Daten
Kommune
Kall
Größe
148 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
14.09.18, 12:53
Aktualisiert
14.09.18, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
217/2018 1.Ergänzung
25.09.2018
Vorlage erstellt:
11.09.2018
Federführung:
1.2
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt 2019
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2018 -TOP 8.5- stimmt der
Rat der Gebührenkalkulation 2019 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“
zu.
Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2019 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine
Gebührenerhöhung erforderlich.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich bei folgender Position:
1.) Für die Unterhaltung Entwässerungsanlagen sind gegenüber dem Vorjahr 26.000,00 € mehr
einzuplanen (224.000,00 € + 26.000,00 € = 250.000,00 €). Die Mittel sind laut Bedarfsberechnung für die zwingend notwendige Befahrung und Spülung der Kanalleitungen und
etwaige Sanierungsmaßnahmen einzuplanen.
In die Gebührenkalkulation 2019 wurden folgende Überschüsse/Defizite aus Vorjahren eingeplant:
2015 Defizit
- 43.273,02 € Schmutzwasser
- 43.273,02 €
2015 Überschuss + 2.576,12 € Niederschlagswasser
- 67.469,91 €
2016 Defizit
- 70.046,03 € Niederschlagswasser
Gesamt
- 110.742,93 €
- 110.742,93 €
Die Gebührenkalkulation 2019 schließt mit einem Überschuss im Bereich Schmutzwasser i.H.v.
26.679,72 € und einem Überschuss im Bereich Niederschlagswasser i.H.v. 167,69 € ab.
Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2020 und ggf. Folgejahre ein.
Die Überschüsse/Defizite aus 2016 und 2017 (rd. 54.000,00 € im Saldo) fließen in die Gebührenkalkulation 2020 ein.