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Allgemeine Vorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 2020 und ihrer Stellvertreter)

Daten

Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
14.09.18, 12:53
Aktualisiert
14.09.18, 12:53
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 185/2018 25.09.2018 Vorlage erstellt: 24.08.2018 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 2020 und ihrer Stellvertreter Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, für den Wahlausschuss 10 (alternativ 8, 6 oder 4) Beisitzer zu wählen. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags werden folgende Ratsmitglieder (und ggf. sachkundige Bürger) als Beisitzer bzw. Stellvertreter gewählt: Beisitzer: gebundene Vertreter: Vorlagen-Nr. 185/2018 Seite 2 Sachdarstellung: Gemäß § 2 (3) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die vom Rat gewählt werden. Der Rat hat daher zunächst die Zahl der Beisitzer festzulegen. Der Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2017 bestand aus 8 Beisitzern. Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts grundsätzlich Anwendung (§ 50 Abs. 3 GO NRW), d.h., dass über die Besetzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt wird, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen und diesen durch einstimmigen Beschluss annehmen. Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig, er entscheidet in öffentlicher Sitzung und bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag. Die Möglichkeit, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ein beratendes Mitglied benennen können, besteht für den Wahlausschuss nicht. Für jeden Beisitzer soll der Rat nach dem gleichen Verfahren einen Stellvertreter wählen. Gemäß § 2 (7) KWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes in dem Wahlbezirk sein, in dem sie aufgestellt sind (Wahlbezirksbewerber) oder ihre Wohnung haben (auf Reservelisten aufgestellte Bewerber). Der Bürgermeister stimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW bei der Besetzung des Ausschusses nicht mit. Bei der Festlegung der Anzahl der Beisitzer des Wahlausschusses ist er stimmberechtigt. Theoretische Sitzverteilung Zur Information ist nachfolgend die Anzahl der Sitze angegeben, die bei mehreren Wahlvorschlägen theoretisch auf die Fraktionen entfallen würde. Diese Ergebnisse gelten aber nur dann, wenn alle Ratsmitglieder anwesend sind und jeweils für den Vorschlag ihrer Fraktion stimmen. 6 Beisitzer plus Wahlleiter 6 Beisitzer plus Wahlleiter Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Stimmen Sitze 12 3 7 1 5 1 3 1 0 0 Stimmen Sitze 13 7 5 3 0 3 1 1 1 0 Vorlagen-Nr. 185/2018 Seite 3 8 Beisitzer plus Wahlleiter 8 Beisitzer plus Wahlleiter Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Stimmen Sitze 12 4 7 2 5 1 3 1 0 0 Stimmen Sitze 13 7 5 3 0 10 Beisitzer plus Wahlleiter 10 Beisitzer plus Wahlleiter Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Stimmen Sitze 12 4 7 3 5 2 3 1 0 0 Stimmen Sitze 13 7 5 3 0 4 2 1 1 0 5 2 2 1 0 Entscheidend bei der Zuteilung der Ausschusssitze aufgrund mehrerer Wahlvorschläge ist aber nicht die Mitgliederzahl der Fraktionen, sondern das tatsächliche Abstimmungsverhalten in der Sitzung. Bei dem fraktionslosen Ratsherrn Fiedlers wurde sowohl mit einer Stimmenthaltung (linke Tabelle) als auch mit einer Stimmabgabe für die CDU-Fraktion ohne Listenverbindung (rechte Tabelle) gerechnet. Lediglich bei Stimmabgabe für die SPD hätte die SPD bei der Wahlausschussgröße 6 einen Sitz mehr, der der CDU wegfällt. Bei Größe 8 fiel der Sitz der FDP zu. 8 Beisitzer plus Wahlleiter 6 Beisitzer plus Wahlleiter Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Stimmen Sitze 12 8 5 3 0 2 2 1 1 0 Fraktion CDU SPD FDP Grüne Fiedlers Stimmen Sitze 12 8 5 3 0 3 2 2 1 0 Vorlagen-Nr. 185/2018 Seite 4 Der bisherige Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2017 setzte sich wie folgt zusammen: Beisitzer gebundene Vertreter Schmitz Peter, Rinnen Spilles Bert, Kall Frauenrath Willi, Kall Schubinski Uwe, Kall Sohn Erhard, Scheven Görgen Paul, Urft Döhler Jörg, Sötenich Thiesen Horst, Sötenich Sistig Stefanie, Scheven Stolz Ute, Kall Möres Willi, Scheven Mey-Wirtz Petra, Kall Pertz Bärbel, Kall Schmitz-Bongard Markus, Kall Groß Franz-Albert, Kall Fiebrich Ekkehard, Sistig