Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 953 /X.L. Z.1
Datum: 13.09.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK)
für die Eifelgemeinde Nettersheim fest und beschließt, in Kooperation mit den
lokalen Akteuren die Orte der Eifelgemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage
weiter zu entwickeln.
Für die im IKEK aufgeführten Leitprojekte sind Förderungen im Rahmen der gegebenen Förderkulissen zu beantragen.
Darüber hinaus sind Förderanträge von privaten Hauseigentümern durch die
kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 953):
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Entwurf des
Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) für die Gemeinde Nettersheim zwischenzeitlich vorliegt und beschließt diesen zur
Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger offenzulegen. Weiterhin
beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des IKEK parallel zur Offenlage
der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. In der Sitzungsphase nach dem Sommer ist das IKEK dann dem Gemeinderat zur
abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des IKEKs wurde nach vorheriger Bekanntgabe im Gemeindeblatt in
der Zeit vom 06.08.2018 bis zum 06.09.2018 im Rathaus ausgelegt, wobei interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, dieses einzusehen und
noch Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus wurde der Entwurf der Bezirksregierung Köln zugeleitet. Diese
hat hiergegen keine Einwände erhoben.
Somit kann die erste Stufe des Dorfentwicklungsprozesses als abgeschlossen betrachtet und das IKEK durch den Gemeinderat abschließend festgestellt werden.
Die mit den lokalen Akteuren erarbeiteten Maßnahmenplänen sind dieser Vorlage
nochmals als Anlage beigefügt.
Als Resümee ist festzuhalten, dass der durchgeführte Dorfentwicklungsprozess
sehr positiv verlaufen ist. Die enge Bindung zwischen den lokalen Akteuren sowie
Rat und Verwaltung war im Rahmen der Ortsbegehungen und Workshops zu spüren. Es konnten interessante und wegeweisende Leitprojekte erarbeitet werden,
die in den oben genannten Maßnahmenplänen dargestellt sind. Das IKEK stellt
somit ein zukunftsweisendes Entwicklungskonzept für die gesamte Eifelgemeinde
Nettersheim dar.
In der 2. Stufe des Dorfentwicklungsprozesses ist nunmehr in Kooperation mit
den lokalen Akteuren die Umsetzung der Leitprojekte anzugehen. Hierbei sind die
3
gegebenen Förderkulissen in Anspruch zu nehmen. Diese werden in der aktuellen
Beschlussvorlage 1013 eingehend erläutert.
Neben der Umsetzung von Maßnahmen im öffentlichen und ehrenamtlichen Bereich sind die Fördermöglichkeiten für private Hauseigentümer für die zukünftige
Entwicklung der Eifelgemeinde Nettersheim von besonderer Bedeutung.
In den Sanierungsgebieten der Zentralorte Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim besteht auf der Grundlage des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) die Möglichkeit Förderungen über das städtebauliche Fassaden- und
Hofprogramm zur Verfügung zu stellen (siehe hierzu unter anderem die aktuelle
Beschlussvorlage 764 Z.5).
Darüber hinaus beinhaltet auch das neue Dorferneuerungsprogramm 2018 Fördermöglichkeiten für private Hauseigentümer, wovon auch in den übrigen Orten
Gebrauch gemacht werden kann. Hierüber können private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten- und
Grünflächen gefördert werden. Der Fördersatz liegt bei 35% ausgehend von den
Bruttokosten.
Die Problematik der hier nur noch limitiert zur Verfügung stehenden Mittel sowie
die Notwendigkeit diesbezüglich nochmals Gespräche mit der Bezirksregierung
Köln sowie dem zuständigen Heimatministerium aufzunehmen, werden in der
aktuellen Beschlussvorlage 1013 eingehend beschrieben.
Aufgrund der Wichtigkeit, auch im privaten Bereiche Anreize schaffen zu können,
ist im Rahmen der Dorferneuerung hierauf ein Schwerpunkt zu legen.
Die Förderanträge von privaten Hauseigentümern sind im Rahmen der Dorferneuerung über die Kommune bei dem Fördergeber Bezirksregierung Köln einzureichen. Daher ist es sinnvoll, dass diese schon bei der Antragstellung durch die
kommunale Bauberatung unterstützt und begleitet werden. Dies hat auch den
positiven Nebeneffekt, dass eine Entwicklung der Dörfer im Sinne der Eifeler
Baukultur sichergestellt werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister