Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
220 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 764 /X.L. Z.5
Datum: 13.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von
Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den
Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1.
Steinfelder Straße 33,
Nettersheim
An der Dreispitz 7,
Zingsheim
Erneuerung der Dacheindeckung
Neugestaltung der Vorhoffläche mit Eingangstreppe
sowie Verputz und Anstrich
des Sockels am Wohngebäude
Instandsetzung und Anstrich der Fassade an
Scheune und Wohngebäude sowie Anstrich des
Scheunentores
Fassadeninstandsetzung
an Wohn- und Stallgebäude
2.
3.
4.
Pfalzstraße
Zingsheim
1,
Weidenstraße
Zingsheim
4,
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
18.360,82 €
3.000,00 €
6.745,21 €
2.228,00 €
4.111,86 €
2.056,00 €
6.091,59 €
3.000,00 €
Sofern vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen.
Begründung:
Im Rahmen der Bauberatung wurden die Objekteingentümer über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gebäudeansichten durch Einigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und somit des Erscheinungsbildes informiert. Es wurden daraufhin nachfolgende Förderanträge vorgelegt:
1.
Objekt Steinfelder Straße 33, Nettersheim
Bei dem o. g. Wohnhaus handelt es sich um ein Gebäude aus der Zeit um
1910.
Geplant ist die Erneuerung der Dachdeckung aus der Nachkriegszeit, die
nicht mehr tragfähig ist. Es sind dunkelgraue Doppelmuldenziegel vorgese-
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hen, die dem Baustil des Hauses entsprechen.
Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme ist eine Aufdachsparrendämmung
vorgesehen. Die damit einhergehende Aufdickung des Ortganges und der
Traufen wird durch eine gestaffelte Brettschalung optisch gemildert, die
dunkelgrau und dunkelrot gestrichen wird. Die vorhandene Kaminbekleidung aus asbestbelasteten Platten wird entsorgt und durch eine Naturschieferbekleidung ersetzt. Zur Belichtung des Speichers und des oberen Treppenlaufes werden zwei kleine Dachflächenfenster abseitig eingebaut, dabei
entfallen die vorhandene Dachluke und die Glasziegel. Die anteiligen Kosten
der straßenseitigen Dachflächen belaufen sich dabei auf 18.360,82 €, so
dass vorgeschlagen wird, den höchstmöglichen Zuschuss von 3.000,00 € zu
gewähren.
2.
Objekt An der Dreispitz 7, Zingsheim
Das Gebäude wurde im Jahre 1992 neu errichtet. Bislang wurden jedoch
der Sockel des Gebäudes sowie die Eingangstreppe und Hausvorfläche nicht
fertiggestellt, so dass der jetzige Zustand störend auf die ansonsten weitestgehend gepflegten Vorgärten im weiteren Straßenverlauf wirkt. Die Eigentümerin legt einen Kostenvoranschlag für die Treppenstufen sowie den
Sockelverputz und Anstrich in Höhe von 6.745,21 € vor. Es wird vorgeschlagen, die Berechnung der Zuschusshöhe entsprechend der Flächenberechnung vorzunehmen und eine Bewilligung in Höhe von 2.228,00 zu erteilen.
3.
Zweigeschossiges Fachwerkwinkelgehöft in Zingsheim, Pfalzstraße
1
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das am 17.11.1986
in die Denkmalliste der Eifelgemeinde Nettersheim eingetragen wurde. Die
Objektinhaber sind beruflich in der Denkmalpflege tätig, so dass sie beabsichtigen, die Arbeiten weitestgehend in Eigenleistung durchzuführen. Diese
können mit 10,00 €/Std. nach Vorlage eines entsprechenden Stundennachweises abgerechnet werden. Die Schätzung der zu leistenden Arbeitsstunden zuzügl. Materialkosten belaufen sich auf 4.111,86 €, so dass vorgeschlagen wird, einen Zuschuss in Höhe von 2.056,00 € zu gewähren.
4
4.
Objekt Weidenstraße 4 in Zingsheim
Der Eigentümer beabsichtigt die Aufarbeitung der Fassaden seines Wohnhauses, ca. 18. Jahrhundert, und die der seitlich angrenzenden Stallgebäude. Förderfähig sind davon am Wohnhaus die hofseitige Fachwerkwand und
die straßenseitige verputzte Bruchsteinfassade. Bei den Wirtschaftsgebäuden sind die giebelständige Fachwerkwand des östlichen Stalls und die straßenseitige Außenwand des westlich angebauten Wirtschaftstraktes förderfähig.
Dem Antrag auf Förderung liegt eine Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung für den Materialverbrauch und eine Schätzung der zu erwartenden Arbeitsstunden (der Bauherr wird wesentliche Arbeiten in Eigenleistung
durchführen) zugrunde. Die beschriebenen Maßnahmen für die jeweiligen
Gebäude und die dafür vorgeschlagenen Baumaterialien sind fachlich korrekt, sodass gegen eine Bezuschussung keine fachlichen Bedenken bestehen.
Im Zuge der Ortsbesichtigung wurde der Eigentümer auf bauliche Mängel
am Fachwerk aufmerksam gemacht. Insbesondere das Schwellholz muss an
verschiedenen Stellen ertüchtigt werden. Die Vermörtelung der Fehlstellen
im Holzwerk sollten entfernt und mit einer Masse aus wasserfestem Leim
und Sägespänen wieder verschlossen werden. Nach Reinigung der Fachwerkbalken wird eine schwarze Lasur aufgetragen, die Gefache werden
weiß und die erneuerten Fensterfaschen dunkelrot gestrichen. Die Putzflächen der massiven Wände erhalten einen weißen Anstrich; die Natursteingewände der Wohnhausfenster sind grau-grün, dieser Farbton sollte durch
eine entsprechende Lasur hervorgehoben werden. Der dunkelgrüne Anstrich des Holztors wird erneuert.
Nach Ermittlung der erforderlichen Arbeitsstunden sowie Materialkosten beläuft sich der Kostenvoranschlag auf insgesamt 6.091,59 €. Mit Fertigstellung der Maßnahme wird in der Weidenstraße ein weiteres, ortsbildprägendes Objekt zur Verbesserung des Straßenbildes beitragen. Es wird vorgeschlagen, den höchstmöglichen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren.
Da bereits zeitnah mit den Arbeiten begonnen werden soll, beantragt der
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Eigentümer einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, dem zugestimmt werden
sollte.
gez. Pracht
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Bürgermeister