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Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
14.09.18, 11:02
Aktualisiert
14.09.18, 11:02
Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept) Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept) Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 953 /X.L. Z.1 Datum: 13.09.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stellt das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die Eifelgemeinde Nettersheim fest und beschließt, in Kooperation mit den lokalen Akteuren die Orte der Eifelgemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln. Für die im IKEK aufgeführten Leitprojekte sind Förderungen im Rahmen der gegebenen Förderkulissen zu beantragen. Darüber hinaus sind Förderanträge von privaten Hauseigentümern durch die kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 953): Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Entwurf des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) für die Gemeinde Nettersheim zwischenzeitlich vorliegt und beschließt diesen zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger offenzulegen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des IKEK parallel zur Offenlage der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. In der Sitzungsphase nach dem Sommer ist das IKEK dann dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf des IKEKs wurde nach vorheriger Bekanntgabe im Gemeindeblatt in der Zeit vom 06.08.2018 bis zum 06.09.2018 im Rathaus ausgelegt, wobei interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, dieses einzusehen und noch Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Bezirksregierung Köln zugeleitet. Diese hat hiergegen keine Einwände erhoben. Somit kann die erste Stufe des Dorfentwicklungsprozesses als abgeschlossen betrachtet und das IKEK durch den Gemeinderat abschließend festgestellt werden. Die mit den lokalen Akteuren erarbeiteten Maßnahmenplänen sind dieser Vorlage nochmals als Anlage beigefügt. Als Resümee ist festzuhalten, dass der durchgeführte Dorfentwicklungsprozess sehr positiv verlaufen ist. Die enge Bindung zwischen den lokalen Akteuren sowie Rat und Verwaltung war im Rahmen der Ortsbegehungen und Workshops zu spüren. Es konnten interessante und wegeweisende Leitprojekte erarbeitet werden, die in den oben genannten Maßnahmenplänen dargestellt sind. Das IKEK stellt somit ein zukunftsweisendes Entwicklungskonzept für die gesamte Eifelgemeinde Nettersheim dar. In der 2. Stufe des Dorfentwicklungsprozesses ist nunmehr in Kooperation mit den lokalen Akteuren die Umsetzung der Leitprojekte anzugehen. Hierbei sind die 3 gegebenen Förderkulissen in Anspruch zu nehmen. Diese werden in der aktuellen Beschlussvorlage 1013 eingehend erläutert. Neben der Umsetzung von Maßnahmen im öffentlichen und ehrenamtlichen Bereich sind die Fördermöglichkeiten für private Hauseigentümer für die zukünftige Entwicklung der Eifelgemeinde Nettersheim von besonderer Bedeutung. In den Sanierungsgebieten der Zentralorte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim besteht auf der Grundlage des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) die Möglichkeit Förderungen über das städtebauliche Fassaden- und Hofprogramm zur Verfügung zu stellen (siehe hierzu unter anderem die aktuelle Beschlussvorlage 764 Z.5). Darüber hinaus beinhaltet auch das neue Dorferneuerungsprogramm 2018 Fördermöglichkeiten für private Hauseigentümer, wovon auch in den übrigen Orten Gebrauch gemacht werden kann. Hierüber können private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen gefördert werden. Der Fördersatz liegt bei 35% ausgehend von den Bruttokosten. Die Problematik der hier nur noch limitiert zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Notwendigkeit diesbezüglich nochmals Gespräche mit der Bezirksregierung Köln sowie dem zuständigen Heimatministerium aufzunehmen, werden in der aktuellen Beschlussvorlage 1013 eingehend beschrieben. Aufgrund der Wichtigkeit, auch im privaten Bereiche Anreize schaffen zu können, ist im Rahmen der Dorferneuerung hierauf ein Schwerpunkt zu legen. Die Förderanträge von privaten Hauseigentümern sind im Rahmen der Dorferneuerung über die Kommune bei dem Fördergeber Bezirksregierung Köln einzureichen. Daher ist es sinnvoll, dass diese schon bei der Antragstellung durch die kommunale Bauberatung unterstützt und begleitet werden. Dies hat auch den positiven Nebeneffekt, dass eine Entwicklung der Dörfer im Sinne der Eifeler Baukultur sichergestellt werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister