Daten
Kommune
Aachen
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309184.pdf
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Erstellt
14.08.18, 12:00
Aktualisiert
15.09.18, 02:59
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Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0454/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
14.08.2018
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
19.09.2018
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0454/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0454/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom
29.06.2018 zum Thema städtische Gewerbegrundstücke:
Die Anfrage der Allianz für Aachen, die auf den 29.06.2018 datiert ist, wurde der Verwaltung am
07.08.2018 zugestellt.
Die hierin gestellten Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
1.)
Wie viele Anfragen von Unternehmen zu städtischen Gewerbegrundstücken der
Stadt Aachen (zwecks Kauf und/oder Pacht) sind seit dem 1. Januar 2014 negativ
beschieden worden? Bitte schlüsseln Sie die angefragten Vorgänge zudem wie
folgt auf: a) Name des Unternehmens und Branche, b) Datum des Anfrageeingangs
bei der Verwaltung (FB 23), c) Lage und Größe (Angabe in m²) des
unternehmensseitig begehrten Grundstücks, d) Klassifizierung (Neugründung,
Verlagerung, Vergrößerung des bestehenden Standortes etc.), e) geplantes
Investitionsvolumen, f) zu erwarten gewesene Gewerbesteuerabgabe und
Umsatzvolumen in EUR/Jahr, g) Anzahl der voraussichtlich neu zu schaffenden
Arbeitsplätze, h) Gründe der Stadt Aachen für eine Absage des unternehmensseitig
vorgetragenen Gewerbegrundstücksbegehrens.
Zu 1.)
Viele Anfragen werden telefonisch gestellt. Wenn sich sofort herausstellt, dass eine Ansiedlung
aus einem oder mehreren Gründen nicht möglich ist, wird dies bereits im Telefonat erläutert,
nicht schriftlich erfasst und keine Statistik geführt.
Bei schriftlichen Anfragen wird schriftlich geantwortet. Eine elektronisch auswertbare Statistik
mit den Daten der abgelehnten Firmen wird nicht geführt.
2.)
Wie viele Anfragen von Unternehmen zu städtischen Gewerbegrundstücken, die bei
der Stadt Aachen bis zum 31. Dezember 2016 eingegangen sind, sind derzeit
zurückgestellt bzw. noch nicht final behandelt worden? Bitte schlüsseln Sie auch
im Falle der noch in Bearbeitung stehenden entsprechenden Vorgänge gemäß den
o. g. Kennzeichen a) bis g) auf. Bitte geben Sie überdies an, aus welchen Gründen
eine abschließende Behandlung der genannten Anfragen noch nicht erfolgt ist.
Es liegen keine Anfragen vor, die von der Verwaltung zurückgestellt worden sind. Die Gründe
dafür, wenn es in einzelnen Fällen noch nicht zu einer abschließenden Bearbeitung gekommen
ist, liegen in der Verantwortung der Antragsteller.
3.)
Wie viele Anfragen von Unternehmen zu städtischen Gewerbegrundstücken der
Stadt Aachen wurden seit dem 1. Januar 2014 aus welchen Gründen wieder
zurückgezogen? Bitte schlüsseln Sie gemäß o. g. Kennzeichen a) bis g) auf und
ergänzen Sie den Frageteil b) um die Angabe nach dem Datum der Widerrufung des
Unternehmensgesuchs.
Zu 3.)
Die Gründe, warum ein Unternehmen eine Anfrage zurückzieht, sind der Verwaltung nicht
immer bekannt. Darüber wird auch keine Statistik geführt.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom
29.06.2018: Zwischenstand und Mandatsträgerbeteiligung „Papierloser Rat“
1. Wie vielen Ratsleuten und Ausschussmitgliedern wurde seit dem Jahr 2016 auf
entsprechende Bitte verwaltungsseitig die Möglichkeit eingeräumt, papierlos zu arbeiten? Bitte
schlüsseln Sie die Anzahl genannter papierlos arbeitender Mandatsträger jeweils auf nach a)
Fraktion und b) Gremium. Wir bitten um Angabe in Prozenten sowie absoluten Zahlen.
Komplett papierlos arbeiten zum letzten Erhebungsstichtag im März 2018 von 477 Mandatsträgern 142,
dies entspricht 29,8 %. Darüber hinaus arbeiten 18 Mandatsträger grundsätzlich papierlos, wünschen
aber für einzelne Gremien die Übersendung von Unterlagen in Papierform. Dies macht einen Anteil von
3,8 % aller Mandatsträger aus. Eine Differenzierung nach Fraktion und Gremium wird seitens der
Verwaltung nicht vorgenommen, dies zu ermitteln ist im Rahmen einer Beantwortung einer Anfrage auf
Grund des damit verbundenen personellen Aufwandes nicht möglich. Im Jahr 2016 lag der Anteil
papierlos arbeitender Mandatsträger noch bei 4 %.
2. Was unternimmt die Verwaltung, möglicherweise in Kooperation mit der regio-iT, um
Mandatsträgern ein komfortables Arbeiten ohne Papier zu ermöglichen? Bitte nennen und
erläutern Sie alle diesbezüglichen Handlungen, bzw. Maßnahmen, sowie etwaige Aufträge an die
regio-iT sowie deren jeweilige Kostenhöhe.
Die mit der Anfrage angesprochene Thematik wurde seitens der Verwaltung in der Sitzung des
Personal- und Verwaltungsausschusses am 7. Dezember 2017 dargestellt und intensiv erörtert. Hierauf
wird verwiesen.
3. In welcher Form wirbt die Verwaltung bei Mandatsträgern für papierloses Arbeiten? Bitte
nennen Sie alle entsprechenden Maßnahmen bzw. Werbe- und Informationsmittel. Wir bitten
zudem um die Aushändigung der entsprechenden Dokumente.
Die Verwaltung wirbt für papierloses Arbeiten durch direkte Kontaktaufnahme, Schulung und Betreuung.
Angebote hierzu wurden an alle Ratsmitglieder gerichtet, eine erneute Aushändigung erübrigt sich
deshalb. Die Maßnahmen zum Bewerben papierlosen Arbeitens von Mandatsträgern können auf Grund
einer personellen Verstärkung für den Bereich der Betreuung des Ratsinformationssytems ab dem 17.
September 2018 intensiver als bisher gestaltet werden.
4. Welche Kosteneinsparungen sind nach Einschätzung der Verwaltung zu erwarten, wenn a) 25
%, b) 50 %, c) 75 % und d) 100 % aller Mandatsträger auf papierloses Arbeiten umsteigen
würden?
Bei einer 100 %-igen Papierlosigkeit würden Aufwendungen für Druck und Papier sowie Porto und ein
nicht zu ermittelnder Personalkostenanteil eingespart werden können.
Die gremienbedingten Aufwendungen für Druck und Papier betrugen im Jahr 2017 7.977,98 €, für
Porto 24.433,10 €. Hinzuzurechnen ist der Personalkostenanteil, der für Einzelaufträge bzw. für
einzelne Verwaltungseinheiten nicht erfasst wird.
Eine Einschätzung von Einsparungen bei verschiedenen prozentualen Anteilen von papierlos
arbeitenden Mandatsträgern ist seriös nicht möglich, da die damit verbundenen Aufwendungen von
verschiedenen Variablen abhängen, z. B. der Anteil der sowohl papierlos als auch partiell mit Papier
arbeitenden Mandatsträgern, womit ein erhöhter Personalaufwand auf Grund von
Differenzierungswünschen verbunden ist, darüber hinaus auch von der Anzahl der Sitzungen, dem
Volumen von Vorlagen sowie von der Anzahl der Tagesordnungspunkte, gestellter Anträge und
Ratsanfragen.
5. Welchen Einfluss hätten nach Einschätzung der Verwaltung die o. g. angenommenen Anteile
von papierlos arbeitenden Mandatsträgern auf die Stickoxid- und Feinstaubbelastung innerhalb
der Verwaltungsgebäude (etwa in Folge weniger Druckvorgänge)? Wir bitten um die jeweilige
Angabe der Werte a) bis d) aufgeschlüsselt nach jeweiligem Verwaltungsgebäude.
Wie zuvor wird auf den Umstand verwiesen, dass seriöse Einschätzungen hierzu nicht gemacht werden
können.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Servos, SPD, vom 05.07.2018 zum
Bearbeitungsstand von verschiedenen Ratsanträgen:
1.) Zum Ratsantrag „Konzept für seniorengerechte Sitzgelegenheiten in Aachen“ (SPD At 68/10):
Der Ratsantrag ging am 25.11.2010 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 08.12.2010.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2011 hat die
Verwaltung dazu unter TOP 10 - Mitteilungen der Verwaltung - einen Sachstandsbericht vorgelegt.
2.) Zum Ratsantrag „Aufstellung von Fahrrad- und Pedelecboxen“ (SPD At 96/11):
Der Ratsantrag ging am 26.09.2011 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 12.10.2011.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 15.12.2011 unter TOP 6 kurz beraten,
dann aber einstimmig vertagt. In dessen Sitzung am 02.02.2012 wurde unter TOP 16 dazu einstimmig
beschlossen:
„Der Mobilitätsausschuss begrüßt die Initiative der Verwaltung zur Errichtung von clever [e]-mobilStationen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungswettbewerb zu veranstalten und die
Ergebnisse im Mobilitätsausschuss vorzustellen, einen Standort für eine „Pilotstation“ vorzuschlagen
und hierfür ein Betriebsmodell zu entwickeln. Nach ausgiebiger und erfolgreicher Testphase dieser
Pilotstation entscheidet der Mobilitätsausschuss über weitere Standorte derartiger Fahrradparkhäuser.
Der Antrag der SPD-Fraktion gilt als behandelt.“
3.) Zum Ratsantrag „Baustellenüberwachung“ (SPD At 100/11):
Der Ratsantrag ging am 20.10.2011 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 09.11.2011.
Die Bearbeitung hat sich verzögert, da zwischenzeitlich eine Neuordnung im Bereich der
Baustellenkoordination erfolgte. Aktuell wird der Antrag von Dezernat III bearbeitet.
4.) Zum Ratsantrag „Schnellradwegeverbindungen“ (SPD At 113/11):
Der Ratsantrag ging am 21.12.2011 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 25.01.2012. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 08.03.2012
wurde unter TOP 13 hierzu durch die Verwaltung berichtet und anschließend einstimmig beschlossen:
„Der Mobilitätsausschuss nimmt die mit der StädteRegion Aachen abgestimmten Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.“
5.) Zum Ratsantrag „Bearbeitungsstand von Anträgen“ (SPD At 127/12):
Der Ratsantrag ging am 08.03.2012 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 21.03.2012.
Er wurde im Rahmen eines Tagesordnungsantrages mit Bezug auf diesen Antrag unter TOP 4
öffentlicher Teil in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 09.01.2013
behandelt. Frau Schulz (jetzt Frau Stühlen), die zum damaligen Zeitpunkt im FB 01 für das
Ratsinformationssystem zuständige Mitarbeiterin, berichtete mündlich.
Seitens des Personal- und Verwaltungsausschusses wurden die Ausführungen zustimmend zur
Kenntnis genommen. Der Umsetzungsprozess wird von FB 01 verfolgt und ist aktuell noch nicht
abgeschlossen.
6.) Zum Ratsantrag „Straßenzustandskataster“ (SPD At 183/13):
Der Ratsantrag ging am 01.08.2013 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 18.09.2013.
Aufgrund der von Herrn Servos zur gleichen Thematik mit Datum vom16.07.2018 eingereichten
Ratsanfrage hat die Verwaltung in der Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb am
11.09.2018 hierzu einen mündlichen Bericht vorgetragen.
7.) Zum Ratsantrag „Bürgercloud Aachen“ (SPD At 199/13):
Der Ratsantrag ging am 05.11.2013 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 20.11.2013.
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.06.2015 wurde vor Eintritt in die
Tagesordnung darauf hingewiesen, dass dem Wunsch von Frau Parting (ehemals Frau Lucke)
entsprochen wurde, Mehrausfertigungen des Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 05.11.2013
Bürgercloud Aachen“ und des Ratsantrages der GRÜNE-Fraktion vom 20.08.2014 „Neues
Beteiligungsverfahren an Vergaben entwickeln“ als Tischvorlagen unter Hinweis auf
Tagesordnungspunkt 9 „IT-Strategie“ öffentlicher Teil auszuhändigen. Beide Anträge wurden zudem
auch nochmals der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Seitens des Personal- und Verwaltungsausschusses wurden die Ausführungen des
Sachstandsberichtes zur IT-Strategie zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist hiermit als erledigt zu
betrachten.
8.) Zum Ratsantrag „Generationswechsel wirksam gestalten – Stadtverwaltung stärken!
(SPD At 211/13):
Der Ratsantrag ging am 19.12.2013 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 29.01.2014.
Er wurde unter TOP 2 im öffentlichen Teil der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am
19.03.2014 behandelt.
Frau Hassiepen stellte im Rahmen einer Präsentation den Sachstand des Projektes „Demografie-aktive
Qualifizierung“ und dessen Einordnung in ein strategisch ausgerichtetes „Ganzheitliches
Personalratsmanagement“ vor. Seitens des Personal- und Verwaltungsausschuss wurden die
Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist hiermit als erledigt zu betrachten.
9.) Zum Ratsantrag „Ambiente-Trauungen in Aachen“ (SPD At 214/14):
Der Ratsantrag ging am 04.02.2014 bei der Verwaltung ein.
Die Annahme im Rat erfolgte am 26.02.2014.
Die Thematik wurde im Rahmen der Beratung des GPA-Prüfberichtes am 23.09.2015 im
Hauptausschuss und am 23.06.2015 in Sitzungen des Rechnungsprüfungs- und des Personal- und
Verwaltungsausschusses beraten. In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am
26.09.2018 soll hierüber (und über einen Tagesordnungsantrag der GRÜNEN zur gleichen Thematik)
nochmals beraten werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Boris Linden, SPD, vom
11.07.2018: Generali
Frage 1: Ist der Oberbürgermeister, über die Presseberichterstattung hinausgehend, über den Vorgang
informiert?
Zu 1: Der Oberbürgermeister wurde, wie es in solchen Fällen üblich ist, zeitlich vor der
Presseveröffentlichung, aber inhaltlich identisch mit der Presseveröffentlichung informiert.
Frage 2: Hat der Oberbürgermeister Gespräche geführt, um Hintergründe zu erfahren und die
Bedeutung der Entscheidung für den Standort Aachen zu klären?
Zu 2: Die Bedeutung von Konzernentscheidungen für den Standort sind regelmäßig Gegenstand von
Rücksprachen. Veränderungen von Strukturen und Mitarbeiterzahlen gehören zum normalen Geschäft
an jedem Wirtschaftsstandort, und in Aachen per Saldo mit einer erheblichen Steigerung der Anzahl
versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse.
Frage 3: Wie schätzt der Oberbürgermeister die Auswirkungen der Entscheidungen auf Arbeitsplätze
ein?
Zu 3: Es wurden keine betriebsbedingten Kündigungen angekündigt. Generell bestätigt sich aber die
bereits vor ca. 10 Jahren erkennbare sukzessive Schwächung des Standorts Aachen innerhalb des
Konzerns und eine Konzentration auf besonders spezialisierte Teilbereiche, die jedoch auch langfristig
gesichert scheinen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Boris Linden, SPD, zur Aufstellung eines
Nachtragshaushalts
Die Ratsanfrage vom 11.07.2018 zum o.a. Betreff wird wie folgt beantwortet:
Frage:
„Wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht aufgrund der aktuellen Finanzlage angezeigt,
einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr aufzustellen?“
Die Vorschrift des § 81 GO NRW zeigt drei Sachverhalte auf, bei deren Vorliegen die Gemeinde gesetzlich zum Erlass
einer Nachtragssatzung verpflichtet ist:
Vermeidung eines entstehenden erheblichen Jahresfehlbetrages bzw. eines erheblich höheren Jahresfehlbetrages durch Veränderung bzw. Reduzierung der Aufwendungen
Leistung von bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen/Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang
Leistung von Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen
Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen das Gesamtbild der tatsächlichen gemeindlichen Haushaltswirtschaft
nicht mehr in Einklang mit den haushaltsmäßigen Ermächtigungen in der vom Rat der Gemeinde beschlossenen
Haushaltssatzung und im Haushaltsplan, dabei beschränkt er die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts allerdings auf die Entwicklung der Aufwendungen/Auszahlungen. Durch die Erstellung eines Nachtragshaushalts soll den sich aus der unterjährigen Haushaltswirtschaft ergebenden Risiken entgegengesteuert werden.
Die in Ihrer Ratsanfrage beschriebene positive Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse trägt dazu bei, dass nach
derzeitigem Kenntnisstand für das laufende Haushaltsjahr von einer Verringerung des Jahresfehlbetrages ausgegangen werden kann. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die weitere Ertragsentwicklung mit Unsicherheiten behaftet
ist, da es insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer zu größeren Rückerstattungen kommen kann. Ein Nachtragshaushalt aufgrund aktuell sich sehr positiv entwickelnden Gewerbesteuererträgnissen würde somit möglicherweise
neue Risiken im Rahmen der weiteren Haushaltsbewirtschaftung entstehen lassen.
Stattdessen sind in Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Aachen und des damit einhergehenden Eigenkapitalverzehrs auch in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde positive Haushaltsentwicklungen zum Abbau der Verschuldung bzw. zur haushalterischen Vorsorge zu nutzen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Servos, SPD, vom 16.07.2018:
Straßenzustandskataster
1. Gemäß § 28GemHVO ist im Abstand von 5 Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme des
Straßenvermögens durchzuführen. Wann wurden diese Bestandsaufnahmen durchgeführt?
(Bitte alle Zeitpunkte seit 2005 aufführen.)
Die Bestandsaufnahmen wurden jeweils in Form einer Inventur mit Zustandserfassung in den
Jahren 2006 zur Ersterfassung und 2016 als Folgeinventur durchgeführt, diese Daten wurden
in die Straßendatenbank übernommen.
2. Auf welcher Datenbasis arbeitet die städtische Straßendatenbank und sind alle Straßen
erfasst? Wenn nicht, welcher Anteil in % ist ca. erfasst?
Die städtische Straßendatenbank Logo arbeitet mit einem Knoten-Kanten-Modell. Es sind alle
Straßen der Stadt Aachen und alle Straßen, für die die Stadt Aachen eine
Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht hat, in der Straßendatenbank erfasst.
3. Wie werden die Daten derzeit zur Priorisierung der Unterhaltungsmaßnahmen (Bauliche
Unterhaltung, Instandsetzungen, Erneuerungen sowie Um-/Ausbau) genutzt und wie steht die
Stadtverwaltung zu einem Pavement-Management-System zur kurz- und mittelfristigen
Planung von Maßnahmen und wann soll es ggf. eingeführt werden?
Die Zustandsdaten der Straßendatenbank werden derzeit nicht für die Priorisierung der
Straßenbaumaßnahmen genutzt. Die bauliche Unterhaltung stützt sich i.w. auf Erkenntnisse
der regelmäßigen Streckenkontrollen, die tagesaktuellere Schadensmeldungen zur
kurzfristigen Reparatur abgeben.
Die Deckensanierungen werden auf der Grundlage der Reparaturanteile geplant, die
Zustandswerte der Straßendatenbank fließen hier lediglich zur Plausibilisierung und Kontrolle
mit ein.
Die Entscheidung über Maßnahmen der Straßenerneuerung unterliegt vielfältigen Kriterien: In
der Vergangenheit wurden Projekte, die aufgrund des bautechnischen Zustands der
Erneuerung bedürfen, vielfach zurückgestellt, weil bei begrenzten Ressourcen (finanziell und
personell) Projekte der Stadterneuerung (Innenstadtkonzept) oder der Verkehrsplanung
(funktionelle Verbesserungen) Vorrang eingeräumt wurde.
Ein Pavement-Management-System, PMS funktioniert in anderen Kommunen sehr gut und
wäre auch für Aachen wünschenswert. Die Organisation der Zuständigkeiten für
Straßenbaumaßnahmen und der Straßendatenbank ist jedoch in der Verwaltung verteilt, und
zudem ist der Aufbau eines PMS ist bei einer Stadt in der Größe von Aachen mit rund 800 km
Straßennetz und 150 km Wirtschaftswegen personell sehr aufwändig, da zunächst für die
wirtschaftliche Betrachtung der Baumaßnahmen die notwendigen Grundlagen ermittelt
werden müssten. Die Einführung eines PMS ist daher derzeit in Aachen nicht absehbar.
4. Die Daten sollten unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Welche Schritte
wurden unternommen bzw. sind geplant, um die Datenbasis im Open Data Portal der Stadt
verfügbar zu machen?
Analog zu anderen städtischen Daten sollen auch Inhalte der Straßendatenbank künftig im
Open Data Portal der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungen über die
Dateninhalte werden in Kürze folgen, so dass bis Ende des Jahres die vorhandenen
relevanten Daten der Straßendatenbank öffentlich zugänglich sein werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 20.07.2018 zur
Ratsanfrage vom 06.05.2018
Hundehaltung in Aachen
1. Welche der nachfolgend tabellarisch aufgeführten Hunderassen waren in welcher Anzahl zum
01.01.2015, zum 01.01.2016, zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 in Aachen gemeldet? Bitte listen Sie a)
gemäß nachstehender Gliederung für die gesamte Stadt auf und differenzieren Sie b) die Anzahl der
aufgeführten Hunderassen nach Postleitzahlgebiet zum 01.01.2018.
a)
Entwicklung Anzahl gemeldeter Hunde 2015 bis 2018 im gesamten Stadtgebiet
Anzahl zum
Hunderasse
01.01.2015
1
Alano
6
American Bulldog
27
American Staffordshire Terrier
21
Belgischer Schäferhund
5
Bullterrier
0
Bullmastiff
208
Chihuahua
138
Deutscher Schäferhund
34
Dobermann
8
Kangal
0
Kaukasischer Owtscharka
3
Pit Bull Terrier
29
Rottweiler
3
Staffordshire Bullterrier
b)
Anzahl zum
01.01.2016
1
6
26
19
5
0
242
121
32
9
0
2
30
5
Anzahl zum
01.01.2017
1
6
26
19
3
0
272
105
35
12
1
3
25
6
Anzahl zum
01.01.2018
1
5
24
20
3
1
292
99
32
11
0
3
21
4
Anzahl gemeldeter Hunde je PLZ zum 01.01.2018
Auch für die nunmehr angefragten Hunderassen ist eine Differenzierung der Hunderassen je PostleitzahlenBereich nur mit einem großen manuellen Aufwand möglich. Da der Auskunftsanspruch im Rahmen von
Ratsanfragen auf Informationen begrenzt ist, die der Verwaltung vorliegen oder die mit zumutbarem Aufwand,
also ohne aufwändige Recherchen, beschafft werden können, kann eine Aufstellung nach Hunderassen nicht
vorgelegt werden.
Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram, GRÜNE, vom 03.08.2018
bezüglich „Serviceportale der Stadt Aachen und der Städteregion“
Frage: 1: Im Formular der Stadt Aachen sind nur wenige Sonderzeichen zulässig. Selbst häufig genutzte Zeichen
wie ; : / sind nicht erlaubt. Begründet wird das mit Sicherheitsrisiken. Für den Nutzer des Formular ist das aber
sehr lästig, da ihm nur mitgeteilt wird, welche Zeichen erlaubt sind. Nicht jeder weiß, das : oder / Sonderzeichen
sind. Nutzt man diese, etwa um einen Link zu übermitteln, beginnt das Rätselraten, warum die Nachricht nicht
übermittelt wird. Die Sonderzeichen durch Formulierungen wie "Doppelpunkt", "Slash-Zeichen" zu ersetzen ist
sicher keine gute Lösung. Das Portal der Städteregion bietet auch ein Formular "Elektronischer Zugang zur
StädteRegion Aachen" an. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen bzgl. Sonderzeichen. Warum ist bei der
Städteregion etwas möglich, was bei der Stadt Aachen nicht möglich ist?
Bereits mit Beantwortung einer Ratsanfrage vom 07.06.2017 zum Thema: „Sonderzeichen im Serviceportal“
wurde folgendes erläutert:
Aus Gründen der IT-Sicherheit (Stichwort: SQL-Injection) wird die Nutzung von diversen Sonderzeichen
wie zum Beispiel der umgekehrte Schrägstrich (Backslash), das Anführungszeichen, Apostroph und
Semikolon in allen städtischen Webformularen grundsätzlich nicht zugelassen. Ziel dieser Maßnahme ist
es, die Datenbanken des Serviceportals und die darin befindlichen Daten vor unautorisierten Zugriffen
von außen zu schützen.
Die Entscheidungsgrundlage für diese Einschränkung ist im Wesentlichen das ITGrundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (hier insbesondere
die Punkte „G4.84 Validierung von Ein- und Ausgabedaten“ und „G5.131 SQL-Injection“).
Um das Risiko zu minimieren, dass Benutzer ihre Texte aufgrund dieser Einschränkung immer wieder
korrigieren müssen, wird die Verwaltung kurzfristig prüfen, ob diesbezüglich die Dialoge mit den Nutzern
in den Formularen ausreichend sind. Eine Überprüfung bzw. Optimierung der Hinweistexte ist bereits in
Arbeit.
Eine Optimierung durch diverse Hinweistexte hat im Nachgang zu dieser Beantwortung stattgefunden.
An der Sachlage hat sich nichts geändert. Mit der Städteregion wird auf Anregung dieser Ratsanfrage
das Gespräch gesucht. Jedoch sieht sich die Stadt Aachen grundsätzlich an die Vorgaben der ITSicherheit gebunden.
Frage 2: Bei der Anmeldung im Serviceportal der Stadt Aachen werden umfangreich Daten abgefragt. Eine
Anmeldung bei der Städteregion ist ist mit weniger Daten möglich. Bei der Stadt Aachen wird beim Einreichen
eines Auftrag / einer Anfrage - die Terminologie ist nicht klar - lästigerweise immer noch der Stadtbezirk
abgefragt, auch wenn das keine Relevanz hat. Abgesehen, dass diese Frage dem Grundsatz der
Datensparsamkeit widerspricht ist die Frage: Warum stimmen Stadt Aachen und Städteregion ihre Formulare
nicht aufeinander ab?
Die Registrierung ist bei beiden Portalen gleich. Es werden Vorname, Nachname, Emailadresse und
Geburtsdatum abgefragt. Bei der darauffolgenden Befüllung der Stammdaten kann der Bürger/die
Bürgerin Datenfelder wie Adresse etc. befüllen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Vorteil eines
befüllten Kontos ist die Vorbefüllung jeglichen Formulars mit den persönlichen Daten. Hier kann es zu
Unterschieden zwischen Stadt und Städteregion kommen, da die Stadt eine viel größere Anzahl von
Formularen anbietet und deshalb auch mehr Datenfelder mit der Vorbefüllung arbeiten.
Die Abfrage des Stadtbezirkes ist von Relevanz, da diese eine schnelle Zuordnung der Zuständigkeit
von Aufträgen ermöglicht. Bei eingehenden Anträgen an eine Sammelstelle kann der Auftrag so zeitnah
an den zuständigen Bezirk geleitet werden.
Die Städteregion und die Stadt Aachen tauschen soweit es sinnvoll ist die Formulare aus. Dies wird
übrigens auch mit den Städten Gütersloh, Düsseldorf und Potsdam, die auch Portalkunden der regio iT
sind, so gelöst.
Frage 3: Sowohl auf der Serviceseite der Stadt Aachen als auch bei der Städteregion fehlen Hinweise auf die
jeweils anderen Portale. Zumindest sind die - falls existent - nicht sehr gut sichtbar. Warum werden keine Links
geschaffen? Dem Nutzer ist nicht unbedingt klar, wer für was zuständig ist und deshalb welche Services anbietet.
Beide Portale sind dienstleistungsorientiert aufgebaut. Das hat zur Folge, dass der Bürger/die Bürgerin
immer zur zuständigen Stelle geführt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Dienstleistung von der
Stadt Aachen oder von der Städteregion angeboten wird. Die Onlineredaktionen beider Häuser
befürworten den Aufbau zu belassen wie er ist und keine Verlinkung zu platzieren.
Frage 4: In welche Form wurde bei der Konzeption der Serviceportale kooperiert bzw. wird jetzt beim Betrieb
kooperiert?
Bereits bei der Entwicklung der Portale haben Stadt und Städteregion eng zusammengearbeitet. Dort
wo sich Gemeinsamkeiten ergeben, werden die Kosten geteilt. Seit Einführung der Portale finden
quartalsweise Besprechungen zusammen mit der regio IT statt, um gemeinsame Themenfelder zu
identifizieren.
Frage 5: Warum wurde kein gemeinsames Portal geschaffen?
Diese Überlegung wurde bei der Entwicklung angedacht, jedoch aufgrund des unterschiedlich
fortgeschrittenen Entwicklungsstandes der Projekte verworfen.
Aktuell ist die Stadt Aachen in Überlegungen eines Portalverbundes involviert. Gemäß
Beschlussfassung des IT-Kooperationsrates vom 27.09.2017 beteiligt sich NRW an dem Proof of
Concept (PoC) zum Portalverbund Bund – Länder – Kommunen. Ziel ist es: Alle Suchanfragen von
Nutzern der Portale in NRW werden jederzeit, unabhängig davon, wo die Abfragen getätigt werden, mit
exakt einem besten Ergebnis beantwortet, welches den Nutzer direkt zum richtigen Online-Dienst führt.
Auch hierzu findet ein Informationsaustausch mit der Städteregion, wie auch Düsseldorf statt.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 06.08.2018:
„Vorkommen des Jakobskreuzkrautes in Aachen“
Vorbemerkungen:
Jakobskreuzkraut ist eine giftige heimische Pflanze. Für Landwirte und Pferdewirte stellt das Kraut
heute ein großes Problem dar, denn das heimische Kraut kann insb. Kühen und Pferden großen Schaden
(z.B. Lebervergiftung) zufügen. Das Jakobskreuzkraut wurde früher durch die bäuerliche Landwirtschaft
effektiv mechanisch bekämpft; mit der modernen Landwirtschaft, geänderten Techniken in der
Landschaftspflege (z.B. die Pflege des Straßenbegleitgrüns) und auf Grund anderen Einflussfaktoren
wurde die Verbreitung in den letzten Jahrzehnten stark begünstigt.
Zu Frage 1. Wie wird das Jakobkreuzkraut im Stadtgebiet Aachen gezielt beseitigt?
Grundsätzlich ist es Aufgabe der jeweiligen Flächeneigentümer und Nutzer das Jakobskreuzkraut zu
bekämpfen. Die Landwirtschaftskammer und das Landesamt für Umwelt (LANUV) beraten Landwirte
und stellen dafür Informationsmaterial zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die untere
Naturschutzbehörde der Stadt seit Jahren ein stadtweites Monitoring, kartiert gemeldete Standorte und
unterstützt betroffene Landwirte ebenfalls durch fachliche Hilfestellung und Beratung.
Im Rahmen von „QUO Vadis“, einem Beschäftigungs‐, Qualifizierungs‐ und Integrationsprojekt im
Garten‐ und Landschaftsbereich des Sozialwerks Aachener Christen und der Stadt Aachen, wird eine
Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts auf (städtischen) Brachflächen, in Naturschutzgebieten und anderen
sensiblen Biotopen gewährleistet; die Bekämpfung erfolgt mechanisch durch Herausrupfen der Pflanze
mit Wurzeln. Koordiniert werden die Arbeiten durch die uNB. Ziel ist hierbei in erster Linie eine
Bestandregulierung und kein vollständiges Ausmerzen einer heimischen Pflanze.
Zu Frage 2. An welchen Stellen im Stadtgebiet Aachen kommt das Jakobkreuzkraut vor?
Das Jakobskreuzkraut findet stadtweite Verbreitung. Typische Standorte sind Straßenränder,
Brachflächen und extensiv genutzte landwirtschaftliche Wiesen und Weiden.; die bearbeiteten
Standorte werden durch uNB kartographisch erfasst.
Zu Frage 3. Liegen der Verwaltung entsprechende Eingaben der Imker, Landwirte, Pferdezüchter etc. zu
dieser Thematik vor?
Eingaben von Landwirten, Pferdehaltern und Imkern zu dieser Thematik sind ausgesprochen selten,
treten aber vereinzelt auf.
Zu Frage 4. Wie ist die Ausbreitung des Jakobkreuzkrautes im Stadtgebiet Aachen zu bewerten?
Die Situation hinsichtlich der Ausbreitung bzw. Verbreitung in Aachen kann daher als unauffällig
bezeichnet werden. Eine kritische Situation liegt insoweit nicht vor.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Norbert Plum, SPD, vom 04.09.2018
zum Spielplatz Steinbergweg
Der Spielplatz Steinbergweg befindet sich in einem Grünzug und ist momentan mit einer Balkenwippe, einer
Seilbahn, zwei Kriechtunneln, und zwei Bänken ausgestattet. Darüber hinaus kann eine große Spielwiese genutzt
werden und ein angrenzender Baumbestandener Sitzbereich kann durch die verbindenden Kriechtunnel mit in
das Spiel einbezogen werden. Der Aspekt des naturnahen Erlebens steht bei diesem Spielplatz im Vordergrund.
Gleichzeitig kann er durch seinen etwas abgelegenen Standort als Treffpunkt für Jugendliche fungieren, die hier
auch in den Abendstunden keine Anwohner stören. Jüngere Kinder aus den angrenzenden Wohnanlagen finden
auf mehreren Hausnahen Spielbereichen ein vielseitiges Angebot.
Ob der Spielplatz an diesem Ort und mit der momentanen Ausstattung sinnvoll ist oder verändert werden sollte,
untersuchen wir zurzeit im Rahmen des Spielplatzkonzeptes. Alle Spiel- und Bolzplätze der Stadt Aachen werden
u. a. auf ihren Zustand und ihre Auslastung untersucht. Das Konzept soll Handlungshinweise für eine nachhaltige
und bedarfsgerechte Spielplatzentwicklung geben. Nach Fertigstellung können abgestimmte
Handlungsempfehlungen und Prioritäten der Umsetzung festgelegt werden.
Ein Zwischenstand des Spielplatzkonzeptes wird im AUK Mitte November und im KJA Anfang Dezember
vorgestellt. Die Fertigstellung ist ab Mitte 2019 geplant.
Liegt wie beim Spielplatz Steinbergweg kein dringender Handlungsbedarf vor (z. B. aus Sicherheitsgründen,
Unfallgefahr etc.), werden wir in diesem Fall die Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes abwarten, um nach
Betrachtung aller Aspekte sinnvoll handeln zu können.