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Beschlussvorlage (Vereinbarung zur Finanzierung der Abend- und Wochenendfahrten auf den TaxiBus-Linien 819, 821, 822, 824, 828 und 887 abseits der ÖPNV-Umlageberechnung hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:12
Aktualisiert
13.09.18, 15:12
Beschlussvorlage (Vereinbarung zur Finanzierung der Abend- und Wochenendfahrten auf den TaxiBus-Linien 819, 821, 822, 824, 828 und 887 abseits der ÖPNV-Umlageberechnung
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Vereinbarung zur Finanzierung der Abend- und Wochenendfahrten auf den TaxiBus-Linien 819, 821, 822, 824, 828 und 887 abseits der ÖPNV-Umlageberechnung
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-51 Ste Nr. der Ratsdrucksache: 1183-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.09.2018 Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vereinbarung zur Finanzierung der Abend- und Wochenendfahrten auf den TaxiBus-Linien 819, 821, 822, 824, 828 und 887 abseits der ÖPNV-Umlageberechnung hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Stertenbrink __________________________________________________________________________ (X)Kosten €: 43.315,53 € (X)Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. (X) Kostenstelle Konto 35.000€: X6 365 112 542 209 8.315,53€ allg Haushalt ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1183-X 1. Sachverhalt: Die Finanzierung der Abend- und Wochenendfahrten auf den TaxiBus-Linien 819, 821, 822, 824, 828 und 887 abseits der ÖPNV-Umlageberechnung erfolgt in der Weise, dass monatliche Abschläge an den Kreis gezahlt werden. Die Jahresabrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgt jeweils im Sommer des Folgejahres. Darin fließen Taxameterkosten, Taxieinnahmen sowie sonstige Werte ein, die vorab nur geschätzt werden können. Für 2017 wurden tatsächliche Abschläge in Höhe von 48.544,53 € an den Kreis gezahlt. Darin enthalten waren zwei Nachzahlungen von insgesamt 3.544,53 € für 2016. Laut Abrechnung des Kreises vom 19.07.2018 ergibt sich für 2017 eine Nachforderung in Höhe von 40.065,53 €. Für 2018 sind bis einschließlich November Abschläge von insgesamt 78.600 € angeordnet. Auf Basis einer Hochrechnung der Monate Januar bis Mai 2018 wird der monatliche Abschlag für den Monat Dezember von 7.900 € auf 10.000,00 € erhöht. Der Haushaltsansatz bei der Kostenstelle 12 547 100 / Kto 531 200 Zuschüsse an ÖPNV für 2018 beträgt 85.350,00 €. Dies ergibt einen Fehlbetrag von 3.250,00 €. Somit muss eine überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 43.315,53 € (40.065,53 € + 3.250,00 €) bereitgestellt werden. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Da der Haushaltsansatz bei der Kostenstelle 12 547 100 / 531 200 Zuschüsse an ÖPNV nur 85.350,00 € beträgt, muss eine überplanmäßige in Höhe von 43.315,53 € bereitgestellt werden. Eine Deckung kann durch Einsparung bei der Kostenstelle X6 365 112 / Kto. 542 209 Containermiete Kindergarten Arloff in Höhe von 35.000,00 € erfolgen. Der Restbetrag in Höhe von 8.315,53 € kann zu Lasten des allgemeinen Haushalts gedeckt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 43.315,53 € zu Lasten der Kostenstelle X6 365 112 / Kto. 542 209 Containermiete Kindergarten Arloff in Höhe von 35.000,00 € sowie zu Lasten des allgemeinen Haushalts in Höhe von 8.315,53 € wird genehmigt.