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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: Einbringung der Entwürfe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
245 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.09.18, 15:12
Aktualisiert
13.09.18, 15:12
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: Einbringung der Entwürfe) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.09.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2019 Nr. der Ratsdrucksache: 1210-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 25.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: Einbringung der Entwürfe __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: BMin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1210-X 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 25.09.2018 werden gem. § 80 GO NRW - der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und - der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 mit den erforderlichen Anlagen zugeleitet. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert eingebracht. Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW. Um den Kommunen eine möglichst frühzeitige Orientierung für die Haushalts- und mittelfristige Finanzplanung im Rahmen des GFG NRW zu geben, legte der "Arbeitskreis-Rechnung GFG" mit Schnellbrief Nr. 202/2018 die vorläufigen Ergebnisse auf der Basis der vom Kabinett am 03.07.2018 beschlossenen Eckdaten zum Entwurf des GFG 2019 vor. Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) vom 02. August 2018 werden die Orientierungsdaten für die Jahre 2019 bis 2022 zur Kenntnis gegeben. Die Orientierungsdaten berücksichtigen die regionalisierten Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2018, die Entwicklungen des Landeshaushaltes und des kommunalen Finanzausgleichs sowie aktuelle Erkenntnisse des MHKBG. Das Ministerium verbindet mit der Bereitstellung der Orientierungsdaten 2019 bis 2022 auch die Erwartung, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung über ihren Haushalt an der Vorgabe des § 80 Abs. 5 Sätze 1 und 2 GO NRW ausrichten. Danach soll die Anzeige der vom Rat beschlossenen Haushaltsatzung mit ihren Anlagen bei der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres (also bis zum 30. November des Vorjahres) erfolgen. Im Hinblick auf den Fristablauf des Haushaltssicherungskonzepts in 2022 erhielt die Kämmerei von der Kommunalaufsicht folgende Rechtsauskunft: „Bei der Fortschreibung eines HSKs ist die Haushaltsplanung bis zum Ende des HSK-Zeitraums darzustellen. Das HSK endet in dem Jahr, in dem der Haushaltsausgleich (in der Planung) erreicht wird, die Kommune gleichzeitig über Eigenkapital verfügt und die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert scheint. Wenn diese Voraussetzungen bei der HSK-Fortschreibung 2019 der Stadt Bad Münstereifel erfüllt sind, endet das HSK, wie bisher, im Jahr 2022, was aus Sicht des Haushaltsjahres 2019 das letzte Jahr des mittelfristigen Planungszeitraums darstellt. In diesem Fall ist eine darüber hinausgehende Darstellung nicht zwingend erforderlich. Ob mit der HSK-Fortschreibung 2020 eine Darstellung über das Jahr 2023 hinaus erforderlich wird, hängt von der Situation bei der Beschlussfassung 2020 ab.“ Die vorgelegte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts bis 2025 dient insbesondere dazu, die erforderliche künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachzuweisen. Mit den im Haushaltsentwurf 2019 berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre bis 2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW erreicht und die ratsbeschlossene und kommunalaufsichtlich genehmigte Vorgabe, ab dem Jahr 2022 wieder einen Haushaltsausgleich zu erzielen, weiter umgesetzt. Bis dahin werden die jährlichen Defizite und auflaufenden Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich abgebaut. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf der Basis der aktuellen Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt Auskunft über den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr 2022. Seite 3 von Ratsdrucksache 1210-X Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage allgemeine Rücklage Stand allgemeine gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand Verringerung 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % -944.181,12 € -3.367.835,24 € -1.668.930,55 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 302.990,00 € 1.463.380,00 € 3.233.159,00 € 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -4.033.440,81 € -5.551.473,97 € -3.819.224,95 € -3.179.678,77 € -2.036.851,01 € -4.177.531,95 € -3.468.114,00 € -1.251.942,00 € -812.814,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,93 -5,99 -8,83 -6,66 -5,74 -3,90 -8,32 -7,54 -2,94 -1,97 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Rücklage vorläufiger Jahresabschlüsse 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 -944.181,12 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -4.033.440,81 € -5.551.473,97 € -3.819.224,95 € -3.179.678,77 € -2.036.851,01 € -4.177.531,95 € -3.468.114,00 € -1.251.942,00 € -812.814,00 € 302.990,00 € 1.160.390,00 € 1.769.779,00 € 2.241.874,00 € jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.163.755,57 € 67.301.711,77 € 62.905.903,96 € 57.374.612,49 € 55.358.270,83 € 52.183.729,06 € 50.202.094,90 € 46.024.562,95 € 42.556.448,95 € 41.304.506,95 € 40.491.692,95 € 40.491.692,95 € 40.491.692,95 € 40.491.692,95 € 40.491.692,95 € Anmerkung zur Übersicht: Die Jahresüberschüsse ab dem Jahr 2022 werden bis zur Erreichung der in § 75 Abs. 3 GO NRW genannten Grenze der Ausgleichsrücklage zugeführt. Erst danach ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage vorzusehen. Durch das Auffüllen der Ausgleichsrücklage wird deren Pufferfunktion wieder geschaffen. 2. Rechtliche Würdigung S. o. 3. Finanzielle Auswirkungen S. o. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahr bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.