Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:12
Aktualisiert
13.09.18, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.07.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 1159-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017
hier: Entlastung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" durch den Rat
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Berichterstatter/in: Herr Willi Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
SW1
20.1
SW2
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1159-X
1. Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 10.07.2018 nach Vorbereitung durch den Betriebsausschuss
Stadtwerke die Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 der Betriebszweige Wasser (RE 1115-X) und
Abwasser (RD 1117-X) festgestellt.
Im zweiten Schritt kann nunmehr die Betriebsleitung vom Betriebsausschuss (RD 1159-X) sowie
der Betriebsausschuss vom Rat entlastet werden.
Gemäß § 4 Buchstabe c) der EigVO NRW ist der Rat zuständig für die Beschlussfassung über die
Entlastung des Betriebsausschusses der Stadtwerke.
An der Beratung und der Beschlussfassung dürfen die Mitglieder des Betriebsausschusses
nicht teilnehmen.
Nach Vorlage dieser Beschlüsse über die Entlastung erteilt die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
den Stadtwerken der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweig Wasser und Abwasser, den abschließenden Vermerk zum Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer zur Jahresabschlussprüfung
2017.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 4 Buchstabe c) der EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss „Stadtwerke“ der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweige
Wasser und Abwasser, die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017.