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Beschlussvorlage (Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW (1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen (2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern hier: Baudenkmal Stadtmauer)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:12
Aktualisiert
13.09.18, 15:12
Beschlussvorlage (Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW
(1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen
(2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern
hier: Baudenkmal Stadtmauer) Beschlussvorlage (Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW
(1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen
(2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern
hier: Baudenkmal Stadtmauer)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.09.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1013-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW (1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen (2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaft, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern _________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: (1) 20.000 (10523100 531810) (2)171.000 (10523100 521506) ( ) (X) Einnahmen €: (1) 10.000 (10523100 414111) (2) 85.500 (10523100 414105) Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( X) ja / ( ) nein ( ) ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1013-X/Z-1 @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: (1) Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater mit Pauschalzuweisungen In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.03.2018 wurde darüber informiert, dass die Stadt Bad Münstereifel Fördermittel für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen beantragt hat (siehe RD 1013-X). Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über eine Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € vor. Die Stadt Bad Münstereifel stellt einen Eigenanteil in gleicher Höhe zur Verfügung, sodass im Jahr 2018 Zuschüsse in Höhe von 20.000,00 € an private Denkmaleigentümer ausgezahlt werden können. Derzeit liegen der Verwaltung Anträge für 8 Objekte mit einem Gesamtkostenvolumen von 82.375,57 € vor. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel wird vorgeschlagen, die beantragten Maßnahmen mit jeweils 40 % zu bezuschussen, wobei der Zuschuss gem. Nebenbestimmung des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung den Betrag von 2.500,00 € je Eigentümer nicht überschreiten soll. Eine detaillierte Aufstellung der Zuschussanträge ist in Anlage 1 beigefügt. (2) Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern hier: Baudenkmal Stadtmauer Für die Instandsetzung der Stadtmauer wurde ebenfalls ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Hierfür hat die Stadt Bad Münstereifel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 85.500,00 Euro erhalten. Die Beschlüsse für die Auftragsvergaben werden im Bau- und Feuerwehrausschuss gefasst. 2. Rechtliche Würdigung Die entsprechenden Vorschriften aus dem Denkmalschutzgesetzt insbesondere § 35 DSchG, die Denkmalbereichssatzung, die Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung sowie die derzeit gültige Förderrichtlinie Denkmalschutz sind zu beachten. 3. Finanzielle Auswirkungen Entsprechende Gelder stehen für beide Maßnahmen Ziff. (1) und (2) wie oben beschrieben haushaltsrechtlich zur Verfügung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Zuschussanträge zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zu bewilligen.