Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Widmung einer Straße, eines Weges und einer Teillänge einer Straße in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:01
Aktualisiert
14.09.18, 13:01
Beschlusstext (Widmung einer Straße, eines Weges und einer Teillänge einer Straße in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 14.09.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 32. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.07.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Widmung einer Straße, eines Weges und einer Teillänge einer Straße in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 113/2018 Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen, a) b) c) den Köcherweg beschränkt auf die Benutzungsart „Verkehrsberuhigter Bereich“, die Wegeverbindung vom Schützenweg zum Westring beschränkt auf die Benutzungsart „Fußgängerbereich“, die Grünanlage auf der westlichen Seite des Westrings, Gemarkung Wesseling Flur 22 Flurstück 434, beschränkt auf die Benutzungsart „Verkehrsgrünfläche“ entsprechend dem Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 1/105 - Anlage 2 - als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zur Zeit geltenden Fassung - (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltungen