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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
220 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 764 /X.L. Z.5 Datum: 13.09.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1. Steinfelder Straße 33, Nettersheim An der Dreispitz 7, Zingsheim Erneuerung der Dacheindeckung Neugestaltung der Vorhoffläche mit Eingangstreppe sowie Verputz und Anstrich des Sockels am Wohngebäude Instandsetzung und Anstrich der Fassade an Scheune und Wohngebäude sowie Anstrich des Scheunentores Fassadeninstandsetzung an Wohn- und Stallgebäude 2. 3. 4. Pfalzstraße Zingsheim 1, Weidenstraße Zingsheim 4, Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 18.360,82 € 3.000,00 € 6.745,21 € 2.228,00 € 4.111,86 € 2.056,00 € 6.091,59 € 3.000,00 € Sofern vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen. Begründung: Im Rahmen der Bauberatung wurden die Objekteingentümer über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gebäudeansichten durch Einigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und somit des Erscheinungsbildes informiert. Es wurden daraufhin nachfolgende Förderanträge vorgelegt: 1. Objekt Steinfelder Straße 33, Nettersheim Bei dem o. g. Wohnhaus handelt es sich um ein Gebäude aus der Zeit um 1910. Geplant ist die Erneuerung der Dachdeckung aus der Nachkriegszeit, die nicht mehr tragfähig ist. Es sind dunkelgraue Doppelmuldenziegel vorgese- 3 hen, die dem Baustil des Hauses entsprechen. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme ist eine Aufdachsparrendämmung vorgesehen. Die damit einhergehende Aufdickung des Ortganges und der Traufen wird durch eine gestaffelte Brettschalung optisch gemildert, die dunkelgrau und dunkelrot gestrichen wird. Die vorhandene Kaminbekleidung aus asbestbelasteten Platten wird entsorgt und durch eine Naturschieferbekleidung ersetzt. Zur Belichtung des Speichers und des oberen Treppenlaufes werden zwei kleine Dachflächenfenster abseitig eingebaut, dabei entfallen die vorhandene Dachluke und die Glasziegel. Die anteiligen Kosten der straßenseitigen Dachflächen belaufen sich dabei auf 18.360,82 €, so dass vorgeschlagen wird, den höchstmöglichen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren. 2. Objekt An der Dreispitz 7, Zingsheim Das Gebäude wurde im Jahre 1992 neu errichtet. Bislang wurden jedoch der Sockel des Gebäudes sowie die Eingangstreppe und Hausvorfläche nicht fertiggestellt, so dass der jetzige Zustand störend auf die ansonsten weitestgehend gepflegten Vorgärten im weiteren Straßenverlauf wirkt. Die Eigentümerin legt einen Kostenvoranschlag für die Treppenstufen sowie den Sockelverputz und Anstrich in Höhe von 6.745,21 € vor. Es wird vorgeschlagen, die Berechnung der Zuschusshöhe entsprechend der Flächenberechnung vorzunehmen und eine Bewilligung in Höhe von 2.228,00 zu erteilen. 3. Zweigeschossiges Fachwerkwinkelgehöft in Zingsheim, Pfalzstraße 1 Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das am 17.11.1986 in die Denkmalliste der Eifelgemeinde Nettersheim eingetragen wurde. Die Objektinhaber sind beruflich in der Denkmalpflege tätig, so dass sie beabsichtigen, die Arbeiten weitestgehend in Eigenleistung durchzuführen. Diese können mit 10,00 €/Std. nach Vorlage eines entsprechenden Stundennachweises abgerechnet werden. Die Schätzung der zu leistenden Arbeitsstunden zuzügl. Materialkosten belaufen sich auf 4.111,86 €, so dass vorgeschlagen wird, einen Zuschuss in Höhe von 2.056,00 € zu gewähren. 4 4. Objekt Weidenstraße 4 in Zingsheim Der Eigentümer beabsichtigt die Aufarbeitung der Fassaden seines Wohnhauses, ca. 18. Jahrhundert, und die der seitlich angrenzenden Stallgebäude. Förderfähig sind davon am Wohnhaus die hofseitige Fachwerkwand und die straßenseitige verputzte Bruchsteinfassade. Bei den Wirtschaftsgebäuden sind die giebelständige Fachwerkwand des östlichen Stalls und die straßenseitige Außenwand des westlich angebauten Wirtschaftstraktes förderfähig. Dem Antrag auf Förderung liegt eine Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung für den Materialverbrauch und eine Schätzung der zu erwartenden Arbeitsstunden (der Bauherr wird wesentliche Arbeiten in Eigenleistung durchführen) zugrunde. Die beschriebenen Maßnahmen für die jeweiligen Gebäude und die dafür vorgeschlagenen Baumaterialien sind fachlich korrekt, sodass gegen eine Bezuschussung keine fachlichen Bedenken bestehen. Im Zuge der Ortsbesichtigung wurde der Eigentümer auf bauliche Mängel am Fachwerk aufmerksam gemacht. Insbesondere das Schwellholz muss an verschiedenen Stellen ertüchtigt werden. Die Vermörtelung der Fehlstellen im Holzwerk sollten entfernt und mit einer Masse aus wasserfestem Leim und Sägespänen wieder verschlossen werden. Nach Reinigung der Fachwerkbalken wird eine schwarze Lasur aufgetragen, die Gefache werden weiß und die erneuerten Fensterfaschen dunkelrot gestrichen. Die Putzflächen der massiven Wände erhalten einen weißen Anstrich; die Natursteingewände der Wohnhausfenster sind grau-grün, dieser Farbton sollte durch eine entsprechende Lasur hervorgehoben werden. Der dunkelgrüne Anstrich des Holztors wird erneuert. Nach Ermittlung der erforderlichen Arbeitsstunden sowie Materialkosten beläuft sich der Kostenvoranschlag auf insgesamt 6.091,59 €. Mit Fertigstellung der Maßnahme wird in der Weidenstraße ein weiteres, ortsbildprägendes Objekt zur Verbesserung des Straßenbildes beitragen. Es wird vorgeschlagen, den höchstmöglichen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren. Da bereits zeitnah mit den Arbeiten begonnen werden soll, beantragt der 5 Eigentümer einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, dem zugestimmt werden sollte. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister