Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:12
Aktualisiert
13.09.18, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.09.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 1201-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2018
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abbruchantrag für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1854 - Unnaustraße 14
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1201-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Abbruchantrag für den Rückbau aller Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1854 – Unnaustraße 14 vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 71 „Stadtkern/Kölner Straße West“ und ist dort als Kerngebiet festgesetzt. Zudem liegt das Grundstück im
Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung sowie im Bereich I der Gestaltungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel. Das Gebäude Unnaustraße 14 ist von eingetragenen Baudenkmälern umgeben.
Gemäß vorliegendem Abbruchantrag sollen auf dem Grundstück Unnaustraße 14 alle Gebäude
zurückgebaut werden. In einem nächsten Schritt ist der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
geplant.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit Vertretern des LVR-Amtes für Denkmalpflege wurde festgestellt, dass es sich bei dem Gebäude Unnaustraße 14 um ein Baudenkmal handelt. Das LVRAmt für Denkmalpflege beantragt daher die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste der
Stadt Bad Münstereifel. Auf die Ratsvorlage 1200-x wird entsprechend verwiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Das beantragte Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig gem. BauGB und BauO NRW.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Hinsichtlich des Beschlusses wird auf die anstehenden Beratungen mit dem Rheinischen Amt für
Denkmalpflege verwiesen.