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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
309184.pdf
Größe
317 kB
Erstellt
14.08.18, 12:00
Aktualisiert
15.09.18, 02:59

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0454/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 14.08.2018 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 19.09.2018 Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0454/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0454/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2018 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 29.06.2018 zum Thema städtische Gewerbegrundstücke: Die Anfrage der Allianz für Aachen, die auf den 29.06.2018 datiert ist, wurde der Verwaltung am 07.08.2018 zugestellt. Die hierin gestellten Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 1.) Wie viele Anfragen von Unternehmen zu städtischen Gewerbegrundstücken der Stadt Aachen (zwecks Kauf und/oder Pacht) sind seit dem 1. Januar 2014 negativ beschieden worden? Bitte schlüsseln Sie die angefragten Vorgänge zudem wie folgt auf: a) Name des Unternehmens und Branche, b) Datum des Anfrageeingangs bei der Verwaltung (FB 23), c) Lage und Größe (Angabe in m²) des unternehmensseitig begehrten Grundstücks, d) Klassifizierung (Neugründung, Verlagerung, Vergrößerung des bestehenden Standortes etc.), e) geplantes Investitionsvolumen, f) zu erwarten gewesene Gewerbesteuerabgabe und Umsatzvolumen in EUR/Jahr, g) Anzahl der voraussichtlich neu zu schaffenden Arbeitsplätze, h) Gründe der Stadt Aachen für eine Absage des unternehmensseitig vorgetragenen Gewerbegrundstücksbegehrens. Zu 1.) Viele Anfragen werden telefonisch gestellt. Wenn sich sofort herausstellt, dass eine Ansiedlung aus einem oder mehreren Gründen nicht möglich ist, wird dies bereits im Telefonat erläutert, nicht schriftlich erfasst und keine Statistik geführt. Bei schriftlichen Anfragen wird schriftlich geantwortet. Eine elektronisch auswertbare Statistik mit den Daten der abgelehnten Firmen wird nicht geführt. 2.) Wie viele Anfragen von Unternehmen zu städtischen Gewerbegrundstücken, die bei der Stadt Aachen bis zum 31. Dezember 2016 eingegangen sind, sind derzeit zurückgestellt bzw. noch nicht final behandelt worden? Bitte schlüsseln Sie auch im Falle der noch in Bearbeitung stehenden entsprechenden Vorgänge gemäß den o. g. Kennzeichen a) bis g) auf. Bitte geben Sie überdies an, aus welchen Gründen eine abschließende Behandlung der genannten Anfragen noch nicht erfolgt ist. Es liegen keine Anfragen vor, die von der Verwaltung zurückgestellt worden sind. Die Gründe dafür, wenn es in einzelnen Fällen noch nicht zu einer abschließenden Bearbeitung gekommen ist, liegen in der Verantwortung der Antragsteller. 3.) Wie viele Anfragen von Unternehmen zu städtischen Gewerbegrundstücken der Stadt Aachen wurden seit dem 1. Januar 2014 aus welchen Gründen wieder zurückgezogen? Bitte schlüsseln Sie gemäß o. g. Kennzeichen a) bis g) auf und ergänzen Sie den Frageteil b) um die Angabe nach dem Datum der Widerrufung des Unternehmensgesuchs. Zu 3.) Die Gründe, warum ein Unternehmen eine Anfrage zurückzieht, sind der Verwaltung nicht immer bekannt. Darüber wird auch keine Statistik geführt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 29.06.2018: Zwischenstand und Mandatsträgerbeteiligung „Papierloser Rat“ 1. Wie vielen Ratsleuten und Ausschussmitgliedern wurde seit dem Jahr 2016 auf entsprechende Bitte verwaltungsseitig die Möglichkeit eingeräumt, papierlos zu arbeiten? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl genannter papierlos arbeitender Mandatsträger jeweils auf nach a) Fraktion und b) Gremium. Wir bitten um Angabe in Prozenten sowie absoluten Zahlen. Komplett papierlos arbeiten zum letzten Erhebungsstichtag im März 2018 von 477 Mandatsträgern 142, dies entspricht 29,8 %. Darüber hinaus arbeiten 18 Mandatsträger grundsätzlich papierlos, wünschen aber für einzelne Gremien die Übersendung von Unterlagen in Papierform. Dies macht einen Anteil von 3,8 % aller Mandatsträger aus. Eine Differenzierung nach Fraktion und Gremium wird seitens der Verwaltung nicht vorgenommen, dies zu ermitteln ist im Rahmen einer Beantwortung einer Anfrage auf Grund des damit verbundenen personellen Aufwandes nicht möglich. Im Jahr 2016 lag der Anteil papierlos arbeitender Mandatsträger noch bei 4 %. 2. Was unternimmt die Verwaltung, möglicherweise in Kooperation mit der regio-iT, um Mandatsträgern ein komfortables Arbeiten ohne Papier zu ermöglichen? Bitte nennen und erläutern Sie alle diesbezüglichen Handlungen, bzw. Maßnahmen, sowie etwaige Aufträge an die regio-iT sowie deren jeweilige Kostenhöhe. Die mit der Anfrage angesprochene Thematik wurde seitens der Verwaltung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 7. Dezember 2017 dargestellt und intensiv erörtert. Hierauf wird verwiesen. 3. In welcher Form wirbt die Verwaltung bei Mandatsträgern für papierloses Arbeiten? Bitte nennen Sie alle entsprechenden Maßnahmen bzw. Werbe- und Informationsmittel. Wir bitten zudem um die Aushändigung der entsprechenden Dokumente. Die Verwaltung wirbt für papierloses Arbeiten durch direkte Kontaktaufnahme, Schulung und Betreuung. Angebote hierzu wurden an alle Ratsmitglieder gerichtet, eine erneute Aushändigung erübrigt sich deshalb. Die Maßnahmen zum Bewerben papierlosen Arbeitens von Mandatsträgern können auf Grund einer personellen Verstärkung für den Bereich der Betreuung des Ratsinformationssytems ab dem 17. September 2018 intensiver als bisher gestaltet werden. 4. Welche Kosteneinsparungen sind nach Einschätzung der Verwaltung zu erwarten, wenn a) 25 %, b) 50 %, c) 75 % und d) 100 % aller Mandatsträger auf papierloses Arbeiten umsteigen würden? Bei einer 100 %-igen Papierlosigkeit würden Aufwendungen für Druck und Papier sowie Porto und ein nicht zu ermittelnder Personalkostenanteil eingespart werden können. Die gremienbedingten Aufwendungen für Druck und Papier betrugen im Jahr 2017 7.977,98 €, für Porto 24.433,10 €. Hinzuzurechnen ist der Personalkostenanteil, der für Einzelaufträge bzw. für einzelne Verwaltungseinheiten nicht erfasst wird. Eine Einschätzung von Einsparungen bei verschiedenen prozentualen Anteilen von papierlos arbeitenden Mandatsträgern ist seriös nicht möglich, da die damit verbundenen Aufwendungen von verschiedenen Variablen abhängen, z. B. der Anteil der sowohl papierlos als auch partiell mit Papier arbeitenden Mandatsträgern, womit ein erhöhter Personalaufwand auf Grund von Differenzierungswünschen verbunden ist, darüber hinaus auch von der Anzahl der Sitzungen, dem Volumen von Vorlagen sowie von der Anzahl der Tagesordnungspunkte, gestellter Anträge und Ratsanfragen. 5. Welchen Einfluss hätten nach Einschätzung der Verwaltung die o. g. angenommenen Anteile von papierlos arbeitenden Mandatsträgern auf die Stickoxid- und Feinstaubbelastung innerhalb der Verwaltungsgebäude (etwa in Folge weniger Druckvorgänge)? Wir bitten um die jeweilige Angabe der Werte a) bis d) aufgeschlüsselt nach jeweiligem Verwaltungsgebäude. Wie zuvor wird auf den Umstand verwiesen, dass seriöse Einschätzungen hierzu nicht gemacht werden können. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Servos, SPD, vom 05.07.2018 zum Bearbeitungsstand von verschiedenen Ratsanträgen: 1.) Zum Ratsantrag „Konzept für seniorengerechte Sitzgelegenheiten in Aachen“ (SPD At 68/10): Der Ratsantrag ging am 25.11.2010 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 08.12.2010. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2011 hat die Verwaltung dazu unter TOP 10 - Mitteilungen der Verwaltung - einen Sachstandsbericht vorgelegt. 2.) Zum Ratsantrag „Aufstellung von Fahrrad- und Pedelecboxen“ (SPD At 96/11): Der Ratsantrag ging am 26.09.2011 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 12.10.2011. Der Antrag wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 15.12.2011 unter TOP 6 kurz beraten, dann aber einstimmig vertagt. In dessen Sitzung am 02.02.2012 wurde unter TOP 16 dazu einstimmig beschlossen: „Der Mobilitätsausschuss begrüßt die Initiative der Verwaltung zur Errichtung von clever [e]-mobilStationen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungswettbewerb zu veranstalten und die Ergebnisse im Mobilitätsausschuss vorzustellen, einen Standort für eine „Pilotstation“ vorzuschlagen und hierfür ein Betriebsmodell zu entwickeln. Nach ausgiebiger und erfolgreicher Testphase dieser Pilotstation entscheidet der Mobilitätsausschuss über weitere Standorte derartiger Fahrradparkhäuser. Der Antrag der SPD-Fraktion gilt als behandelt.“ 3.) Zum Ratsantrag „Baustellenüberwachung“ (SPD At 100/11): Der Ratsantrag ging am 20.10.2011 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 09.11.2011. Die Bearbeitung hat sich verzögert, da zwischenzeitlich eine Neuordnung im Bereich der Baustellenkoordination erfolgte. Aktuell wird der Antrag von Dezernat III bearbeitet. 4.) Zum Ratsantrag „Schnellradwegeverbindungen“ (SPD At 113/11): Der Ratsantrag ging am 21.12.2011 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 25.01.2012. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 08.03.2012 wurde unter TOP 13 hierzu durch die Verwaltung berichtet und anschließend einstimmig beschlossen: „Der Mobilitätsausschuss nimmt die mit der StädteRegion Aachen abgestimmten Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ 5.) Zum Ratsantrag „Bearbeitungsstand von Anträgen“ (SPD At 127/12): Der Ratsantrag ging am 08.03.2012 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 21.03.2012. Er wurde im Rahmen eines Tagesordnungsantrages mit Bezug auf diesen Antrag unter TOP 4 öffentlicher Teil in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 09.01.2013 behandelt. Frau Schulz (jetzt Frau Stühlen), die zum damaligen Zeitpunkt im FB 01 für das Ratsinformationssystem zuständige Mitarbeiterin, berichtete mündlich. Seitens des Personal- und Verwaltungsausschusses wurden die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Umsetzungsprozess wird von FB 01 verfolgt und ist aktuell noch nicht abgeschlossen. 6.) Zum Ratsantrag „Straßenzustandskataster“ (SPD At 183/13): Der Ratsantrag ging am 01.08.2013 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 18.09.2013. Aufgrund der von Herrn Servos zur gleichen Thematik mit Datum vom16.07.2018 eingereichten Ratsanfrage hat die Verwaltung in der Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb am 11.09.2018 hierzu einen mündlichen Bericht vorgetragen. 7.) Zum Ratsantrag „Bürgercloud Aachen“ (SPD At 199/13): Der Ratsantrag ging am 05.11.2013 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 20.11.2013. In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.06.2015 wurde vor Eintritt in die Tagesordnung darauf hingewiesen, dass dem Wunsch von Frau Parting (ehemals Frau Lucke) entsprochen wurde, Mehrausfertigungen des Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 05.11.2013 Bürgercloud Aachen“ und des Ratsantrages der GRÜNE-Fraktion vom 20.08.2014 „Neues Beteiligungsverfahren an Vergaben entwickeln“ als Tischvorlagen unter Hinweis auf Tagesordnungspunkt 9 „IT-Strategie“ öffentlicher Teil auszuhändigen. Beide Anträge wurden zudem auch nochmals der Niederschrift als Anlage beigefügt. Seitens des Personal- und Verwaltungsausschusses wurden die Ausführungen des Sachstandsberichtes zur IT-Strategie zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist hiermit als erledigt zu betrachten. 8.) Zum Ratsantrag „Generationswechsel wirksam gestalten – Stadtverwaltung stärken! (SPD At 211/13): Der Ratsantrag ging am 19.12.2013 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 29.01.2014. Er wurde unter TOP 2 im öffentlichen Teil der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 19.03.2014 behandelt. Frau Hassiepen stellte im Rahmen einer Präsentation den Sachstand des Projektes „Demografie-aktive Qualifizierung“ und dessen Einordnung in ein strategisch ausgerichtetes „Ganzheitliches Personalratsmanagement“ vor. Seitens des Personal- und Verwaltungsausschuss wurden die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist hiermit als erledigt zu betrachten. 9.) Zum Ratsantrag „Ambiente-Trauungen in Aachen“ (SPD At 214/14): Der Ratsantrag ging am 04.02.2014 bei der Verwaltung ein. Die Annahme im Rat erfolgte am 26.02.2014. Die Thematik wurde im Rahmen der Beratung des GPA-Prüfberichtes am 23.09.2015 im Hauptausschuss und am 23.06.2015 in Sitzungen des Rechnungsprüfungs- und des Personal- und Verwaltungsausschusses beraten. In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 26.09.2018 soll hierüber (und über einen Tagesordnungsantrag der GRÜNEN zur gleichen Thematik) nochmals beraten werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Boris Linden, SPD, vom 11.07.2018: Generali Frage 1: Ist der Oberbürgermeister, über die Presseberichterstattung hinausgehend, über den Vorgang informiert? Zu 1: Der Oberbürgermeister wurde, wie es in solchen Fällen üblich ist, zeitlich vor der Presseveröffentlichung, aber inhaltlich identisch mit der Presseveröffentlichung informiert. Frage 2: Hat der Oberbürgermeister Gespräche geführt, um Hintergründe zu erfahren und die Bedeutung der Entscheidung für den Standort Aachen zu klären? Zu 2: Die Bedeutung von Konzernentscheidungen für den Standort sind regelmäßig Gegenstand von Rücksprachen. Veränderungen von Strukturen und Mitarbeiterzahlen gehören zum normalen Geschäft an jedem Wirtschaftsstandort, und in Aachen per Saldo mit einer erheblichen Steigerung der Anzahl versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Frage 3: Wie schätzt der Oberbürgermeister die Auswirkungen der Entscheidungen auf Arbeitsplätze ein? Zu 3: Es wurden keine betriebsbedingten Kündigungen angekündigt. Generell bestätigt sich aber die bereits vor ca. 10 Jahren erkennbare sukzessive Schwächung des Standorts Aachen innerhalb des Konzerns und eine Konzentration auf besonders spezialisierte Teilbereiche, die jedoch auch langfristig gesichert scheinen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Boris Linden, SPD, zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts Die Ratsanfrage vom 11.07.2018 zum o.a. Betreff wird wie folgt beantwortet: Frage: „Wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht aufgrund der aktuellen Finanzlage angezeigt, einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr aufzustellen?“ Die Vorschrift des § 81 GO NRW zeigt drei Sachverhalte auf, bei deren Vorliegen die Gemeinde gesetzlich zum Erlass einer Nachtragssatzung verpflichtet ist:  Vermeidung eines entstehenden erheblichen Jahresfehlbetrages bzw. eines erheblich höheren Jahresfehlbetrages durch Veränderung bzw. Reduzierung der Aufwendungen  Leistung von bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen/Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang  Leistung von Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen das Gesamtbild der tatsächlichen gemeindlichen Haushaltswirtschaft nicht mehr in Einklang mit den haushaltsmäßigen Ermächtigungen in der vom Rat der Gemeinde beschlossenen Haushaltssatzung und im Haushaltsplan, dabei beschränkt er die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts allerdings auf die Entwicklung der Aufwendungen/Auszahlungen. Durch die Erstellung eines Nachtragshaushalts soll den sich aus der unterjährigen Haushaltswirtschaft ergebenden Risiken entgegengesteuert werden. Die in Ihrer Ratsanfrage beschriebene positive Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse trägt dazu bei, dass nach derzeitigem Kenntnisstand für das laufende Haushaltsjahr von einer Verringerung des Jahresfehlbetrages ausgegangen werden kann. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die weitere Ertragsentwicklung mit Unsicherheiten behaftet ist, da es insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer zu größeren Rückerstattungen kommen kann. Ein Nachtragshaushalt aufgrund aktuell sich sehr positiv entwickelnden Gewerbesteuererträgnissen würde somit möglicherweise neue Risiken im Rahmen der weiteren Haushaltsbewirtschaftung entstehen lassen. Stattdessen sind in Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Aachen und des damit einhergehenden Eigenkapitalverzehrs auch in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde positive Haushaltsentwicklungen zum Abbau der Verschuldung bzw. zur haushalterischen Vorsorge zu nutzen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Servos, SPD, vom 16.07.2018: Straßenzustandskataster 1. Gemäß § 28GemHVO ist im Abstand von 5 Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme des Straßenvermögens durchzuführen. Wann wurden diese Bestandsaufnahmen durchgeführt? (Bitte alle Zeitpunkte seit 2005 aufführen.) Die Bestandsaufnahmen wurden jeweils in Form einer Inventur mit Zustandserfassung in den Jahren 2006 zur Ersterfassung und 2016 als Folgeinventur durchgeführt, diese Daten wurden in die Straßendatenbank übernommen. 2. Auf welcher Datenbasis arbeitet die städtische Straßendatenbank und sind alle Straßen erfasst? Wenn nicht, welcher Anteil in % ist ca. erfasst? Die städtische Straßendatenbank Logo arbeitet mit einem Knoten-Kanten-Modell. Es sind alle Straßen der Stadt Aachen und alle Straßen, für die die Stadt Aachen eine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht hat, in der Straßendatenbank erfasst. 3. Wie werden die Daten derzeit zur Priorisierung der Unterhaltungsmaßnahmen (Bauliche Unterhaltung, Instandsetzungen, Erneuerungen sowie Um-/Ausbau) genutzt und wie steht die Stadtverwaltung zu einem Pavement-Management-System zur kurz- und mittelfristigen Planung von Maßnahmen und wann soll es ggf. eingeführt werden? Die Zustandsdaten der Straßendatenbank werden derzeit nicht für die Priorisierung der Straßenbaumaßnahmen genutzt. Die bauliche Unterhaltung stützt sich i.w. auf Erkenntnisse der regelmäßigen Streckenkontrollen, die tagesaktuellere Schadensmeldungen zur kurzfristigen Reparatur abgeben. Die Deckensanierungen werden auf der Grundlage der Reparaturanteile geplant, die Zustandswerte der Straßendatenbank fließen hier lediglich zur Plausibilisierung und Kontrolle mit ein. Die Entscheidung über Maßnahmen der Straßenerneuerung unterliegt vielfältigen Kriterien: In der Vergangenheit wurden Projekte, die aufgrund des bautechnischen Zustands der Erneuerung bedürfen, vielfach zurückgestellt, weil bei begrenzten Ressourcen (finanziell und personell) Projekte der Stadterneuerung (Innenstadtkonzept) oder der Verkehrsplanung (funktionelle Verbesserungen) Vorrang eingeräumt wurde. Ein Pavement-Management-System, PMS funktioniert in anderen Kommunen sehr gut und wäre auch für Aachen wünschenswert. Die Organisation der Zuständigkeiten für Straßenbaumaßnahmen und der Straßendatenbank ist jedoch in der Verwaltung verteilt, und zudem ist der Aufbau eines PMS ist bei einer Stadt in der Größe von Aachen mit rund 800 km Straßennetz und 150 km Wirtschaftswegen personell sehr aufwändig, da zunächst für die wirtschaftliche Betrachtung der Baumaßnahmen die notwendigen Grundlagen ermittelt werden müssten. Die Einführung eines PMS ist daher derzeit in Aachen nicht absehbar. 4. Die Daten sollten unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Welche Schritte wurden unternommen bzw. sind geplant, um die Datenbasis im Open Data Portal der Stadt verfügbar zu machen? Analog zu anderen städtischen Daten sollen auch Inhalte der Straßendatenbank künftig im Open Data Portal der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungen über die Dateninhalte werden in Kürze folgen, so dass bis Ende des Jahres die vorhandenen relevanten Daten der Straßendatenbank öffentlich zugänglich sein werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 20.07.2018 zur Ratsanfrage vom 06.05.2018 Hundehaltung in Aachen 1. Welche der nachfolgend tabellarisch aufgeführten Hunderassen waren in welcher Anzahl zum 01.01.2015, zum 01.01.2016, zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 in Aachen gemeldet? Bitte listen Sie a) gemäß nachstehender Gliederung für die gesamte Stadt auf und differenzieren Sie b) die Anzahl der aufgeführten Hunderassen nach Postleitzahlgebiet zum 01.01.2018. a) Entwicklung Anzahl gemeldeter Hunde 2015 bis 2018 im gesamten Stadtgebiet Anzahl zum Hunderasse 01.01.2015 1 Alano 6 American Bulldog 27 American Staffordshire Terrier 21 Belgischer Schäferhund 5 Bullterrier 0 Bullmastiff 208 Chihuahua 138 Deutscher Schäferhund 34 Dobermann 8 Kangal 0 Kaukasischer Owtscharka 3 Pit Bull Terrier 29 Rottweiler 3 Staffordshire Bullterrier b) Anzahl zum 01.01.2016 1 6 26 19 5 0 242 121 32 9 0 2 30 5 Anzahl zum 01.01.2017 1 6 26 19 3 0 272 105 35 12 1 3 25 6 Anzahl zum 01.01.2018 1 5 24 20 3 1 292 99 32 11 0 3 21 4 Anzahl gemeldeter Hunde je PLZ zum 01.01.2018 Auch für die nunmehr angefragten Hunderassen ist eine Differenzierung der Hunderassen je PostleitzahlenBereich nur mit einem großen manuellen Aufwand möglich. Da der Auskunftsanspruch im Rahmen von Ratsanfragen auf Informationen begrenzt ist, die der Verwaltung vorliegen oder die mit zumutbarem Aufwand, also ohne aufwändige Recherchen, beschafft werden können, kann eine Aufstellung nach Hunderassen nicht vorgelegt werden. Seite 1 von 1 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram, GRÜNE, vom 03.08.2018 bezüglich „Serviceportale der Stadt Aachen und der Städteregion“ Frage: 1: Im Formular der Stadt Aachen sind nur wenige Sonderzeichen zulässig. Selbst häufig genutzte Zeichen wie ; : / sind nicht erlaubt. Begründet wird das mit Sicherheitsrisiken. Für den Nutzer des Formular ist das aber sehr lästig, da ihm nur mitgeteilt wird, welche Zeichen erlaubt sind. Nicht jeder weiß, das : oder / Sonderzeichen sind. Nutzt man diese, etwa um einen Link zu übermitteln, beginnt das Rätselraten, warum die Nachricht nicht übermittelt wird. Die Sonderzeichen durch Formulierungen wie "Doppelpunkt", "Slash-Zeichen" zu ersetzen ist sicher keine gute Lösung. Das Portal der Städteregion bietet auch ein Formular "Elektronischer Zugang zur StädteRegion Aachen" an. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen bzgl. Sonderzeichen. Warum ist bei der Städteregion etwas möglich, was bei der Stadt Aachen nicht möglich ist? Bereits mit Beantwortung einer Ratsanfrage vom 07.06.2017 zum Thema: „Sonderzeichen im Serviceportal“ wurde folgendes erläutert: Aus Gründen der IT-Sicherheit (Stichwort: SQL-Injection) wird die Nutzung von diversen Sonderzeichen wie zum Beispiel der umgekehrte Schrägstrich (Backslash), das Anführungszeichen, Apostroph und Semikolon in allen städtischen Webformularen grundsätzlich nicht zugelassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Datenbanken des Serviceportals und die darin befindlichen Daten vor unautorisierten Zugriffen von außen zu schützen. Die Entscheidungsgrundlage für diese Einschränkung ist im Wesentlichen das ITGrundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (hier insbesondere die Punkte „G4.84 Validierung von Ein- und Ausgabedaten“ und „G5.131 SQL-Injection“). Um das Risiko zu minimieren, dass Benutzer ihre Texte aufgrund dieser Einschränkung immer wieder korrigieren müssen, wird die Verwaltung kurzfristig prüfen, ob diesbezüglich die Dialoge mit den Nutzern in den Formularen ausreichend sind. Eine Überprüfung bzw. Optimierung der Hinweistexte ist bereits in Arbeit. Eine Optimierung durch diverse Hinweistexte hat im Nachgang zu dieser Beantwortung stattgefunden. An der Sachlage hat sich nichts geändert. Mit der Städteregion wird auf Anregung dieser Ratsanfrage das Gespräch gesucht. Jedoch sieht sich die Stadt Aachen grundsätzlich an die Vorgaben der ITSicherheit gebunden. Frage 2: Bei der Anmeldung im Serviceportal der Stadt Aachen werden umfangreich Daten abgefragt. Eine Anmeldung bei der Städteregion ist ist mit weniger Daten möglich. Bei der Stadt Aachen wird beim Einreichen eines Auftrag / einer Anfrage - die Terminologie ist nicht klar - lästigerweise immer noch der Stadtbezirk abgefragt, auch wenn das keine Relevanz hat. Abgesehen, dass diese Frage dem Grundsatz der Datensparsamkeit widerspricht ist die Frage: Warum stimmen Stadt Aachen und Städteregion ihre Formulare nicht aufeinander ab? Die Registrierung ist bei beiden Portalen gleich. Es werden Vorname, Nachname, Emailadresse und Geburtsdatum abgefragt. Bei der darauffolgenden Befüllung der Stammdaten kann der Bürger/die Bürgerin Datenfelder wie Adresse etc. befüllen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Vorteil eines befüllten Kontos ist die Vorbefüllung jeglichen Formulars mit den persönlichen Daten. Hier kann es zu Unterschieden zwischen Stadt und Städteregion kommen, da die Stadt eine viel größere Anzahl von Formularen anbietet und deshalb auch mehr Datenfelder mit der Vorbefüllung arbeiten. Die Abfrage des Stadtbezirkes ist von Relevanz, da diese eine schnelle Zuordnung der Zuständigkeit von Aufträgen ermöglicht. Bei eingehenden Anträgen an eine Sammelstelle kann der Auftrag so zeitnah an den zuständigen Bezirk geleitet werden. Die Städteregion und die Stadt Aachen tauschen soweit es sinnvoll ist die Formulare aus. Dies wird übrigens auch mit den Städten Gütersloh, Düsseldorf und Potsdam, die auch Portalkunden der regio iT sind, so gelöst. Frage 3: Sowohl auf der Serviceseite der Stadt Aachen als auch bei der Städteregion fehlen Hinweise auf die jeweils anderen Portale. Zumindest sind die - falls existent - nicht sehr gut sichtbar. Warum werden keine Links geschaffen? Dem Nutzer ist nicht unbedingt klar, wer für was zuständig ist und deshalb welche Services anbietet. Beide Portale sind dienstleistungsorientiert aufgebaut. Das hat zur Folge, dass der Bürger/die Bürgerin immer zur zuständigen Stelle geführt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Dienstleistung von der Stadt Aachen oder von der Städteregion angeboten wird. Die Onlineredaktionen beider Häuser befürworten den Aufbau zu belassen wie er ist und keine Verlinkung zu platzieren. Frage 4: In welche Form wurde bei der Konzeption der Serviceportale kooperiert bzw. wird jetzt beim Betrieb kooperiert? Bereits bei der Entwicklung der Portale haben Stadt und Städteregion eng zusammengearbeitet. Dort wo sich Gemeinsamkeiten ergeben, werden die Kosten geteilt. Seit Einführung der Portale finden quartalsweise Besprechungen zusammen mit der regio IT statt, um gemeinsame Themenfelder zu identifizieren. Frage 5: Warum wurde kein gemeinsames Portal geschaffen? Diese Überlegung wurde bei der Entwicklung angedacht, jedoch aufgrund des unterschiedlich fortgeschrittenen Entwicklungsstandes der Projekte verworfen. Aktuell ist die Stadt Aachen in Überlegungen eines Portalverbundes involviert. Gemäß Beschlussfassung des IT-Kooperationsrates vom 27.09.2017 beteiligt sich NRW an dem Proof of Concept (PoC) zum Portalverbund Bund – Länder – Kommunen. Ziel ist es: Alle Suchanfragen von Nutzern der Portale in NRW werden jederzeit, unabhängig davon, wo die Abfragen getätigt werden, mit exakt einem besten Ergebnis beantwortet, welches den Nutzer direkt zum richtigen Online-Dienst führt. Auch hierzu findet ein Informationsaustausch mit der Städteregion, wie auch Düsseldorf statt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 06.08.2018: „Vorkommen des Jakobskreuzkrautes in Aachen“ Vorbemerkungen: Jakobskreuzkraut ist eine giftige heimische Pflanze. Für Landwirte und Pferdewirte stellt das Kraut heute ein großes Problem dar, denn das heimische Kraut kann insb. Kühen und Pferden großen Schaden (z.B. Lebervergiftung) zufügen. Das Jakobskreuzkraut wurde früher durch die bäuerliche Landwirtschaft effektiv mechanisch bekämpft; mit der modernen Landwirtschaft, geänderten Techniken in der Landschaftspflege (z.B. die Pflege des Straßenbegleitgrüns) und auf Grund anderen Einflussfaktoren wurde die Verbreitung in den letzten Jahrzehnten stark begünstigt. Zu Frage 1. Wie wird das Jakobkreuzkraut im Stadtgebiet Aachen gezielt beseitigt? Grundsätzlich ist es Aufgabe der jeweiligen Flächeneigentümer und Nutzer das Jakobskreuzkraut zu bekämpfen. Die Landwirtschaftskammer und das Landesamt für Umwelt (LANUV) beraten Landwirte und stellen dafür Informationsmaterial zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die untere Naturschutzbehörde der Stadt seit Jahren ein stadtweites Monitoring, kartiert gemeldete Standorte und unterstützt betroffene Landwirte ebenfalls durch fachliche Hilfestellung und Beratung. Im Rahmen von „QUO Vadis“, einem Beschäftigungs‐, Qualifizierungs‐ und Integrationsprojekt im Garten‐ und Landschaftsbereich des Sozialwerks Aachener Christen und der Stadt Aachen, wird eine Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts auf (städtischen) Brachflächen, in Naturschutzgebieten und anderen sensiblen Biotopen gewährleistet; die Bekämpfung erfolgt mechanisch durch Herausrupfen der Pflanze mit Wurzeln. Koordiniert werden die Arbeiten durch die uNB. Ziel ist hierbei in erster Linie eine Bestandregulierung und kein vollständiges Ausmerzen einer heimischen Pflanze. Zu Frage 2. An welchen Stellen im Stadtgebiet Aachen kommt das Jakobkreuzkraut vor? Das Jakobskreuzkraut findet stadtweite Verbreitung. Typische Standorte sind Straßenränder, Brachflächen und extensiv genutzte landwirtschaftliche Wiesen und Weiden.; die bearbeiteten Standorte werden durch uNB kartographisch erfasst. Zu Frage 3. Liegen der Verwaltung entsprechende Eingaben der Imker, Landwirte, Pferdezüchter etc. zu dieser Thematik vor? Eingaben von Landwirten, Pferdehaltern und Imkern zu dieser Thematik sind ausgesprochen selten, treten aber vereinzelt auf. Zu Frage 4. Wie ist die Ausbreitung des Jakobkreuzkrautes im Stadtgebiet Aachen zu bewerten? Die Situation hinsichtlich der Ausbreitung bzw. Verbreitung in Aachen kann daher als unauffällig bezeichnet werden. Eine kritische Situation liegt insoweit nicht vor. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Norbert Plum, SPD, vom 04.09.2018 zum Spielplatz Steinbergweg Der Spielplatz Steinbergweg befindet sich in einem Grünzug und ist momentan mit einer Balkenwippe, einer Seilbahn, zwei Kriechtunneln, und zwei Bänken ausgestattet. Darüber hinaus kann eine große Spielwiese genutzt werden und ein angrenzender Baumbestandener Sitzbereich kann durch die verbindenden Kriechtunnel mit in das Spiel einbezogen werden. Der Aspekt des naturnahen Erlebens steht bei diesem Spielplatz im Vordergrund. Gleichzeitig kann er durch seinen etwas abgelegenen Standort als Treffpunkt für Jugendliche fungieren, die hier auch in den Abendstunden keine Anwohner stören. Jüngere Kinder aus den angrenzenden Wohnanlagen finden auf mehreren Hausnahen Spielbereichen ein vielseitiges Angebot. Ob der Spielplatz an diesem Ort und mit der momentanen Ausstattung sinnvoll ist oder verändert werden sollte, untersuchen wir zurzeit im Rahmen des Spielplatzkonzeptes. Alle Spiel- und Bolzplätze der Stadt Aachen werden u. a. auf ihren Zustand und ihre Auslastung untersucht. Das Konzept soll Handlungshinweise für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Spielplatzentwicklung geben. Nach Fertigstellung können abgestimmte Handlungsempfehlungen und Prioritäten der Umsetzung festgelegt werden. Ein Zwischenstand des Spielplatzkonzeptes wird im AUK Mitte November und im KJA Anfang Dezember vorgestellt. Die Fertigstellung ist ab Mitte 2019 geplant. Liegt wie beim Spielplatz Steinbergweg kein dringender Handlungsbedarf vor (z. B. aus Sicherheitsgründen, Unfallgefahr etc.), werden wir in diesem Fall die Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes abwarten, um nach Betrachtung aller Aspekte sinnvoll handeln zu können.