Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
312818.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
12.09.18, 12:00
Aktualisiert
15.09.18, 03:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0026/WP17
öffentlich
12.09.2018
Hr. Kolobajew
Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen
Regionsumlage für das Jahr 2019
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
18.09.2018
19.09.2018
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 1/9
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Ansatz 2019
ff.
2018
Fortgeschriebe
-ner Ansatz
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
17.022.000
17.022.000
60.836.300
0
0
0
181.981.700
181.981.700
580.098.300
524.426.100
0
0
0
0
0
0
0
0
164.959.700
164.959.700
519.262.000
0
0
0
0
-
5.164.100
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 2/9
Erläuterungen:
Veranlassung / Rechtslage
Mit dem vom Landtag des Landes NRW am 18.09.2012 verabschiedeten „Gesetz über die
Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG
NRW) wurden die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu
geregelt. Nach der Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:
(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.
Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung
werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu
geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Dies gilt analog für die Städteregion im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im
Städteregionshaushalt.
Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch
Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw.
Regionsumlage.
Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt.
In Übereinstimmung mit der hierzu bisher vorliegenden Literatur geht die Verwaltung weiterhin davon
aus, dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Wegen der
erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die Verwaltung gleichwohl
der Auffassung, dass eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h. Finanzausschuss und Rat der
Stadt, erfolgen sollte.
Einleitung des Verfahrens
Mit Schreiben vom 01.08.2018 hat die Städteregion ein Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2019
übermittelt (vergl. Anlage 1) und damit das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO
eingeleitet. Mit diesem Anschreiben wird den regionsangehörigen Kommunen zunächst bis zum
14.09.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – mit neuem Schreiben (Mail vom 17.08.2018)
wird diese Frist mit Blick auf die Sitzungstermine in den betroffenen Kommunen bis zum 21.09.2018
verlängert.
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 3/9
In der Bürgermeisterkonferenz am 28.08.2018 wurden die wesentlichen Daten des
Haushaltsentwurfes für das Jahr 2019 vom Städteregionsrat und Städteregionskämmerer vorgestellt
(vergl. Anlage 2). Dabei hat die Städteregion infolge veränderter Planungsdaten (Orientierungsdaten
für die Fortschreibung der Umlagegrundlagen) für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 geänderte
Umlagesätze sowie danach angepasste Planansätze für die Regionsumlage mitgeteilt.
Wesentliche Neuerung ab dem Haushalt 2019: Differenzierte Regionsumlage für die Stadt
Aachen
Bereits im Rahmen der Benehmensherstellung für das Hauhaltsjahr 2018 wurde darauf hingewiesen,
dass ab dem Haushaltsjahr 2019 eine Änderung der bisherigen Finanzregelung zwischen der Stadt
Aachen und den ehemaligen Kreiskommunen angestrebt wird.
Als Ergebnis der hierzu geführten Gespräche hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 03.05.2018 die Festsetzung einer
differenzierten Städteregionsumlage für die Stadt Aachen entsprechend der Regelung des
§ 56 Abs. 4 der KrO vorgeschlagen. Kernstück dieser Neuerung ist letztlich, dass die Stadt Aachen
jährlich zunächst eine – den vorstehenden gesetzlichen Regelungen entsprechende – Umlage als
Abschlag zahlt. Nach Abschluss des Haushaltsjahres ist eine Spitzabrechnung der tatsächlichen
Nettoaufwendungen vorgesehen. Über- und Unterzahlungen der Stadt Aachen sollen anschließend
erstattet oder ausgeglichen werden. Auf diesem Weg würden auch die in den letzten Jahren auf den
ersten Blick nicht nachvollziehbaren hohen Ausgleichszahlungen, die im städteregionalen Haushalt
wiederum für alle regionsangehörigen Kommunen umlagerelevant einzuplanen waren, entfallen.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die Diskussion über die durchaus komplexen Einzelheiten
dieser Neuregelung noch immer nicht abgeschlossen ist. Gleichwohl begrüßt die Verwaltung, dass mit
diesem Vorschlag ein gesetzlich getragenes Modell zur Abrechnung der städtischen Mehrbelastungen
in der Städteregion zur Umsetzung angeregt wird. In Übereinstimmung mit der Städteregion wird aus
Sicht der Stadt Aachen hierbei zunächst darauf zu achten sein, dass zur Sicherstellung der allseitigen
Belastungsneutralität eine jährliche Verpflichtung zur Spitzabrechnung und Ausgleichszahlung
vereinbart wird (das Gesetz sieht hierzu lediglich eine „Kann-Regelung“ vor). Sofern sich zur Sache
neue Erkenntnisse ergeben, wird die Verwaltung hierüber berichten.
Das Modell der differenzierten Regionsumlage wird einvernehmlich befürwortet und so auch allseits in
den jeweiligen Vorlagen zur Benehmensherstellung aufgegriffen werden. Allerdings werden daneben
weitergehende Forderungen erhoben.
„Die Einführung einer differenzierten Umlage für die Stadt Aachen wird begrüßt. Es wird erwartet,
dass die Kämmerer aller städteregionsangehörigen Kommunen bei der Festlegung der
Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter für die differenzierte Umlage im Detail beteiligt
werden. Die Überprüfung soll bis zum 30.06.2019 abgeschlossen sein. Darüber hinaus sind die
festgelegten Abrechnungsschlüssel/-parameter – wie bereits 2015 vereinbart – rückwirkend auch ab
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 4/9
der Spitzabrechnung 2017 anzuwenden. Eine Begleitung dieses Prozesses durch die GPA NRW
sollte geprüft werden.“
Selbstredend ist gegen eine transparente Einbeziehung aller auch aus Sicht der Verwaltung nichts
einzuwenden. Die gemeinschaftliche Erarbeitung, der die Belastungsneutralität i.S.d. städteregionalen
Gesetzes sichernden Parameter steht vielmehr ganz im Geiste der bisherigen Vereinbarungen. So sei
an dieser Stelle nochmals betont, dass die seinerzeit für die Städteregion und die Stadt Aachen im
Jahr 2015 letztlich beschlossenen Regelungen unter fortlaufender Beteiligung von politischen
Vertretern der (Alt-)Kreisebene erarbeitet worden sind. Wie bereits in der bestehenden Vereinbarung
aus dem Jahr 2015 geregelt, sollen die Abrechnungsschlüssel im Jahr 2018 weiter entwickelt und
gegebenenfalls – mit Wirkung ab dem Jahr 2017 – angepasst werden. Dabei öffnet diese Klausel
allerdings nicht die darin getroffenen Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der Zuordnung
zahlungsrelevanter Aufwendungen. Prüfungsgegenstand kann nur sein, ob Parameter und
Abrechnungsschlüssel heute noch eine sachgerechte Berechnung des relevanten, zur Abrechnung
festgelegten Aufgabenkreises ermöglichen.
Der Nutzen einer Einbindung des GPA NRA erschließt sich hier nicht.
Zur Berechnung der nunmehr erstmals ermittelten differenzierten Regionsumlage im Einzelnen:
-
Für die Stadt Aachen wurden zur Errechnung des anteiligen Umlagebedarfes (teil-)
produktscharfe Erträge und Aufwendungen der übertragenen Aufgaben - sowie die daraus
resultierenden Überschüsse bzw. Zuschussbedarfe ermittelt
-
Dem so errechneten gesamten aufgabenbezogenen Zuschussbedarf werden die der Stadt
Aachen zuzurechnenden allgemeinen Deckungsmittel (Schlüsselzuweisungen, Schul- und
Bildungspauschale, Investitionspauschale sowie Landschaftsumlage) gegen- bzw. zugerechnet.
Es verbleibt danach ein durch sonstige Erträge nicht gedeckter, der Stadt Aachen zuzurechnender
Finanzbedarf der Städteregion (= differenzierter Umlagebedarf, für das Jahr 2019 in Höhe von
168.265.757 € ermittelt)
-
Anhand der gesetzlichen Umlagegrundlagen der Stadt Aachen wird hierzu der maßgebende
Umlagesatz ermittelt (für das Jahr 2019 in Höhe von 36,1787 %)
-
Aufgrund der neuen Systematik ermittelt die Städteregion folglich ab dem Jahr 2019 für die
allgemeine Regionsumlage zwei Umlagesätze (für Stadt Aachen und für die Altkreiskommunen) –
in der Folge auch zwei unterschiedliche Regionsumlagen
-
Nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres ist zur Sicherstellung der Belastungsneutralität eine
Spitzabrechnung der von der Stadt Aachen verursachten Nettoaufwendungen vorzunehmen;
danach festgestellte Über- oder Unterfinanzierungen der Stadt Aachen sind durch Zahlungen
auszugleichen
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 5/9
-
In der Vergangenheit im Rahmen der Vorlagen zur Benehmensherstellung dargestellte
Berechnungen oder Entwicklungsvergleiche (z.B. Gesamte Regionsumlage 2019 gegenüber
Vorjahr) sind aufgrund der veränderten bzw. entfallenen Parameter in Teilen nicht mehr sinnvoll
möglich
Relevante Eckdaten und Haushaltseffekte
Nach den Eckdaten plant die Städteregion auf Basis der Planungsgrundlagen für das Jahr 2019
derzeit folgende allgemeine Regionsumlagen:
Für die Altkreiskommunen
Umlagegrundlagen für 2019
Umlagesatz
Regionsumlage
476.335.394 €
41,3031 %
196.741.490 €
Für die Stadt Aachen
Umlagegrundlagen für 2019
Umlagesatz
(Diff.) Regionsumlage
465.095.758 €
36,1787 %
168.265.757 €
Städteregion insgesamt (Summe Altkreis + Stadt Aachen)
941.431.152 €
entfällt
365.007.247 €
Für das Vorjahr 2018 sah die Haushaltsplanung der Städteregion für die Stadt Aachen eine anteilige
Regionsumlage in Höhe von 181.981.684 €, von der - plangemäß - allerdings eine Ausgleichszahlung
an die Stadt Aachen in Höhe von 17.572.039 € abzuziehen ist. Es verbleibt danach eine NettoRegionsumlage der Stadt Aachen in der Haushaltsplanung der Städteregion für das Jahr 2018 in
Höhe von 164.409.645 €. Für die Stadt Aachen zeigt sich somit im Haushalt der Städteregion ein
planerischer Anstieg der Regionsumlage von 2018 nach 2019 in Höhe von 3.856.112 €.
Eine abschließende Begründung für diesen Anstieg ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu
entnehmen, da für die Haushaltsplanung 2018 keine produktscharfen Ansätze zum Vergleich
vorliegen. Erkennbar ist aber, dass in der Haushaltsplanung 2019 erstmals ein stadtanteiliger Ansatz
für die gemeinsame Leitstelle in Höhe von rd. 921 T€ aufgenommen wurde, der allerdings noch
vertiefend zu prüfen sein wird. Zudem dürfte der geplante Anstieg der Landschaftsumlage um
insgesamt rd. 5,5 Mio.€ für die Stadt Aachen anteilig mit rd. 2,6 Mio.€ zu Buche schlagen.
Für die Folgejahre ab 2020 sieht die Finanzplanung der Städteregion derzeit eine weitere Anhebung
der allgemeinen Regionsumlage in folgenden Stufen vor (die vorstehenden Ansätze für 2019 sind
noch einmal ergänzend zum Vergleich aufgeführt):
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 6/9
Jahr
Differenzierte Umlage Stadt
Umlage Altkreis
Umlage insgesamt
Aachen
2019
168.265.757 €
196.741.490 €
365.007.247 €
2020
175.470.780 €
203.584.247 €
379.055.027 €
2021
180.689.440 €
205.608.060 €
386.297.500 €
2022
185.079.354 €
207.582.734 €
392.662.088 €
Die wesentlichen Eckdaten in Ansehung des städteregionalen Haushalts folgen insbesondere aus:
Personal- und Versorgungsaufwendungen ( incl. Job-Center und Kitas) stellen mit insgesamt
rd. 7,4 Mio. € den größten Anstieg in der Planung für 2019 gegenüber dem Haushaltsansatz 2018
dar. In dieser Gesamtbetrachtung beträgt der Anstieg rd. 6,5 %, ohne Job-Center und Kitas immer
noch rd. 3,9 %.
Damit liegen die Steigerungsraten oberhalb der aktuellen Orientierungsdaten, die eine Steigerung
der Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 3% vorsehen. Die im
Eckdatenpapier dargestellte Erhöhung um 3% bezieht den Vergleich auf das
Personalbewirtschaftungskonzept, das insoweit aber keine direkte Haushaltswirksamkeit entfaltet.
Die Orientierungsdaten sehen in den Jahren 2020 – 2022 bei den Personalaufwendungen eine
weitere Steigerung von 1% p.a. vor.
Landschaftsumlage sieht in der Planung für das Haushaltsjahr 2019 einen Ansatz von rd. 144,1
Mio. € und damit eine Steigerung von rd. 5,5 Mio. € (rd. 3,97%) gegenüber dem Ergebnis des
Jahres 2018 vor. Dieser Posten stellt damit eine weitere, wesentliche Größe für die
Regionsumlage dar.
Der Ansatz für die Landschaftsumlage wurde auf der Grundlage der Eckdaten des LVR für den
Haushalt 2019 gebildet. Der LVR ist dabei von geringeren Umlagegrundlagen ausgegangen als
sich nach der Arbeitskreisrechnung der kommunalen Spitzenverbände tatsächlich ergeben. Durch
die höheren Umlagegrundlagen erhält der LVR rd. 78 Mio. € mehr an Landschaftsumlage –
allerdings auch ca. 6 Mio. € weniger Schlüsselzuweisungen als kalkuliert. Unter Berücksichtigung
dieser Grundlagen besteht für den LVR Spielraum zur Senkung seines Umlagesatzes, der aktuell
in Höhe von 14,70 % angesetzt ist. Eine Senkung des Umlagesatzes um 0,1 % würde für die
Städteregion insgesamt derzeit eine Entlastung von rd. 1 Mio. € bedeuten (für die Stadt Aachen
anteilig rd. 0,5 Mio. €).
Die aktualisierten Orientierungsdaten sehen in den Jahren 2020 – 2022 eine jährliche Steigerung
der Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage (2020: 4,29 %; 2021: 4,63 %; 2022: 3,66 %)
vor. Bei unverändertem Umlagesatz würde dies zu einem weiteren, deutlichen Anstieg der
Landschaftsumlage führen. Es bleibt derzeit abzuwarten, ob der LVR hierauf mit einer Anpassung
seiner Umlagesätze im Finanzplanungszeitraum reagiert.
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 7/9
Entlastungen im Bereich der Sozialleistungen haben sich in den zurückliegenden Jahren in
nennenswerter Höhe aus der Bundesbeteiligung u.a. an den Kosten der Eingliederungshilfe und
Grundsicherung ergeben. Insgesamt machen diese Effekte den erhöhten Bedarf aus der
allgemeinen Regionsumlage aber nicht entbehrlich.
Die Orientierungsdaten sehen für den Bereich der Sozialtransferaufwendungen in den Jahren 2020 –
2022 eine Steigerung von 2 % p.a. als aktuelle Planungsgrundlage vor.
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen für das Jahr 2019
Im Jahr 2019 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der
differenzierten Regionsumlage betroffen. Auch aufgrund der zuvor beschriebenen, neuen Systematik
ist diese differenzierte Regionsumlage nach Ablauf des Haushaltsjahres im Wege einer
Spitzabrechnung zu überprüfen. In Höhe einer nachgewiesenen Über- oder Unterzahlung erfolgt eine
Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der
Stadt oder Erstattung an die Stadt).
Für den Haushalt 2019 werden die nach den aktuellen Plangrößen der Städteregion ermittelten
Umlagebeträge übernommen. Danach ergeben sich folgende Ansätze:
Jahr
Ansatz Regionsumlage
Umlagesatz
2019
168.265.757 €
36,1787 %
2020
175.470.780 €
36,2315 %
2021
180.689.440 €
35,7812 %
2022
185.079.354 €
35,3701 %
Die daraus folgenden Veränderungen für den Haushalt der Stadt Aachen im Vergleich zur bisherigen
Haushaltsplanung liegen zwischen einer Verbesserung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rund
1,7 Mio. € und einer Verschlechterung von rund 4,8 Mio. € betreffend das Jahr 2021 (siehe Finanzielle
Auswirkungen).
Bei diesen Ansätzen geht die Verwaltung davon aus, dass
sich im Rahmen der Haushaltsberatungen der Städteregion an diesen Werten noch Änderungen
ergeben können, die zu berücksichtigen sein werden
wesentliche Positionen, namentlich die Landschaftsumlage sowie die Höhe der finanziellen
Beteiligung an der gemeinsamen Leitstelle, derzeit noch nicht abschließend geklärt sind.
Insbesondere im Hinblick auf den Finanzplanungszeitraum bleiben daher Anpassungen
ausdrücklich vorbehalten
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 8/9
Sollten sich darüber hinaus Grundlagen ergeben, auf deren Basis eine Korrektur der letztlichen
Zahlgrößen der mittelfristigen Planung geboten erscheint – auch in Abweichung zum städteregionalen
Haushalt – werden diese im Rahmen der Haushaltsberatung angepasst.
Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckdatenpapier
Die Stadt Aachen stellt das Benehmen zur Höhe der differenzierten Regionsumlage 2019 bzw. des
Umlagesatzes in Höhe von 36,1787 % her.
Die Stadt Aachen knüpft hieran allerdings die Erwartungen, dass
sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten
Deckungslücke als Obergrenze für die Regionsumlage 2019 festhalten lässt. Ein beispielsweiser
Anstieg der städtischen Umlagegrundlagen dürfte folglich nicht zu einer weiter erhöhten Umlage,
sondern zu einem entsprechend angepassten Umlagesatz führen.
sich ergebende Haushaltsspielräume, insbesondere aus einer möglichen Reduzierung des
Umlagesatzes der Landschaftsumlage, in voller Höhe umlagesenkend an die regionsangehörigen
Kommunen weiter gegeben wird
die Städteregion vor dem Hintergrund der weiter aufgewachsenen Personal- und
Versorgungsaufwendungen die künftige Personalentwicklung unter die besondere Priorität der
Aufgabenkritik und Sparsamkeit stellt
Anlage/n:
Eckdatenpapier und ergänzende Unterlagen zum Benehmensverfahren
Vorlage Dez II/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2018
Seite: 9/9