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Info GB (Bildungskoordination)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:00
Aktualisiert
14.09.18, 08:00
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 365/2018 05.09.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.09.2018 Bildungskoordination Kurzinformation und Arbeitsfelder Kati Jakob hat im September 2016 die Stelle der Bildungskoordinierung (Förderrichtlinie BMBF) angetreten. Diese Förderung der Kommunalen Koordinator*innen wurde nun um zwei Jahre verlängert mit Zuwendungsbescheid vom 10. Juli 2018. Die Arbeitsfelder für diesen Zeitraum sind: Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen, Identifizierung der Bildungsangebote, Beratung und Impulssetzung sowie Teilnahme an Konferenzen, Ausschüssen und Runden Tischen. Relevante Kooperierende bzw. Handelnde in den Schnittstellen, die unverzichtbar im fachlichen Austausch, im Bereich der Bildungssysteme, bei Angeboten in der Freizeit oder zur beruflichen Integration, in Bezug auf Daten und Informationen sowie im Bereich Beratung und Betreuung sind: • intern: KoBIZ , Abt. 51 Jugend und Familie (Frühe Hilfen, Schulsozialarbeit, UMF, OKJA), Abt. 40 Schulen und Abt. 32 Sicherheit und Ordnung • extern: Träger und Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Integrationsbeauftragte und Flüchtlingskoordinator*innen, Arbeitsmarktakteur*innen, Bildungseinrichtungen, Koordinator*innen, Ehrenamtliche. Ergebnisse Die Bildungskoordinatorin erfasst Aktivitäten fast vollständig, bündelt sie je nach Zielgruppe und kommuniziert diese in Form von vier Übersichten im Netzwerk. Im laufenden Prozess werden diese regelmäßig aktualisiert und angepasst. Die Übersichten der Integrationskurse, der Deutschkurse von Ehrenamtlichen sowie der non-formalen und interkulturellen Angebote werden monatlich auf der Homepage des Kreises Euskirchen sowie auf der InteGreat-App veröffentlicht. Des Weiteren wurden und werden die Zusammenarbeit vieler Bildungsakteur*innen gestärkt, Kooperationen angeregt, erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den Integrations-/ Flüchtlingsbeauftragten in den Kommunen zum Abgleich von Bedarfen. Bedarfe werden laufend identifiziert. -2Ein Schwerpunkt 2018 ist die Beratung der Kommunen: Die Anregungen aus den Kommunen dienen dazu, mit den Bildungsanbietenden in Austausch zu treten und bedarfsgenaue Angebote zu erarbeiten bzw. umzusetzen und zugleich die Anschlussangebote zu planen. Einige Gemeinden sind gut aufgestellt, es besteht der Überblick über die dort untergebrachten bzw. dort wohnenden Neuzugewanderten, deren Bedarfe sowie über Angebotslücken. In anderen Gemeinden fehlen Integrationsbeauftragte, welche die Schnittstellen sein könnten zu den Ehrenamtlichen, die viel Erstarbeit leisten. Der „Ordner für Bildungs- und Beratungsangebote für Neuzugewanderte im Kreis Euskirchen“ wurde in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) erarbeitet und im Frühjahr 2018 fertiggestellt. In diesem Ordner werden die Bildungs- und Beratungsangebote anhand von fünf Kategorien übersichtlich vorgestellt, ihre Zugangsvoraussetzungen und Anschlussmöglichkeit erklärt und die Ansprechpartner*innen etc. kommuniziert. Die Auflage liegt derzeit bei 125. Im Rahmen eines Infobriefes, der monatlich erscheint, werden sämtliche Angebote in Form von PDFÜbersichten beigefügt und können so schnell im Netzwerk verteilt werden. Das Netzwerk der Bildungskoordinatorin hat momentan einen Umfang von ca. 140 Personen. Der Infobrief stellt viele Informationen rund um das Thema Integration, Flucht, Asyl, Migration zusammen, teilt Termine von Veranstaltungen, Fortbildungen, Workshops etc. innerhalb und außerhalb von NRW mit und weist auf Ausschreibungen oder Förderinstrumente hin. Festgestellte Bedarfe Die Erreichbarkeit der Angebote bleibt in einer ländlichen Region wie dem Kreis Euskirchen eine große Herausforderung. Die Einschränkung hinsichtlich der Mobilität sowie die Häufung der Angebote in der Kreisstadt Euskirchen wirken sich nachteilig auf die Neuzugewanderten aus, so dass eine Streuung der Angebote kreisweit notwendig wäre. Beispiele: praktische Begegnungsorte zum Einüben von Kompetenzen; wohnortnahe Angebote; Bildungsangebote für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive oder die langsamer lernen aufgrund von Trauma etc.; Anbindung ÖPNV – vor allem im Südkreis; Bildungs-/ Kompetenzpass; Sprachkurse mit den Betreuungsangeboten abstimmen; Qualifizierung Flüchtlinge zum Thema Mieten, Schulden, Stromsparen etc.; Ausweitung der Ferienangebote / Sprachförderung, berufsbegleitende Sprachfördermaßnahmen abstimmen auf die Arbeitszeiten und Ausbildungsreife verbessern. Sobald Angebote für Neuzugewanderte geschaffen werden, sollte immer schon der nachhaltige Blick auf den Anschluss gelegt werden: Wie geht es danach weiter und wo ist der Zugang in das Regelsystem? Die Herausforderung ländlicher Raum/Mobilität sollte einen höheren Stellenwert einnehmen: Erreichbarkeit der Angebote zunächst evaluieren, bewerten und auswerten. Die Erstellung eines Bildungs-/Kompetenzpasses ist in der Planung, um sämtliche persönliche Angaben, Qualifikationen, Ansprechpersonen, Beratungen, Kurse, Maßnahmen, Kontakte etc. zu bündeln. Noch 2018 soll eine kreisweite Bedarfsabfrage von Bildungsangeboten in Form eines Fragebogens erfolgen, der an alle relevanten Akteur*innen gehen wird. Ziel ist es, ein aktuelles Bild der Bildungsangebote und der damit verbunden Bedarfe zu erreichen. Die Abfrage wird folgende Handlungsfelder abdecken: Sprache, Zugang zur Zielgruppe, Transparenz, passgenaue Angebote, Arbeitsmarktintegration, Information, Abschlüsse und Anerkennung, Schule, Begegnung, Kinderbetreuung, Bildungsberatung. gez. i. V. Poth Landrat -3- Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)