Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:12
Aktualisiert
13.09.18, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW 24.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1151-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017
hier: Entlastung des Betriebsausschuss "Forstbetrieb" durch den Rat
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Berichterstatter/in: Herr Lott
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1151-X
1. Sachverhalt:
Mit der Ratsdrucksache 1147-X wird der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions- und Treuhand GmbH aus Dülmen geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 zwecks Feststellung des Jahresabschlusses vorgelegt.
Während die Entlastung der Betriebsleitung vom Betriebsausschuss Forstbetrieb (RD 1150-X)
beschlossen wird, liegt die Zuständigkeit für die Entlastung des Betriebsausschusses beim Stadtrat. An der Beratung und der Beschlussfassung dürfen die Mitglieder des Betriebsausschusses
nicht teilnehmen.
Gemäß § 4 Buchstabe c) der EigVO NRW ist der Rat zuständig für die Beschlussfassung über die
Entlastung des Betriebsausschusses des Forstbetriebes..
2. Rechtliche Würdigung
Aufgaben nach § 4 Buchstabe c der EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017.