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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung" hier: 5. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
185 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
14.09.18, 12:53
Aktualisiert
14.09.18, 12:53
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung"
hier: 5. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung"
hier: 5. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 216/2018 1.Ergänzung 25.09.2018 Vorlage erstellt: 11.09.2018 Federführung: 1.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2019 Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8.4 Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung" hier: 5. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2018 -TOP 8.4- beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2019 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die beigefügte 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2019 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Defizit in Höhe von 9.420,70 €. Das Defizit fließt in die Gebührenkalkulation 2021 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Veränderungen ergeben sich bei folgenden Positionen: 1.) Kosten der Abfallentsorgung PSK 110 537 000- 5281 240 Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 25.500,00 € erhöht: Da die Behälteranzahl um jährlich 2 % gestiegen ist, steigen auch die Kosten bei der Deponie. Das Abfallaufkommen je Einwohner ist jedoch im Vergleich zu den Vorjahren nicht gestiegen. Weiterhin sind die Kosten der Interkommunalen Zusammenarbeit für die Umsetzung der Ausschreibung der Sammel- und Transportleistungen der Abfallfraktionen in Höhe von rd. 5.000,00 € hinzuzurechnen. Vorlagen-Nr. 216/2018 1. Ergänzung Seite 2 2.) Senkung der Behältergrundgebühr Behältergrundgebühr Tonnen BGG bisher Summe BGG neu Summe neu 60 - Behälter 1538 30,00 46.140,00 18,00 27.684,00 80 - Behälter 610 40,00 24.400,00 24,00 14.640,00 120 - Behälter 2045 60,00 122.700,00 36,00 73.620,00 240 - Behälter 515 120,00 61.800,00 72,00 37.080,00 4.708 255.040,00 153.024,00 3.) Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gebührenkalkulation mit getrennter Gebühr für Restabfall und Bioabfall darzustellen. Aus der beigefügten Anlage sind die Auswirkungen durch den Verzicht auf die Quersubventionierung der Biotonne ersichtlich. Hinweis: Der interkommunale Abfallvertrag mit der Firma Schönmackers läuft im Jahr 2020 aus. Optional ist eine Verlängerung um 1 Jahr möglich. Nach derzeitigem Stand ist eine Erhöhung der Aufwendungen der Abfuhr nach Vertragsende zu erwarten.