Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
12.09.18, 09:00
Aktualisiert
12.09.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 472/2018
10.09.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.09.2018
Kreisausschuss
26.09.2018
Kreistag
10.10.2018
Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund,
Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021
Sachbearbeiter: Herr Firmenich
x
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Kooperationsvereinbarung
mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination
Vollzeitpflege vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
-2Begründung:
Der Deutsche Kinderschutzbund (KSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von
sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt.
Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und
Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996).
Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt.
Ab dem 01.08.2003 wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der
Bereitschaftspflegestellen (A 485/2002, V 317/2007) und ab 01.01.2009 einen weiteren 0,25
Stellenanteil (A 147/2008) bezuschusst.
Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2012
beschlossen, weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (V 264/2012).
Die Vereinbarung ist zurzeit bis zum 31.12.2018 befristet.
Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der
Kooperationsvereinbarung vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen,
wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege mit
einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2019 werden insgesamt
Mittel in Höhe von ca. 200.000 € benötigt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)