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Info GB (Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
12.09.18, 08:00
Aktualisiert
12.09.18, 08:00
Info GB (Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen) Info GB (Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 369/2018 07.09.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 20.09.2018 Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen Diese Info nimmt Bezug auf Z1/V449/2018. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.06.2018 wurde mit der Info 335/2018 die Konzeption der Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Kreises vorgestellt. Zwischenzeitlich hat sowohl die Sozial- wie auch die Bürgermeisterkonferenz das Thema beraten. Die dort vertretenen Fachleute der kreisangehörigen Kommunen bestätigen überwiegend, dass Schulsozialarbeit in Grundschulen grundsätzlich sinnvoll sei. Bisher existieren zwei Stellen (VZÄ), was als nicht ausreichend bewertet wird. In der Sozialkonferenz wurde vereinbart, dass der Kreis ein Konzept hierzu vorlegen wird. Die Bürgermeisterkonferenz unterstützt, dass im zu erstellenden Konzept weitere Stellen (3-5 VZÄ) eingeplant werden. Die zuletzt zum 15.02.2018 vorgenommene Neuverteilung der TZ-Stellen lässt aufgrund der Resonanz bei Kindern, Eltern und Lehrern bereits in den wenigen Monaten bis zu den Sommerferien positive Effekte erkennen: präventive Maßnahmen (Sozialkompetenz, Konfliktbearbeitung, Umgang mit Medien, aber auch die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, private Probleme im geschützten Rahmen anzusprechen) werden intensiv in Anspruch genommen. Die kollegiale Beratung mit der Koordinatorin und den Kolleginnen an den Grundschulen sichern professionelles Handeln ab. Schulsozialarbeit an Grundschulen wirkt insofern präventiv, schafft Entwicklungsräume im Sozialen Lernen, die Kindern mehr Selbstwirksamkeit ermöglichen und wirkt frühzeitig in unterschiedlichen Problemlagen. Dass der Bedarf auch von Seiten der Schulträger formuliert wird, ist sicher durch das vielfältige Anforderungsprofil an Grundschulen und die bisher positiven Rückmeldungen begründet. Aus Sicht der Schulaufsichtsbehörde wird eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an Grundschulen begrüßt. Mit 3 Vollzeitstellen wird nach dem Einsatzkonzept der Abt. Jugend und Familie die Einstellung von 6 Fachkräften in Teilzeit möglich. In der Regel ist eine Fachkraft der Schulsozialarbeit an 2 Schulen tätig, bei großen Grundschulen wird der Schwerpunkt entsprechend an diesem Standort sein. An maximal 12 Grundschulen könnte insofern Schulsozialarbeit eingerichtet werden. Ob es in Anbetracht des Fachkräftemangels gelingt, alle Stellen zu besetzen, muss abgewartet werden. -2- Die Auswahl der Grundschulen, denen die zusätzlichen Stellen in der Schulsozialarbeit zugeordnet werden, erfolgt nach schulbezogenen, sozialräumlichen Kriterien: • • • • Anteil der Kinder im SGB II-Bezug Anteil der Kinder mit aktuellem Migrationshintergrund Anteil der Kinder mit besonderem Förderbedarf Jugendhilfeeinrichtungen, Erziehungsstellen im Einzugsgebiet Die Einsatzschule ist mindestens zweizügig, kleinere Schulen können bei Bedarf mit beraten werden. Die Auswahl der Schulen wird in enger Abstimmung mit der zuständigen Schulamtsdirektorin erfolgen. Die jüngste Erfahrung hat die Anforderung eines eigenen – oder zumindest während der Anwesenheit an der jeweiligen Schule exklusiv nutzbaren – Büros als dringend notwendig bestätigt. Dieser Raum sollte möglichst dauerhaft der Selbe sein. Das Konzept sowie die Kooperationsvereinbarung (s. Info 335/2018) wird Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen und den Schulen sein. Die Stellen sollen zum 01.04.2019 besetzt werden, damit die Einarbeitung zum Beginn des Schuljahres 2019/2010 abgeschlossen ist. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)