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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche „Wallenthaler Höhe“ und „Frohnrather Weg“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
14.09.18, 12:53
Aktualisiert
14.09.18, 12:53
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche
„Wallenthaler Höhe“ und „Frohnrather Weg“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 230/2018 25.09.2018 Vorlage erstellt: 13.09.2018 Federführung: 2.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 15 Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht „Wallenthaler Höhe“ und „Frohnrather Weg“ für die Bereiche Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Abstimmung über die weitere Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Siedlungsbereiche Wallenthaler Höhe und Frohnrather Weg in Sistig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen vorzunehmen. Sachdarstellung: Der überwiegende Teil des Siedlungsbereiches der Gemeinde Kall ist kanalisiert und an die Kläranlagen Kall bzw. Urft/Nettersheim und Marmagen angeschlossen. Darüber hinaus gibt es noch einige Teilbereiche, die bislang noch nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen wurden. In diesen Bereichen erfolgt die dezentrale Abwasserbehandlung derzeit noch durch Kleinkläranlagen. Für die Siedlungsbereiche, die bislang noch nicht an das zentrale Kanalnetz angeschlossen sind, wurden jeweils Untersuchungen angestellt. Hierbei handelt es sich um die Teilbereiche: Wallenthaler Höhe Sistig, Frohnrather Weg Für die Bereiche Wallenthaler Höhe sowie dem Frohnrather Weg in Sistig wurde ebenfalls eine Projektkostenbarwertberechnung durchgeführt. Diese führte dazu, dass die Jahreskosten für die Abwasserbehandlung mit voll biologischen Kleinkläranlagen deutlich unter den Kosten für einen Anschluss an die zentrale Kanalisation liegen. Unter diesen Voraussetzungen sollte für beide Bereiche mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen eine Abstimmung über die weitere Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht erfolgen.