Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
245 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:12
Aktualisiert
13.09.18, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.09.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2019
Nr. der Ratsdrucksache: 1210-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
25.09.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: Einbringung der Entwürfe
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: BMin Sabine Preiser-Marian
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1210-X
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 25.09.2018 werden gem. § 80 GO NRW
- der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und
- der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019
mit den erforderlichen Anlagen zugeleitet.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert
eingebracht. Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO
NRW.
Um den Kommunen eine möglichst frühzeitige Orientierung für die Haushalts- und mittelfristige
Finanzplanung im Rahmen des GFG NRW zu geben, legte der "Arbeitskreis-Rechnung GFG" mit
Schnellbrief Nr. 202/2018 die vorläufigen Ergebnisse auf der Basis der vom Kabinett am
03.07.2018 beschlossenen Eckdaten zum Entwurf des GFG 2019 vor.
Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen (MHKBG) vom 02. August 2018 werden die Orientierungsdaten für die Jahre
2019 bis 2022 zur Kenntnis gegeben. Die Orientierungsdaten berücksichtigen die regionalisierten
Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2018, die Entwicklungen des Landeshaushaltes und des kommunalen Finanzausgleichs sowie aktuelle Erkenntnisse des MHKBG. Das
Ministerium verbindet mit der Bereitstellung der Orientierungsdaten 2019 bis 2022 auch die Erwartung, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung über ihren Haushalt an der Vorgabe des § 80 Abs. 5 Sätze 1 und 2 GO NRW ausrichten.
Danach soll die Anzeige der vom Rat beschlossenen Haushaltsatzung mit ihren Anlagen bei der
Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres (also bis zum 30. November des Vorjahres) erfolgen.
Im Hinblick auf den Fristablauf des Haushaltssicherungskonzepts in 2022 erhielt die Kämmerei
von der Kommunalaufsicht folgende Rechtsauskunft:
„Bei der Fortschreibung eines HSKs ist die Haushaltsplanung bis zum Ende des HSK-Zeitraums
darzustellen. Das HSK endet in dem Jahr, in dem der Haushaltsausgleich (in der Planung)
erreicht wird, die Kommune gleichzeitig über Eigenkapital verfügt und die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert scheint.
Wenn diese Voraussetzungen bei der HSK-Fortschreibung 2019 der Stadt Bad Münstereifel erfüllt
sind, endet das HSK, wie bisher, im Jahr 2022, was aus Sicht des Haushaltsjahres 2019 das letzte
Jahr des mittelfristigen Planungszeitraums darstellt. In diesem Fall ist eine darüber hinausgehende
Darstellung nicht zwingend erforderlich.
Ob mit der HSK-Fortschreibung 2020 eine Darstellung über das Jahr 2023 hinaus erforderlich
wird, hängt von der Situation bei der Beschlussfassung 2020 ab.“
Die vorgelegte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts bis 2025 dient insbesondere
dazu, die erforderliche künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachzuweisen. Mit
den im Haushaltsentwurf 2019 berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre bis
2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem.
§ 76 GO NRW erreicht und die ratsbeschlossene und kommunalaufsichtlich genehmigte Vorgabe,
ab dem Jahr 2022 wieder einen Haushaltsausgleich zu erzielen, weiter umgesetzt.
Bis dahin werden die jährlichen Defizite und auflaufenden Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich abgebaut. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf der Basis der
aktuellen Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt
Auskunft über den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem
Jahr 2022.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1210-X
Planjahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
allgemeine
Rücklage
Stand allgemeine
gem. Planung und
Anfangsstand
Anfangsstand
Verringerung
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-1.668.930,55 €
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
302.990,00 €
1.463.380,00 €
3.233.159,00 €
0,00 €
0,00 €
-3.694.435,01 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
-4.033.440,81 €
-5.551.473,97 €
-3.819.224,95 €
-3.179.678,77 €
-2.036.851,01 €
-4.177.531,95 €
-3.468.114,00 €
-1.251.942,00 €
-812.814,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00
0,00
-3,94
-10,84
-8,89
-7,93
-5,99
-8,83
-6,66
-5,74
-3,90
-8,32
-7,54
-2,94
-1,97
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Rücklage
vorläufiger
Jahresabschlüsse
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-5.363.365,56 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
-4.033.440,81 €
-5.551.473,97 €
-3.819.224,95 €
-3.179.678,77 €
-2.036.851,01 €
-4.177.531,95 €
-3.468.114,00 €
-1.251.942,00 €
-812.814,00 €
302.990,00 €
1.160.390,00 €
1.769.779,00 €
2.241.874,00 €
jew. z. 31.12.
94.099.145,38 €
93.704.768,28 €
90.025.748,37 €
80.278.424,54 €
73.163.755,57 €
67.301.711,77 €
62.905.903,96 €
57.374.612,49 €
55.358.270,83 €
52.183.729,06 €
50.202.094,90 €
46.024.562,95 €
42.556.448,95 €
41.304.506,95 €
40.491.692,95 €
40.491.692,95 €
40.491.692,95 €
40.491.692,95 €
40.491.692,95 €
Anmerkung zur Übersicht:
Die Jahresüberschüsse ab dem Jahr 2022 werden bis zur Erreichung der in § 75 Abs. 3 GO NRW
genannten Grenze der Ausgleichsrücklage zugeführt. Erst danach ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage vorzusehen. Durch das Auffüllen der Ausgleichsrücklage wird deren Pufferfunktion wieder geschaffen.
2. Rechtliche Würdigung
S. o.
3. Finanzielle Auswirkungen
S. o.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahr bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.