Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
12.09.18, 08:00
Aktualisiert
12.09.18, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 369/2018
07.09.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.09.2018
Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen
Diese Info nimmt Bezug auf Z1/V449/2018.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.06.2018 wurde mit der Info 335/2018 die
Konzeption der Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Kreises vorgestellt.
Zwischenzeitlich hat sowohl die Sozial- wie auch die Bürgermeisterkonferenz das Thema beraten.
Die dort vertretenen Fachleute der kreisangehörigen Kommunen bestätigen überwiegend, dass
Schulsozialarbeit in Grundschulen grundsätzlich sinnvoll sei. Bisher existieren zwei Stellen (VZÄ),
was als nicht ausreichend bewertet wird. In der Sozialkonferenz wurde vereinbart, dass der Kreis ein
Konzept hierzu vorlegen wird. Die Bürgermeisterkonferenz unterstützt, dass im zu erstellenden
Konzept weitere Stellen (3-5 VZÄ) eingeplant werden.
Die zuletzt zum 15.02.2018 vorgenommene Neuverteilung der TZ-Stellen lässt aufgrund der
Resonanz bei Kindern, Eltern und Lehrern bereits in den wenigen Monaten bis zu den Sommerferien
positive Effekte erkennen: präventive Maßnahmen (Sozialkompetenz, Konfliktbearbeitung, Umgang
mit Medien, aber auch die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, private
Probleme im geschützten Rahmen anzusprechen) werden intensiv in Anspruch genommen. Die
kollegiale Beratung mit der Koordinatorin und den Kolleginnen an den Grundschulen sichern
professionelles Handeln ab.
Schulsozialarbeit an Grundschulen wirkt insofern präventiv, schafft Entwicklungsräume im Sozialen
Lernen, die Kindern mehr Selbstwirksamkeit ermöglichen und wirkt frühzeitig in unterschiedlichen
Problemlagen.
Dass der Bedarf auch von Seiten der Schulträger formuliert wird, ist sicher durch das vielfältige
Anforderungsprofil an Grundschulen und die bisher positiven Rückmeldungen begründet.
Aus Sicht der Schulaufsichtsbehörde wird eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an Grundschulen
begrüßt.
Mit 3 Vollzeitstellen wird nach dem Einsatzkonzept der Abt. Jugend und Familie die Einstellung von 6
Fachkräften in Teilzeit möglich. In der Regel ist eine Fachkraft der Schulsozialarbeit an 2 Schulen
tätig, bei großen Grundschulen wird der Schwerpunkt entsprechend an diesem Standort sein. An
maximal 12 Grundschulen könnte insofern Schulsozialarbeit eingerichtet werden. Ob es in Anbetracht
des Fachkräftemangels gelingt, alle Stellen zu besetzen, muss abgewartet werden.
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Die Auswahl der Grundschulen, denen die zusätzlichen Stellen in der Schulsozialarbeit zugeordnet
werden, erfolgt nach schulbezogenen, sozialräumlichen Kriterien:
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Anteil der Kinder im SGB II-Bezug
Anteil der Kinder mit aktuellem Migrationshintergrund
Anteil der Kinder mit besonderem Förderbedarf
Jugendhilfeeinrichtungen, Erziehungsstellen im Einzugsgebiet
Die Einsatzschule ist mindestens zweizügig, kleinere Schulen können bei Bedarf mit beraten werden.
Die Auswahl der Schulen wird in enger Abstimmung mit der zuständigen Schulamtsdirektorin
erfolgen.
Die jüngste Erfahrung hat die Anforderung eines eigenen – oder zumindest während der Anwesenheit
an der jeweiligen Schule exklusiv nutzbaren – Büros als dringend notwendig bestätigt. Dieser Raum
sollte möglichst dauerhaft der Selbe sein.
Das Konzept sowie die Kooperationsvereinbarung (s. Info 335/2018) wird Grundlage der
Zusammenarbeit zwischen der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen und den Schulen sein.
Die Stellen sollen zum 01.04.2019 besetzt werden, damit die Einarbeitung zum Beginn des
Schuljahres 2019/2010 abgeschlossen ist.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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