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Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
12.09.18, 09:00
Aktualisiert
12.09.18, 09:00
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 445/2018 25.06.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 20.09.2018 Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1 Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15 625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt:365 01 Zeile: 28 Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind im Haushalt 2018 veranschlagt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Nettersheim zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Gemeinde Nettersheim bittet mit Antrag vom 09.03.2017 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Petrusstraße 1. Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016 (V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Nettersheim auf insgesamt 72.000,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 99.000,00 €. Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 08.06.2018 über insgesamt 64.800,00 € liegt vor. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. 2. 3. 4. 72.000,00 € 64.800,00 € 7.200,00 € 0,00 € Gesamtkosten Landeszuschuss Kreiszuschuss Trägeranteil gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)