Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
12.09.18, 09:00
Aktualisiert
12.09.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 455/2018
10.08.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.09.2018
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Euskirchen auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren
in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Str. 5
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind im Haushalt 2018 veranschlagt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Euskirchen zu den
Kosten der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Str. 5, einen Zuschuss in Höhe von 8.016,58 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Euskirchen bittet mit Antrag vom 12.03.2018
um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 6 Plätzen für Kinder
unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 5.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Matthias auf insgesamt 8.016,58 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für
zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 21.000,00 €.
Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 13.07.2018 über insgesamt 7.214,92 € liegt vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
4.
8.016,58 €
7.214,92 €
801,66 €
0,00 €
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Kreiszuschuss
Trägeranteil
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)