Höhe des Stadtteilfonds Es bestehen derzeit 11 Stadtteilkonferenzen, auf die die Stadtteilfonds-Mittel verteilt werden. Die Höhe des Fonds, der für die einzelnen Stadtteilkonferenzen reserviert wird, orientiert sich an der Einwohnerzahl des Stadtteils nach den folgenden Vorgaben: Stadtteilfonds-Mittel (Euro) Stadtteilkonferenzen Einwohner 4.000 Einwohner und weniger über 4.000 Einwohner Faktor 2 Faktor 0,5 Brand (Lebenräume 511+513+514) 9.896 4.948 Burtscheid (Lebenräume 410+420+430) 16.768 8.384 Forst 21.336 10.668 Haaren 12.479 6.240 Hörn/Königshügel/Muffet 5.594 2.797 Kronenberg 2.736 Kullen/Steppenberg/Vaalserquartier 10.177 5.089 Ost/Rothe Erde 22.798 11.399 Preuswald 2.089 Richterich 8.702 4.351 Westparkviertel (Lebenräume 151+161+162) 8.284 4.142 Summe 120.859 5.472 4.178 67.667 Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Stadtteilkonferenzen nicht in gleicher Weise vom Stadtteilfonds Gebrauch machen. Einige Stadtteilkonferenzen reizen ihr Budget nicht aus, andere schöpfen ihre Mittel aus. Damit das zur Verfügung stehende Budget bestmöglich ausgeschöpft werden kann, wird daher vereinbart, dass der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu einem Stichtag nach den Sommerferien eines jeden Jahres mit den Sprecherteams der Stadtteilkonferenzen Kontakt aufnimmt, die den Fonds bis dahin kaum oder gar nicht in Anspruch genommen haben. Es wird geklärt, ob Vorhaben für das zweite Halbjahr geplant sind und welches Budget eingeplant wird. Bestehen auch nach den Sommerferien keine weiteren Planungen, so kann ein Teil des zur Verfügung stehenden Geldes (mindestens 50%) für die anderen Stadtteilkonferenzen zur Verfügung gestellt werden. Vorrang haben dann die Stadtteilkonferenzen, die in dem laufenden Jahr bereits aktiv waren und zusätzlich Mittel brauchen können. 5. Allgemeine Bestimmungen Bei den Stadtteilfonds handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht und Verpflichtungen für die Stadt Aachen sind nicht ableitbar. Die Stadt Aachen behält sich vor, eine Überprüfung der Angaben vorzunehmen. In begründeten Fällen ist eine Rückforderung möglich. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Förderung durch den Stadtteilfonds wird nachrangig gewährt. Andere Mittel – z.B. die bezirklichen Mittel und zielgruppenspezifische Fördertöpfe – haben Vorrang. Bei der Bewerbung und Plakatierung im Rahmen der geförderten Projekte muss der Projektträger auf die Förderung durch die Stadt Aachen verweisen. Ein entsprechendes Logo wird vom Fachbereich Wohnen, Sozialen und Integration zur Verfügung gestellt. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 01.01.2019 in Kraft