Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:00
Aktualisiert
14.09.18, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 365/2018
05.09.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
18.09.2018
Bildungskoordination
Kurzinformation und Arbeitsfelder
Kati Jakob hat im September 2016 die Stelle der Bildungskoordinierung (Förderrichtlinie BMBF)
angetreten. Diese Förderung der Kommunalen Koordinator*innen wurde nun um zwei Jahre
verlängert mit Zuwendungsbescheid vom 10. Juli 2018.
Die Arbeitsfelder für diesen Zeitraum sind: Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen,
Identifizierung der Bildungsangebote, Beratung und Impulssetzung sowie Teilnahme an Konferenzen,
Ausschüssen und Runden Tischen.
Relevante Kooperierende bzw. Handelnde in den Schnittstellen, die unverzichtbar im fachlichen
Austausch, im Bereich der Bildungssysteme, bei Angeboten in der Freizeit oder zur beruflichen
Integration, in Bezug auf Daten und Informationen sowie im Bereich Beratung und Betreuung sind:
• intern: KoBIZ , Abt. 51 Jugend und Familie (Frühe Hilfen, Schulsozialarbeit, UMF, OKJA), Abt. 40
Schulen und Abt. 32 Sicherheit und Ordnung
• extern: Träger und Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Integrationsbeauftragte und
Flüchtlingskoordinator*innen, Arbeitsmarktakteur*innen, Bildungseinrichtungen, Koordinator*innen,
Ehrenamtliche.
Ergebnisse
Die Bildungskoordinatorin erfasst Aktivitäten fast vollständig, bündelt sie je nach Zielgruppe und
kommuniziert diese in Form von vier Übersichten im Netzwerk. Im laufenden Prozess werden diese
regelmäßig aktualisiert und angepasst. Die Übersichten der Integrationskurse, der Deutschkurse von
Ehrenamtlichen sowie der non-formalen und interkulturellen Angebote werden monatlich auf der
Homepage des Kreises Euskirchen sowie auf der InteGreat-App veröffentlicht.
Des Weiteren wurden und werden die Zusammenarbeit vieler Bildungsakteur*innen gestärkt,
Kooperationen angeregt, erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den Integrations-/
Flüchtlingsbeauftragten in den Kommunen zum Abgleich von Bedarfen. Bedarfe werden laufend
identifiziert.
-2Ein Schwerpunkt 2018 ist die Beratung der Kommunen: Die Anregungen aus den Kommunen dienen
dazu, mit den Bildungsanbietenden in Austausch zu treten und bedarfsgenaue Angebote zu
erarbeiten bzw. umzusetzen und zugleich die Anschlussangebote zu planen. Einige Gemeinden sind
gut aufgestellt, es besteht der Überblick über die dort untergebrachten bzw. dort wohnenden
Neuzugewanderten, deren Bedarfe sowie über Angebotslücken. In anderen Gemeinden fehlen
Integrationsbeauftragte, welche die Schnittstellen sein könnten zu den Ehrenamtlichen, die viel
Erstarbeit leisten.
Der „Ordner für Bildungs- und Beratungsangebote für Neuzugewanderte im Kreis Euskirchen“ wurde
in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) erarbeitet und im Frühjahr 2018 fertiggestellt. In diesem Ordner werden die Bildungs- und Beratungsangebote anhand von fünf Kategorien
übersichtlich vorgestellt, ihre Zugangsvoraussetzungen und Anschlussmöglichkeit erklärt und die
Ansprechpartner*innen etc. kommuniziert. Die Auflage liegt derzeit bei 125.
Im Rahmen eines Infobriefes, der monatlich erscheint, werden sämtliche Angebote in Form von PDFÜbersichten beigefügt und können so schnell im Netzwerk verteilt werden. Das Netzwerk der
Bildungskoordinatorin hat momentan einen Umfang von ca. 140 Personen. Der Infobrief stellt viele
Informationen rund um das Thema Integration, Flucht, Asyl, Migration zusammen, teilt Termine von
Veranstaltungen, Fortbildungen, Workshops etc. innerhalb und außerhalb von NRW mit und weist auf
Ausschreibungen oder Förderinstrumente hin.
Festgestellte Bedarfe
Die Erreichbarkeit der Angebote bleibt in einer ländlichen Region wie dem Kreis Euskirchen eine
große Herausforderung. Die Einschränkung hinsichtlich der Mobilität sowie die Häufung der Angebote
in der Kreisstadt Euskirchen wirken sich nachteilig auf die Neuzugewanderten aus, so dass eine
Streuung der Angebote kreisweit notwendig wäre. Beispiele: praktische Begegnungsorte zum
Einüben von Kompetenzen; wohnortnahe Angebote; Bildungsangebote für Menschen mit unklarer
Bleibeperspektive oder die langsamer lernen aufgrund von Trauma etc.; Anbindung ÖPNV – vor
allem im Südkreis; Bildungs-/ Kompetenzpass; Sprachkurse mit den Betreuungsangeboten
abstimmen; Qualifizierung Flüchtlinge zum Thema Mieten, Schulden, Stromsparen etc.; Ausweitung
der Ferienangebote / Sprachförderung, berufsbegleitende Sprachfördermaßnahmen abstimmen auf
die Arbeitszeiten und Ausbildungsreife verbessern.
Sobald Angebote für Neuzugewanderte geschaffen werden, sollte immer schon der nachhaltige Blick
auf den Anschluss gelegt werden: Wie geht es danach weiter und wo ist der Zugang in das
Regelsystem? Die Herausforderung ländlicher Raum/Mobilität sollte einen höheren Stellenwert
einnehmen: Erreichbarkeit der Angebote zunächst evaluieren, bewerten und auswerten. Die
Erstellung eines Bildungs-/Kompetenzpasses ist in der Planung, um sämtliche persönliche Angaben,
Qualifikationen, Ansprechpersonen, Beratungen, Kurse, Maßnahmen, Kontakte etc. zu bündeln.
Noch 2018 soll eine kreisweite Bedarfsabfrage von Bildungsangeboten in Form eines Fragebogens
erfolgen, der an alle relevanten Akteur*innen gehen wird. Ziel ist es, ein aktuelles Bild der
Bildungsangebote und der damit verbunden Bedarfe zu erreichen. Die Abfrage wird folgende
Handlungsfelder abdecken: Sprache, Zugang zur Zielgruppe, Transparenz, passgenaue Angebote,
Arbeitsmarktintegration, Information, Abschlüsse und Anerkennung, Schule, Begegnung,
Kinderbetreuung, Bildungsberatung.
gez. i. V. Poth
Landrat
-3-
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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