Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
12.09.18, 09:00
Aktualisiert
12.09.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 445/2018
25.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.09.2018
Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des
Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:365 01
Zeile: 28
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind im Haushalt 2018 veranschlagt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Nettersheim zu den Kosten des Umbaus und
der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in
Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Gemeinde Nettersheim bittet mit Antrag vom 09.03.2017 um Gewährung eines Zuschusses zu
den Kosten des Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Nettersheim auf insgesamt 72.000,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für
zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 99.000,00 €.
Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 08.06.2018 über insgesamt 64.800,00 € liegt vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
4.
72.000,00 €
64.800,00 €
7.200,00 €
0,00 €
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Kreiszuschuss
Trägeranteil
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)