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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
12.09.18, 09:00
Aktualisiert
12.09.18, 09:00
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 472/2018 10.09.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 20.09.2018 Kreisausschuss 26.09.2018 Kreistag 10.10.2018 Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 Sachbearbeiter: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 zu verlängern. -2Begründung: Der Deutsche Kinderschutzbund (KSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt. Ab dem 01.08.2003 wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen (A 485/2002, V 317/2007) und ab 01.01.2009 einen weiteren 0,25 Stellenanteil (A 147/2008) bezuschusst. Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2012 beschlossen, weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (V 264/2012). Die Vereinbarung ist zurzeit bis zum 31.12.2018 befristet. Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2019 werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 200.000 € benötigt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)