Daten
Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
14.09.18, 12:53
Aktualisiert
14.09.18, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
185/2018
25.09.2018
Vorlage erstellt:
24.08.2018
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 2020 und ihrer Stellvertreter
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für den Wahlausschuss 10 (alternativ 8, 6 oder 4) Beisitzer zu wählen. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags werden folgende Ratsmitglieder (und ggf. sachkundige
Bürger) als Beisitzer bzw. Stellvertreter gewählt:
Beisitzer:
gebundene Vertreter:
Vorlagen-Nr. 185/2018
Seite 2
Sachdarstellung:
Gemäß § 2 (3) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter
als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die vom Rat gewählt werden. Der
Rat hat daher zunächst die Zahl der Beisitzer festzulegen. Der Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2017 bestand aus 8 Beisitzern.
Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts grundsätzlich Anwendung (§ 50 Abs. 3 GO NRW), d.h., dass über die Besetzung nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt wird, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen und diesen durch einstimmigen
Beschluss annehmen.
Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig,
er entscheidet in öffentlicher Sitzung und bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlleiters
den Ausschlag.
Die Möglichkeit, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ein beratendes
Mitglied benennen können, besteht für den Wahlausschuss nicht.
Für jeden Beisitzer soll der Rat nach dem gleichen Verfahren einen Stellvertreter wählen.
Gemäß § 2 (7) KWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber
dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes in dem Wahlbezirk sein, in dem sie aufgestellt sind
(Wahlbezirksbewerber) oder ihre Wohnung haben (auf Reservelisten aufgestellte Bewerber).
Der Bürgermeister stimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW bei der Besetzung des Ausschusses nicht mit. Bei der Festlegung der Anzahl der Beisitzer des Wahlausschusses ist er
stimmberechtigt.
Theoretische Sitzverteilung
Zur Information ist nachfolgend die Anzahl der Sitze angegeben, die bei mehreren Wahlvorschlägen theoretisch auf die Fraktionen entfallen würde. Diese Ergebnisse gelten aber nur
dann, wenn alle Ratsmitglieder anwesend sind und jeweils für den Vorschlag ihrer Fraktion stimmen.
6 Beisitzer plus Wahlleiter
6 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
3
7
1
5
1
3
1
0
0
Stimmen Sitze
13
7
5
3
0
3
1
1
1
0
Vorlagen-Nr. 185/2018
Seite 3
8 Beisitzer plus Wahlleiter
8 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
4
7
2
5
1
3
1
0
0
Stimmen Sitze
13
7
5
3
0
10 Beisitzer plus Wahlleiter
10 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
4
7
3
5
2
3
1
0
0
Stimmen Sitze
13
7
5
3
0
4
2
1
1
0
5
2
2
1
0
Entscheidend bei der Zuteilung der Ausschusssitze aufgrund mehrerer Wahlvorschläge ist aber
nicht die Mitgliederzahl der Fraktionen, sondern das tatsächliche Abstimmungsverhalten in der
Sitzung.
Bei dem fraktionslosen Ratsherrn Fiedlers wurde sowohl mit einer Stimmenthaltung (linke Tabelle) als auch mit einer Stimmabgabe für die CDU-Fraktion ohne Listenverbindung (rechte Tabelle)
gerechnet.
Lediglich bei Stimmabgabe für die SPD hätte die SPD bei der Wahlausschussgröße 6 einen
Sitz mehr, der der CDU wegfällt. Bei Größe 8 fiel der Sitz der FDP zu.
8 Beisitzer plus Wahlleiter
6 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
8
5
3
0
2
2
1
1
0
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
8
5
3
0
3
2
2
1
0
Vorlagen-Nr. 185/2018
Seite 4
Der bisherige Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2017 setzte sich wie folgt zusammen:
Beisitzer
gebundene Vertreter
Schmitz Peter, Rinnen
Spilles Bert, Kall
Frauenrath Willi, Kall
Schubinski Uwe, Kall
Sohn Erhard, Scheven
Görgen Paul, Urft
Döhler Jörg, Sötenich
Thiesen Horst, Sötenich
Sistig Stefanie, Scheven
Stolz Ute, Kall
Möres Willi, Scheven
Mey-Wirtz Petra, Kall
Pertz Bärbel, Kall
Schmitz-Bongard Markus, Kall
Groß Franz-Albert, Kall
Fiebrich Ekkehard, Sistig