Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zur Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrags)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
14.09.18, 13:01
Aktualisiert
14.09.18, 13:01
Beschlusstext (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zur Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrags)

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 14.09.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 32. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.07.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13.2. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zur Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrags Vorlagennummer: 137/2018 2. Ergänzung Es wird beschlossen: Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung den folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen: Der Aufsichtsrat beschließt, den § 9 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Wesseling GmbH wie folgt zu ändern: § 9, Abs. (2) Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Stadt Wesseling ist kraft seines Amtes Mitglied im Aufsichtsrat. Die übrigen 20 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Wesseling entsandt. Zur Vertretung der stimmberechtigten Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch den Rat Gruppen von Stellvertretern benannt. Dabei werden die zu bildenden Gruppen der Stellvertreter jeweils einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern permanent zugeteilt. Innerhalb jeder Gruppe wird eine Reihenfolge bestimmt. Bei Verhinderung von Mitgliedern werden Vertreter entsprechend der zuvor bestimmten Reihenfolge in der jeweils maßgeblichen Gruppe entsandt. Vertreter des Bürgermeisters ist die Leiterin des Bereichs Allgemeine Verwaltung. § 9, Abs. (3) Zur Vertretung des Bürgermeisters als stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats wird auf Vorschlag des Bürgermeisters durch den Rat Gruppe von Stellvertretern benannt, die sich – mit Ausnahme des Geschäftsführers der Stadtwerke Wesseling GmbH – aus Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes zusammensetzen. Abs. (2) S. 5 bis 7 gelten entsprechend. Einstimmig, 0 Enthaltungen