Daten
Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:01
Aktualisiert
14.09.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 14.09.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 32. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 10.07.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Widmung einer Straße, eines Weges und einer Teillänge einer Straße in Wesseling als
städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Vorlagennummer: 113/2018
Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen,
a)
b)
c)
den Köcherweg beschränkt auf die Benutzungsart „Verkehrsberuhigter Bereich“,
die Wegeverbindung vom Schützenweg zum Westring beschränkt auf die
Benutzungsart „Fußgängerbereich“,
die Grünanlage auf der westlichen Seite des Westrings, Gemarkung Wesseling Flur
22 Flurstück 434, beschränkt auf die Benutzungsart „Verkehrsgrünfläche“
entsprechend dem Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 1/105 - Anlage 2 - als städtische
Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen - in der zur Zeit geltenden Fassung - (SGV NRW 91) dem
öffentlichen Verkehr zu widmen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen